Wiesmoorer Drogenplantage Schwere Geschütze für mehr Akteneinsicht im Prozess
Der Verteidiger von Christian Rademacher-Jelten fordert die Aussetzung des Verfahrens. Er ist sich dabei mit dem Anwalt des zweiten Angeklagten einig.
Aurich - Nun fahren die Verteidiger im Prozess um die Wiesmoorer Drogenplantage schwere Geschütze auf. Nachdem die 1. Große Strafkammer am Landgericht Aurich in den vergangenen Wochen zweimal Beweisanträge zur Freigabe der Telefonüberwachung zurückgewiesen hatte, stellte Joë Thérond, der Verteidiger des 32-jährigen Angeklagten, den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens. Dr. Stephan Weinert, Verteidiger des Wiesmoorer Unternehmers Christian Rademacher-Jelten, schloss sich dem Antrag an. Grundsätzlich ist es möglich, dass Verteidiger die Aussetzung eines Verfahrens wegen verspäteter oder unvollständiger Akteneinsicht beantragen können. Das Gericht muss über diesen Antragen befinden. Die üblichen Fristen der Unterbrechung – in der Regel muss binnen drei Wochen der nächste Termin stattfinden – wären dann außer Kraft gesetzt.
Die beiden Angeklagten stehen wegen der Ende Mai in Wiesmoor gefundenen Cannabisplantage und verkaufsfertigem Marihuana vor Gericht. Der 32-Jährige gilt als Drahtzieher des Drogenanbaus, Rademacher-Jelten ist als Vermieter der Immobilien der Beihilfe verdächtig.
Verteidiger kritisieren Staatsanwaltschaft
Beide Verteidiger kritisieren, dass ihnen die Telefonüberwachung, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Rademacher-Jelten im Fall von mutmaßlichem Subventionsbetrug vorgenommen wurde, nicht vollständig zugänglich ist. Die Unterlagen gehören zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die Rademacher-Jelten des Corona-Hilfenbetrugs und falscher Corona-Test-Abrechnungen verdächtigt. Im Zuge der Durchsuchungen war die Drogenplantage durch Zufall aufgefallen.
Nach Ansicht des Gerichts haben die Ermittlungsbehörden die Unterlagen durchgesehen und alle für den Fall der Drogenplantage relevanten Passagen ausgewählt und zur betreffenden Akte genommen. Auf Basis diese Akte werde nun verhandelt.
Einsicht in Auswertung des Mobiltelefons beantragt
Dies bezweifeln Thérond und Weinert aber stark. Die Staatsanwaltschaft habe der Verteidigung die „entscheidungserhellenden Unterlagen“ nicht vollständig vorgelegt. Das Gericht selbst habe im Laufe des Verfahrens zur Klärung von offnen Fragen die Polizei Sonderauswertungen vornehmen lassen. „Die vollständige Akte ist also schon Verfahrensbestandteil“, so Thérond. Zudem beantragte er Einsicht in die Auswertung des Mobiltelefons seines Mandanten sowie die Vorladung der beiden bereits in dem Verfahren zu Haftstrafen verurteilten Plantagengärtner. Sie sollen dazu aussagen, wann sie seinen Mandaten das erste Mal gesehen haben.
Weinert beantragte ebenfalls die Aussetzung des Verfahrens, bis Akteneinsicht gewährt wird. Es könne nicht angehen, dass die Polizei Dinge aus Akten heraussuche, welche der Verteidigung nicht zur Verfügung stünden. Die Mandanten könnten nicht darauf vertrauen, „dass die Polizei alles richtig und objektiv werte“, so Weinert. Er wolle die Auswertung der Telekommunikationsdaten auch ausgewertet wissen, weil diese belegen könnten, dass Rademacher-Jelten und sein Mitangeklagter ein normales Verhältnis halten und kein kriminelles.
Unternehmer sei regelmäßig in dem Haus ein- und ausgegangen
Der nächste Verhandlungstag ist am Donnerstag ab 13.30 Uhr. Zwei Anträgen der Verteidiger aus der vorherigen Sitzung war das Gericht schon gefolgt, indem noch zwei Zeugen geladen wurden. Zunächst sagte ein Bremer Unternehmer aus, der sich nach eigenem Bekunden im früheren Autohaus Südema in Wiesmoor ein zweites geschäftliches Standbein aufbauen wollte. Er mietete zwei Räume im Obergeschoss von Rademacher-Jelten, dessen Firma für ihn auch die Buchhaltung machte. Ein Raum habe als Büro, der zweite als Lager für spezielle Sitzbezüge gedient. Langfristig hätten er und ein Kompagnon einen Vertrieb in Wiesmoor aufbauen wollen. Das sei aber gescheitert, so der Zeuge. Er berichtete aber, dass er in der Zeit, als sich in der Werkstatt des ehemaligen Autohauses bereits die Cannabisplantage befand, noch regelmäßig im Haus ein- und ausgegangen sei. Von einem mutmaßlichen Bemühen Rademacher-Jeltens, ihn von der Plantage fernzuhalten, habe er nichts gemerkt.
Außerdem sagte der Bruder des Angeklagten aus. Dem Unternehmer aus Großefehn gehört das Haus, in dem die Marihuana-Päckchen gefunden wurden. Er habe es an seinen Bruder vermietet. Das Haus habe verkauft werden sollen. Dass es dort einen Wasserschaden gegeben haben soll, sei ihm nicht bekannt.
JVA setzte gerichtliche Anordnung noch nicht um
Der Zeuge berichtete ebenfalls, dass es im Mai 2022 konkrete Pläne für das Autohaus Südema gab. Er hatte das Gebäude dem Landkreis Aurich zur Flüchtlingsunterbringung angeboten. Es hätten im Obergeschoss Wohnräume und im Showroom des früheren Autohauses ein Gemeinschaftsraum oder Schulungsräume untergebracht werden solle, so die Idee. Der Großefehntjer legte dem Gericht einen E-Mail-Wechsel mit der Kreisverwaltung vor. Zur Ortsbesichtigung sei es dann aber nicht mehr gekommen. Der Landkreis habe von der Anmietung abgesehen. Eine andere Idee sei gewesen, dort einen Co-Workingspace einzurichten, so der Zeuge.
Weinert wertet den Vermietungsversuch an den Landkreis als Zeichen dafür, dass Rademacher-Jelten mitnichten versucht habe, alle Mieter aus dem Autohaus zu entfernen, um die Drogenplantage geheim zu halten. Stattdessen sei aktiv um Menschen auf dem Gelände geworben worden. Eine Unterkunft für Geflüchtete hätte viele Menschen auf das Gelände gebracht, inklusive einiger Behördenvertreter.
Wie zuletzt üblich, beschloss Rademacher selbst den Verhandlungstag mit der immer gleichen Frage. Er habe um die Erlaubnis für unbegrenztes und unüberwachtes Telefonieren mit seiner Mutter und seiner Tochter gebeten. Das Gericht hat dies bereits vor Tagen und wiederholt veranlasst. Doch in der Justizvollzugsanstalt ändere sich nichts. „Es kann doch nicht angehen, dass die JVA nicht in der Lage ist, eine gerichtliche Anordnung umzusetzen“, schimpfte sein Anwalt.