Neue Abrechnungsregeln  Auricher Kinderarzt bangt um Fachpraxen

| | 01.01.2023 18:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Arzt untersucht ein Kind wegen eines Herzfehlers. Foto: DPA
Ein Arzt untersucht ein Kind wegen eines Herzfehlers. Foto: DPA
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Dr. Rainer Willing kritisiert die neue Abrechnungsregelung für Spezialisten und sieht Probleme – vor allem in einem Bereich.

Aurich - Wegen Veränderungen bei der Abrechnung könnte es in der Region bald keine niedergelassenen Kinderkardiologen mehr geben. Das befürchtet der Auricher Kinderarzt Dr. Rainer Willing. Betroffene müssten dann weite Fahrten, beispielsweise nach Münster oder Kiel, auf sich nehmen.

Hintergrund ist, dass Kinderärzte grundsätzlich der hausärztlichen Versorgung zugeordnet werden. Auch dann, wenn sie in ihren Praxen einen bestimmten Schwerpunkt gesetzt haben. Dementsprechend wird auch abgerechnet. Muss beispielsweise ein teures Ultraschallgerät angeschafft werden, müssen die niedergelassenen Kinderärzte dies aus ihrem üblichen Budget zahlen. Dabei hatte laut Willing der Bundesverband herzkranke Kinder 1995 gerichtlich durchgesetzt, dass Kinderkardiologen nicht dem hausärztlichen, sondern dem fachärztlichen Bereich zugeordnet werden und deshalb höhere Beträge abrechnen dürfen.

Bestandsschutz für bestehende Praxen

Laut Kassenärztlicher Vereinigung Niedersachsen (KVN) trifft dies auf „eine kleine Gruppe von Praxen“ zu. Diese hätten einen sogenannten Bestandsschutz, dürften also weiter wie bisher abrechnen. Das Problem: Der Bestandsschutz ist nicht übertragbar. Wollen Kinderkardiologen ihre Praxen abgeben, werden ihre Nachfolger dem hausärztlichen Bereich zugeordnet. Die Eingruppierung als „normaler Kinderarzt“ mit Schwerpunkt könne laut KVN dazu führen, dass eine solche Praxis für einen Nachfolger weniger Gewinn abwerfe. Konkret betroffen sein dürften davon demnächst Kinder, die beispielsweise auf einen Herzschrittmacher angewiesen sind. Um diesen einzustellen, sind laut Willing spezielle Kenntnisse und Gerätschaften nötig. Willing schickt Patienten aus der Auricher Ubbo-Emmius-Klinik bei Bedarf in eine Praxis in Oldenburg. Unklar sei aber, wie lange das noch geht. Für die Praxis gebe es keinen Nachfolger, so Willing. Ein Bewerber sei wegen der neuen Abrechnungsregelungen abgesprungen.

Grund zur Sorge und drohende Versorgungsengpässe sieht die KVN aber nicht. Die Mehrzahl der kinderärztlichen Praxen mit kinderkardiologischen Leistungen rechne heute über die hausärztliche Versorgung ab und dies entspreche auch der Forderung der aktuellen Rechtsprechung. Willing, der einst den Verein Herzkinder Ostfriesland mitgründete, kritisiert, dass Betroffene durch das neue Vorgehen bei den Abrechnungen alleingelassen würden. Er nimmt an, dass das Ziel sei, die allgemeinmedizinische kinderärztliche Versorgung dadurch zu verbessern. „Aber man hackt sich doch nicht das eine Bein ab, um das andere am Leben zu halten“, so Willing. „Wir brauchen beides.“

KVN sieht keine drohenden Engpässe

Alleingelassen würden aber auch die betroffenen Kinderkardiologen. Für Ärzte sichere der Verkauf der Praxis in der Regel die Altersvorsorge. Hätten diese aber über Jahre als fachärztliche Spezialisten gearbeitet, gebe es keinen ausreichend großen Patientenstamm – und das mache die Übernahme für Nachfolger zusätzlich unattraktiv.

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hält dagegen, dass die Mehrzahl der Kinder- und Jugendärzte mit Schwerpunkt Kinderkardiologie in Niedersachsen dem hausärztlichen Versorgungsbereich zugeordnet seien und die dafür vorgesehenen Vergütungssätze abrechnen würden. Drohende Versorgungsengpässe werden dort nicht gesehen.

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