Sozialgericht Aurich ist Vorreiter Noch sorgt die E-Akte für Mehrarbeit
In Aurich ist ein Pilotprojekt gestartet, das vieles einfacher machen soll. Doch für die Servicemitarbeiter bedeutet die Neuerung derzeit sogar zusätzliche Belastung. Der Direktor appelliert ans Land.
Aurich - Eine Vorreiterrolle nimmt das Sozialgericht Aurich bei der Digitalisierung der Justiz in Niedersachsen ein. Als zweites Sozialgericht nach dem in Stade haben die Auricher jetzt mit der Nutzung der elektronischen Akte begonnen, wie Gerichtssprecher Oliver Garrels mitteilte. Neu eingehende Klagen und Anträge werden nun nicht mehr als Papierakte, sondern ausschließlich in digitaler Form geführt. Nach Abschluss der Pilotphase sollen im nächsten Jahr schrittweise alle weiteren niedersächsischen Sozialgerichte und das Landessozialgericht folgen. Bis Ende 2025 soll die E-Akte bundesweit genutzt werden.
Im Vorfeld der Pilotierung wurden alle Bildschirmarbeitsplätze im Sozialgericht mit zwei Monitoren ausgerüstet, alle Richterinnen und Richter erhielten Notebooks mit Touch-Funktion. Kürzlich kamen Signatureinheiten zur elektronischen Unterschrift dazu.
Umfassende Schulungen für die Mitarbeiter
Zuvor gab es umfassende Schulungen für Richterschaft und Servicedienste. Zum Einsatz kommt eine Software namens „e²A“, die auch in anderen Bundesländern eingesetzt werden soll.
Der Auricher Sozialgerichts-Direktor Peter Nippen erklärt: „Für die nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Rechtschutzsuchenden ändert sich nichts.“ Alle Anträge und Klagen können weiter schriftlich oder persönlich bei der Rechtsantragsstelle eingereicht werden. Eine Antrags- oder Klageerhebung per E-Mail bleibt unwirksam, da es einer speziellen elektronischen Signatur bedarf, um rechtswirksam Klagen und Schriftsätze einreichen zu können.
Klar ist: Die Einführung der elektronischen Akte macht vieles einfacher. Verfahren können mit einem Mausklick aufgerufen werden, ein Transport oft meterhoher Aktenberge entfällt. Schriftsätze und Verfügungen können elektronisch durchsucht, Akteninhalte sauber gegliedert werden. Die Software ermöglicht es, in den Akten Markierungen vorzunehmen und Fundstellen aus beigezogenen Behördenakten mit der Gerichtsakte zu verknüpfen. Zeiten, in denen Akten nicht verfügbar sind, weil sie gerade bei einem anderen Bearbeiter liegen, gehören laut Sozialgericht der Vergangenheit an.
Einige Verfahren müssen noch parallel geführt werden
Doch aktuell gibt es noch ein Problem, wie Direktor Nippen berichtet. „Die ersten Rückmeldungen aus der Richterschaft sind sehr positiv. Für die Servicedienste ergeben sich derzeit allerdings erhebliche Mehrbelastungen, denn aufgrund einer Rechtsverordnung sind wir verpflichtet, in den vor einem bestimmten Stichtag eingegangen Verfahren die Papierakte parallel fortzuführen. Bei einer vollständigen Umsetzung der E-Akte werden sich die Arbeitsabläufe erheblich vereinfachen und effizienter gestalten lassen“.
Zusammen mit anderen Gerichten wirbt das Sozialgericht Aurich deshalb bei der niedersächsischen Landesregierung dafür, diese Mehrbelastung schnellstmöglich wegfallen zu lassen.