Wiesmoorer Drogenplantage Verteidiger wollen Richter absägen
Der Prozess gegen Christian Rademacher-Jelten könnte vorerst ohne Urteil enden. Seine Verteidiger werfen dem Gericht Willkür vor.
Aurich/Wiesmoor Im Prozess um die Wiesmoorer Drogenplantage vor dem Landgericht Aurich vergeht kein Verhandlungstag ohne Anträge der Verteidiger. Der Schlussantrag am Donnerstag hatte es aber in sich. Der Verteidiger des angeklagten Ex-Bürgermeisterkandidaten Christian Rademacher-Jelten, Dr. Stephan Weinert, stellte ein Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter Björn Raap und den Berichterstatter der Kammer. Die beiden Schöffen nahm der Verteidiger aus.
Das Ablehnungsgesuch muss noch begründet werden. Spontan führte Dr. Weinert an, dass das Gericht die Ablehnung von Anträgen widersprüchlich beschieden habe und dabei willkürlich handele. Eine Entscheidung über den Fortgang soll es am 23. Februar geben.
Etliche Anträge wurden von der Kammer zurückgewiesen
Bislang sind alle Versuche des Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidaten Christian Rademacher-Jelten, schon vor Prozessende aus der Haft entlassen zu werden, gescheitert. Die 1. Große Strafkammer hatte sich weder auf das Angebot einer Kaution noch auf sonstige Argumente eingelassen. Mit der Begründung der Ablehnungen hat die Kammer den Verteidiger des 57-jährigen Angeklagten aber nicht überzeugt.
Die Verteidiger scheiterten schon mit etlichen Anträgen. So wollten sie Einsicht in die Telefonüberwachung nehmen, die zu Ermittlungen in einem anderen Fall gehört, aber auch Hinweise auf das Handeln der beiden Angeklagten im Hinblick auf dieses Verfahren gibt. Das wurde ihnen bislang nicht gestattet. Auch einige Beweisanträge wurden als unerheblich für die Entscheidungsfindung in diesem Verfahren abgewiesen. Am Donnerstag lehnte das Gericht ab, den Bruder des Wiesmoorers wegen der mutmaßlich geplanten Vermietung des Autohauses, in dem sich die Plantage befand, erneut als Zeugen zu hören.
Vorwurf: Anfängliche Argumente zählen plötzlich nicht mehr
Die Anwälte stören sich an der aus ihrer Sicht widersprüchlichen Argumentation des Gerichts. Zunächst sei das Ersuchen Rademacher-Jeltens auf Haftentlassung mit der Begründung abgelehnt worden, dass das Gericht es für wahrscheinlich hält, dass er von der Drogenplantage in seiner Immobilie gewusst habe. Daher habe er vor Einrichtung der Plantage die Verträge der Mieter beendet.
Daraufhin hätten die Verteidiger Mieter in den Zeugenstand geholt, für die das nicht galt. Das Gericht habe eingewandt, dass diese Mieter nur selten vor Ort waren. Dann seien Beweise vorgelegt worden, dass Rademacher-Jelten und sein Bruder die Immobilie dem Kreis Aurich als Unterkunft für Geflüchtete und der Stadt Wiesmoor als Kita-Standort angeboten haben. Aus Sicht der Verteidigung ein klarer Hinweis darauf, dass der Angeklagte keine Scheu gehabt habe, viel Publikumsverkehr auf das Grundstück zu holen. Dies sei für das Gericht nun aber plötzlich nicht mehr ausschlaggebend. „Da hat man als Verteidiger ein bisschen das Gefühl, gegen Windmühlenflügel zu kämpfen, weil sich das Gericht das immer so hinbiegt, wie es ihm passt“, so Dr. Weinert.
Wird auf Ablehnung entschieden, müssten die Richter ausscheiden
Das Gericht argumentierte nun anders: Das Gebäude sei problemlos teilbar gewesen. Die Plantage sei dabei so abgeschirmt gewesen, dass die Gefahr entdeckt zu werden, vom Angeklagten als gering eingestuft worden sei – insbesondere nach der ersten polizeilichen Durchsuchung, als die Plantage unentdeckt blieb.
Dies war der Anlass für das Ablehnungsgesuch Weinerts. Der Antrag drückt die Besorgnis aus, dass ein Grund vorliegt, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der beiden Richter der Kammer zu rechtfertigen.
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Anwälte scheinen schon auf Revision hinzuarbeiten
Haftstrafen gegen Christian Rademacher-Jelten und Mitangeklagten
Wie geht es nun weiter? Wenn das begründete Ersuchen vorliegt, müssen sich die abgelehnten Richter über den Ablehnungsgrund äußern. Das Gericht kann, unter Beteiligung der Betroffenen, den Antrag als unzulässig verwerfen. Erklärt es den Antrag für zulässig, entscheidet die Kammer in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung ohne Beteiligung der Betroffenen über die Ablehnung. Würden die Richter abgelehnt und müssten aus dem Prozess ausscheiden, ginge wohl alles wieder bei Null los.