BGH bestätigt Urteil  Sechseinhalb Jahre Haft für Südbrookmerlander Ex-Gastronom

| | 04.01.2023 11:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Unter anderem handelte der Verurteilte mit Marihuana. Foto: DPA
Unter anderem handelte der Verurteilte mit Marihuana. Foto: DPA
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Unter anderem weil er Drogen und Waffen in seinem Haus lagerte, muss ein heute 44-jähriger Südbrookmerlander für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Dagegen hatte er sich gewehrt – erfolglos.

Südbrookmerland/Karlsruhe - Es bleibt dabei: Ein 44 Jahre alter Mann aus Südbrookmerland muss wegen bewaffneten Drogenhandels für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Darüber hinaus wird er in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Zu dieser Strafe wurde der Mann bereits im Juni vergangenen Jahres am Auricher Landgericht verurteilt. Dagegen legte er Revision ein, die nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe als unbegründet verworfen wurde.

Drogen und Waffen im Haus aufbewahrt

Das Landgericht hatte seinerzeit festgestellt, dass der Angeklagte im Herbst 2021 mindestens 170 Gramm Marihuana und acht Gramm Kokain von einem unbekannt gebliebenen Dealer zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben und in seinem Haus aufbewahrt und portioniert hatte.

Zeitgleich bewahrte der Angeklagte ein Messer, einen Säbel und mehrere ungeladene Schreckschusspistolen zugriffsbereit in seiner Wohnung auf. Hierbei wurde der Angeklagte teilweise von seiner Lebensgefährtin - der 39 Jahre alten Mitangeklagten - unterstützt. Diese wurde seinerzeit wegen Beihilfe zu einer Bewährungstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Im Zuge der Revision hätte der Angeklagte sogenannte Rechtsfehler bei der Urteilsfindung am Landgericht nachweisen müssen. Wie das Landgericht nun mitteilt, gelang ihm dies nicht. Die Nachprüfung am Bundesgerichtshof habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Mitangeklagte hatte keine Revision geführt. Beide Urteile sind damit rechtskräftig.

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