Seit Dezember in Kraft  Gewerbesteuererhöhung in Aurich scheitert an neuer Hebesatzsatzung

| | 15.02.2023 12:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Aktenordner stehen in einer Behörde. Foto: DPA
Aktenordner stehen in einer Behörde. Foto: DPA
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Auf der Tagesordnung der Ratssitzung in Aurich am Dienstag ging es überraschenderweise nicht um eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Eine Formalie kippte den zustimmenden Beschluss des Finanzausschusses.

Aurich - Schon im Vorfeld der Ratssitzung am Dienstag hatten sich Unternehmer aus der Stadt gegen die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um fünf Prozentpunkte gewehrt. Rund 100 Bürger hatten sich zum Protest gegen die Mehrbelastung der Auricher Privathaushalte und Unternehmen am Dienstagabend dann in der Auricher Stadthalle eingefunden.

Doch das, was sie verhindern wollen, stand gar nicht auf der Tagesordnung. Die Erhöhung der Grundsteuer A und B ist bereits in der Ratssitzung Mitte Dezember beschlossen worden. Der Beschluss kann für sechs Monate nicht verändert werden. Und danach dürfte dies auch nicht direkt passieren, weil durch die Grundsteuerreform Änderungen am Hebesatz vor dem Jahr 2025 überaus kompliziert wären.

Hauchdünne Mehrheit im Finanzausschuss zählt nicht

Über die Einführung einer Versiegelungsgebühr, früher als Regenwassergebühr betitelt, soll nach Expertenanhörung und ausführlicher Diskussion erst im Laufe des Jahres beschlossen werden.

Und die von den Grünen beantragte Erhöhung der Gewerbesteuer um fünf Punkte scheiterte letztlich an einem formalen Fehler. Die Grünen hatten im Januar die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 400 Prozent beantragt und dafür Ende Januar im Finanzausschuss auch eine hauchdünne Mehrheit bekommen. Offenbar ist auch diese Abstimmung schon nicht korrekt gewesen.

Antrag war falsch formuliert

Denn wie der Auricher Bürgermeister Horst Feddermann auf ON-Nachfrage sagte, hat die Stadt Aurich seit Dezember eine Hebesatzsatzung. Darin ist geregelt, dass die Steuersätze bei der Grundsteuer A und B auf 420 Prozent angehoben werden und der Gewerbesteuerhebesatz bei 395 Prozent bleibt.

Sowohl die Fraktion der Linken als auch die Grünen waren mit dieser Lastenverteilung nicht einverstanden und beantragten im Januar auch die Erhöhung des Gewerbesteuersatzes. Formal korrekt hätten sie aber die Änderung der Hebesteuersatzung beantragen müssen, wie Feddermann sagte. Nach ON-Informationen war das der CDU-Fraktion aufgefallen.

Wie geht es weiter? Da der Haushalt nun mit den Stimmen von Linken, Grünen, CDU und FDP abgelehnt wurde, bekommen die Grünen die Chance, ihren Antrag zu korrigieren und erneut in die Haushaltsberatung einzubringen.

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