Neue Vereinbarung im Landkreis Aurich Einheitliche Kita-Gebühren ab 2024 geplant
Monatelang rangen Kreisverwaltung und Kommunen über die Finanzierung der Einrichtung. Doch auch zu Gebühren und Qualität gibt es in der neuen Vereinbarung Regelungen.
Aurich - Einheitlich im gesamten Landkreis Aurich sollen die Kita-Gebühren ab 1. August 2024 festgelegt werden. Derzeit sei die Gebührenerhebung in den Kindertagesstätten im Kreisgebiet „sehr inhomogen“, heißt es in einer Beschlussvorlage zur neuen Kita-Vereinbarung, über die am Montag, 13. Februar, im Jugendhilfeausschuss beschlossen werden soll.
Die Kreisverwaltung und die Kommunen seien sich „darüber einig, dass die damit einhergehende Gebühren- und Satzungssituation in Übereinstimmung gebracht werden muss“. Betroffen davon sind die Gebühren für Krippen und Horte. Die Kindergartengebühren für die Drei- bis Sechsjährigen wurden 2018 von der Landesregierung in Niedersachsen abgeschafft.
Schwerpunkt- und Exzellenz-Kitas sollen gefördert werden
Ebenfalls beschlossen werden soll eine „Richtlinie für die Exzellenz- und Qualitätsförderung“ der Kitas. Ziel sei, dass alle Kitas im Auricher Kreisgebiet nicht nur die gesetzlichen und fachlichen Mindeststandards erfüllen, sondern „dass innovativ und zukunftsweisend eine permanente Qualitätsentwicklung stattfindet“, heißt es in der Richtlinie. Einzelne Kitas können jährlich 20.000 Euro als „Schwerpunkt-Kita Qualität“ bzw. 35.000 Euro für die „Exzellenzförderung“ vom Landkreis erhalten.
Mögliche Qualitätsschwerpunkte solllen etwa ästhetische Bildung (Kunst/Musik), Gesundheit („Bewegungs-Kita“), Natur und Lebenswelt („Umwelt-Kita“), Sprache oder Naturwissenschaft („Forscher-Kita“) sein, heißt es. Die Kreisverwaltung kündigt an, in zehn Prozent der Schwerpunkt-Kitas die Angaben durch mehrtägige Hospitationen stichprobenartig zu kontrollieren.
Exzellenz soll längeren Prozess unterstützen
Ziel der „Exzellenz-Förderung“ sei hingegen, der betreffenden Kita die Ressourcen für einen „längeren Qualitätsentwicklungsprozess über zwölf bis 18 Monate“ zu ermöglichen. Die „Exzellenz-Kitas“ sollen zum Beispiel eine besonders hohe Qualität der „Interaktion zwischen Fachkraft und Kindern“, übergreifender Themen wie Erziehungspartnerschaft, Partizipation oder Übergänge Krippe-Kindergarten-Schule bieten sowie besondere methodische oder pädagogische Ansätze bieten.
Pro Jahr sollen maximal drei Kitas im Landkreis in den Genuss der „Exzellenz-Förderung“ kommen. Ausgewählt werden sie laut Richtlinie von einem paritätisch besetzten Auswahlgremium. Die „Exzellenz-Kitas“ müssen sich zudem bereiterklären, ihre Expertise ein Jahr lang als „Multiplikator“ an andere Kitas zu vermitteln und Hospitationen zu ermöglichen.