Wiesmoorer Drogenplantage  Anwälte scheinen schon auf Revision hinzuarbeiten

| | 12.01.2023 16:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Christian Rademacher-Jelten ist angeklagt, weil er mutmaßlich einer Bande beim Anbau von Cannabis-Pflanzen geholfen haben soll. Foto: Karin Böhmer
Christian Rademacher-Jelten ist angeklagt, weil er mutmaßlich einer Bande beim Anbau von Cannabis-Pflanzen geholfen haben soll. Foto: Karin Böhmer
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Die Verteidiger des Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidaten Christian Rademacher-Jelten und seines Mitangeklagten hatten zahlreiche Beweisanträge gestellt – und nun sind sie unzufrieden.

Wiesmoor/Aurich - Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Aurich hält die Beweisaufnahme gegen den Wiesmoorer Ex-Bürgermeister Kandidaten Christian Rademacher-Jelten und seinen Mitangeklagten für nahezu abgeschlossen. Rademacher-Jelten steht vor Gericht, weil die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, durch die Überlassung eines Autohauses und eines weiteren Wiesmoorer Gebäudes eine Drogenbande beim Anbau von Cannabispflanzen unterstützt zu haben. Er soll dabei auch durchaus direkt geholfen haben, indem er Gerätschaften anschaffte, die dann zum Drogenanbau in der hochprofessionellen Anlage verwendet wurde. Beispielsweise einen Wasserschlauch. Sein Mitangeklagter soll der organisatorische Kopf der Bande gewesen sein.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Björn Raap möchte die vierköpfige Kammer am nächsten Montag noch einen Zeugen hören, dann sei aus der Sicht der Kammer die Beweisaufnahme abgeschlossen.

Verteidiger fordern Einsicht in Telefonüberwachung

Die Verteidiger hatten im Dezember aber noch eine Reihe von Beweisanträgen gestellt, die am Dienstag allesamt vom Gericht zurückgewiesen wurden.

Die Verteidiger der beiden Männer hatten Einsicht in sämtliche Auswertungen der Telefonüberwachung gegen beide Männer gefordert. Die liegen derzeit bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg, weil sie Teil des dort bearbeiteten Verfahrens wegen Subventionsbetruges gegen Rademacher-Jelten sind. Die Ermittler hatten die Mitschnitte darauf auswerten lassen, ob sich darin auch Hinweise auf eine Beteiligung an der Drogenplantage finden lassen. Nur diese Auszüge sind Teil des aktuellen Strafverfahrens. Das kritisieren die Anwälte. Ihnen seien potenziell wichtige Beweismittel nicht zugänglich, so das Argument. Der Vorsitzende Richter Björn Raap versicherte, dass auch das Gericht die restlichen Protokolle der Handyauswertung nicht habe.

Gericht: Beide Verfahren lassen sich thematisch klar trennen

Das Gericht wies den Beweisantrag zurück. Beide Verfahren ließen sich thematisch klar trennen, sodass die Polizei in der Lage sei, die für den Prozess um die Drogenplantage notwendigen Passagen herauszugeben. Das sei in den Aktenvermerken auch zu verfolgen. Der Rest der Telefonüberwachung sei nicht Teil des Verfahrens.

Rechtsanwalt Lukas Koop, Verteidiger des 32-jährigen mutmaßlichen Strippenziehers, hakte ein: Das Gericht habe die Oldenburger Behörden gebeten, einen bestimmten Dialog noch einmal aufzubereiten. Dies Gespräch sei in der ersten Januarwoche auch in das Verfahren eingebracht worden. Raaps Antwort, dass die Aufzeichnungen nun auf Gespräche mit einem Zeugen hin hätten angekopft werden sollen, nutzte Koop für eine Nachfrage: „Also ist diese Akte nun doch Bestandteil dieses Verfahrens.“ „Den Gedankengang nehmen wir mit“, sagte Raap, änderte aber nichts an der Entscheidung des Gerichts zu dem Beweisantrag.

Anwalt bezeichnet Vorgehen des Gerichts als „Unding“

Verteidiger Robert Koop hatte am vorherigen Prozesstag bereits angemerkt, dass die Akten, die in Oldenburg zu Rademacher-Jelten und nicht zu dem 32-jährigen Angeklagten geführt werden, seinem Mandanten und den Verteidigern auch auf Antrag nicht zugänglich seien, für dieses Verfahren aber dennoch wichtig sein könnten.

Rademacher-Jeltens Verteidiger Dr. Stephan Weinert nannte die Entscheidung des Gerichts ein „Unding“. Es sei Aufgabe der Prozessbeteiligten, sich auf Basis der Beweise eine Auffassung zu bilden. Nun lagere das Gericht diese Arbeit aber aus an die Polizei. Die Anwälte seien nun gezwungen, den Ermittlern zu glauben, ohne selbst tätig werden zu können. Niemand wisse, wie gründlich der jeweilige Beamte gearbeitet hat. Raap wies diese Kritik zurück. Weinert wurde daraufhin recht deutlich: „Na ja, Sie haben ja dann im Zweifel die Kritik in der Revision.“

Es ging um Kartons, Schläuche und Pumpen

Außer der Telefonüberwachung waren auch zahlreiche Beweismittel Thema der Beweisanträge. Die Kammer beschied jedoch, dass die aufgeworfenen Fragen entweder nicht relevant seien für die Entscheidung oder bereits beantwortet seien. So ging es beispielsweise um den Umkarton eines Kärchergerätes. Abnutzungsspuren deuten nach Meinung der Verteidiger darauf hin, dass das vorhandene Gerät älter sein müsse als das, was Rademacher-Jelten nach Angaben auf einer Quittung mutmaßlich für die Plantage gekauft hat. Laut Raap handele es sich nach den bisherigen Erkenntnissen aber ohnehin nicht um den Umkarton für das betreffende Gerät. Für die Entscheidung des Gerichts sei die Untersuchung des Kartons ohne Bedeutung.

Ebenso ging es noch um einen Wasserschlauch, eine Tauchpumpe und einen mutmaßlichen Wasserschaden im früheren Autohaus, zu denen die Verteidiger jeweils Gutachten verlangt hatten. Auch dies hält das Gericht nicht für erforderlich für das Verfahren.

Der Prozess wird am kommenden Montag um 14 Uhr fortgesetzt. Dann wird noch ein Zeuge verhört. Ob die Anwälte weitere Beweisanträge stellen oder danach die Schlussphase des Prozesses beginnt, wird sich zeigen.

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