Feuer in Wirdum  Urteil gegen Brookmerlander Brandstifter ist rechtskräftig

| | 04.01.2023 22:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Carport brannte am 17. Oktober, nachdem Papier in einer Mülltonne angezündet worden war. Foto: Feuerwehr
Ein Carport brannte am 17. Oktober, nachdem Papier in einer Mülltonne angezündet worden war. Foto: Feuerwehr
Artikel teilen:

Auch die Staatsanwaltschaft Aurich verzichtet auf Rechtsmittel. Nun steht der Täter unter „zweifacher“ Bewährung.

Wirdum/Norden - Die strafrechtliche Aufarbeitung der Brandserie, die Wirdum im Sommer und Herbst 2021 erschütterte, ist abgeschlossen. Wie berichtet, hatte das Schöffengericht am Amtsgericht Norden den 28-jährigen Angeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auf Bewährung verurteilt.

Der Brookmerlander erklärte schon im Gerichtssaal, das Urteil annehmen zu wollen. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtet laut Staatsanwaltschaftssprecher Jan Wilken auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig. In Wirdum hatte es über Monate mehrere Brände gegeben. Sechsmal hatte es zwischen dem 9. Juni und dem 20. November in dem kleinen Ort gebrannt, einmal außerdem im Nachbarort Grimersum. Und schon im Oktober 2020 war eine Lagerhalle in Wirdum in Flammen aufgegangen.

Gutachter empfahl Entziehungs- und Psychotherapie

Für vier der Taten stand im Dezember nun der 28-Jährige aus dem Brookmerland vor dem Norder Schöffengericht. Das waren: ein Feuer in einem Oldtimer-Wohnwagen am 25. Juli, das auch auf abgestellte Autos übergriff, sowie ein Feuer in einem Doppelcarport am 17. Oktober, das von Mülltonnen ausging, sowie das Feuer im Bismarckshof am 22. Oktober und ein brennendes Gartenhaus am 20. November.

Wenige Tage nach dem Carport-Brand brach ein Feuer in der Scheune des Bismarckshofs aus. Foto: Karin Böhmer
Wenige Tage nach dem Carport-Brand brach ein Feuer in der Scheune des Bismarckshofs aus. Foto: Karin Böhmer

Der 28-Jährige räumte die Taten ein, entschuldigte sich bei den Geschädigten, die als Zeugen aussagten, und berichtete, dass er die Taten in alkoholisiertem Zustand begangen habe. Eine Entgiftung habe er bereits gemacht, sei inzwischen alkoholabstinent und auf der Suche nach einem Therapieplatz. Der psychiatrische Gutachter Dr. Egbert Held berichtete davon, dass der Brookmerlander große Probleme habe, mit seinen Emotionen umzugehen. Auch die Alkoholsucht sei ein Problem, weil sie ihn enthemme. Ohne Therapie - sowohl was den Alkohol als auch die psychischen Probleme angeht - bestehe eine hohe Rückfallgefahr, so Held.

Haftstrafe mit zahlreichen Bewährungsauflagen

Das Schöffengericht mit dem Vorsitzenden Richter Frank Meyer verurteilte den Brookmerlander zu einer zweijährigen Haftstrafe, setzte diese für die Dauer von drei Jahren aber zur Bewährung aus und machte eine Reihe von Auflagen. Der 28-Jährige muss sich einen Bewährungshelfer suchen und sich regelmäßig am Wohnort melden. Viel bedeutender aber noch: Er muss eine Entzugstherapie und ebenso eine Psychotherapie aufnehmen und nachweisen. Zudem muss er regelmäßig durch Tests nachweisen, dass er keinen Alkohol mehr trinkt.

Verstößt der Brookmerlander gegen diese Bewährungsauflagen, muss er seine Haft antreten. Ebenso verurteilte das Gericht ihn aber zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, wenn er gegen die Auflagen verstößt. Auch diese Unterbringung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die weiteren Brände in Wirdum und Grimersum werden wohl kein juristisches Nachspiel mehr haben. Laut Staatsanwaltschaftssprecher Jan Wilken konnte kein Tatverdächtiger ermittelt werden, die Untersuchungen sind eingestellt.

Ähnliche Artikel