Prozess um Zwangsprostitution in Aurich Dolmetscherin soll wegen Nichterscheinens Strafe zahlen
Eigentlich sollten in der Verhandlung am Montag die Plädoyers gehört und vielleicht auch schon ein Urteil verkündet werden. Doch dazu kam es nicht – und das hat Folgen.
Aurich Das gibt es auch nicht alle Tage: Im Auricher Prozess um mutmaßliche Zwangsprostitution soll die Dolmetscherin ein Ordnungsgeld zahlen und womöglich auch die Kosten für den Prozesstag am Montag. Denn die Frau war zur Verhandlung, die für 13 Uhr angesetzt war, nicht erschienen. Eigentlich hatte die Große Strafkammer um Vorsitzenden Richter Björn Raap geplant, die Plädoyers zu hören und möglichst auch schon ein Urteil zu verkünden. Doch daraus wurde nichts, weil die Dolmetscherin fehlte. „Es ist unsäglich“, meinte Raap. Und auch Oberstaatsanwältin Annette Hüfner war sichtlich unerfreut über das Verhalten der Dolmetscherin. Diese hatte am Telefon gesagt, sie habe von dem Termin nichts gewusst. Das könne nicht stimmen, sagte Raap. Denn er hatte ihr den Termin kürzlich persönlich mitgeteilt.
Frau streitet Vorwürfe ab, mutmaßliches Opfer widerruft Aussage
Wie berichtet muss sich seit Anfang November eine 38-Jährige vor dem Landgericht Aurich verantworten. Ihr wird vorgeworfen, eine damals minderjährige Teenagerin zur Prostitution gezwungen zu haben. Sie soll sie geschlagen und ihr insgesamt 5400 Euro von den Freiern abgenommen haben, hieß es in der Anklage.
Die Frau streitet die schweren Vorwürfe ab. Das mutmaßliche, heute 20-jährige Opfer hatte laut einem Bericht der „Ostfriesen-Zeitung“ jüngst ihre belastende Aussage bei der Polizei widerrufen.
Sowohl die Angeklagte als auch das mutmaßliche Opfer stammen aus der Slowakei, deshalb wird der gesamte Prozess von einer Dolmetscherin begleitet.
Der Prozess soll nun am Donnerstag, 22. Dezember, um 13.30 Uhr fortgesetzt werden.