Brandstiftungen in Wirdum Zwei Jahre Unterbringung auf Bewährung
Ein junger Brookmerlander hatte im Sommer und Herbst 2021 vier Brände gelegt. Laut Gutachter braucht er eine Therapie – sonst sei die Rückfallgefahr hoch.
Wirdum/Norden - Im Herbst 2021 herrschte in Wirdum Angst. Sechsmal hatte es zwischen dem 9. Juni und dem 20. November in dem kleinen Ort gebrannt, einmal außerdem im Nachbarort Grimersum. Und schon im Oktober 2020 war eine Lagerhalle in Wirdum in Flammen aufgegangen. Ursache: Brandstiftung. Den Wirdumern war unbehaglich. Wann würde es wieder brennen? Und wo?
Nach dem 20. November war Schluss. Polizei und Staatsanwaltschaft präsentierten kurz danach einen Tatverdächtigen. Für vier der Taten stand am Donnerstag nun ein 28-Jähriger aus dem Brookmerland vor dem Norder Schöffengericht. Das waren: ein Feuer in einem Oldtimer-Wohnwagen am 25. Juli, das auch auf abgestellte Autos übergriff, sowie ein Feuer in einem Doppelcarport am 17. Oktober, das von Mülltonnen ausging, sowie das Feuer im Bismarckshof am 22. Oktober und ein brennendes Gartenhaus am 20. November.
Volles Geständnis
Der Angeklagte gestand die vier Taten vollumfänglich. Er habe jeweils vorher gefeiert und sei dann auf dem Rückweg ins Grübeln gekommen. Kaum zu Hause angekommen, sei er wieder losgegangen – ziellos. Er habe dabei über die Fehler in seinem bisherigen Leben nachgedacht und sei in alkoholisiertem Zustand eher zufällig auf die Ziele gestoßen. „Das hat sich dann wohl so aufgebaut“, so der Angeklagte.
Ein Feuerzeug sowie Papier oder Heu, das er vor Ort gefunden habe, hätten gereicht, um die vier Brände zu legen. Er sei dann wieder nach Hause gegangen. Und als der Pieper losging, sei er als Feuerwehrmann zum Löschen ausgerückt.
Angeklagter entschuldigte sich
Der 28-Jährige stand mehrfach auf, um sich bei den Geschädigten zu entschuldigen, die im Zeugenstand aussagten. Rückgängig machen könne er die Taten nicht. Aber sie täten ihm leid und er könne sich sein Handeln nicht erklären. „Ich bin so selbst etwas sprachlos.“ In keinem Fall habe es sich um etwas Persönliches gehandelt.
Einer der Geschädigten war sein Nachbar. Im Zeugenstand äußerte dieser sich sehr enttäuscht. Der Angeklagte habe sich am Löschen beteiligt, später in seiner Küche gesessen und Hilfe angeboten. „Was für ein Hohn“, so der Wirdumer.
Hadern mit Vergangenheit plus Alkohol
Was waren das für finstere Gedanken, die den jungen Mann nachts durch Wirdum wandern ließen? Er selbst ließ dies weitgehend im Dunkeln, sprach davon, dass er sich allein gefühlt und mit der Vergangenheit gehadert habe. Zeugen, die ihn kannten, berichteten, dass der Angeklagte unter Alkoholeinfluss manchmal völlig ausflippt und nicht er selbst sei. Zudem berichtete ein Zeuge von einer Ex-Freundin, die dem Angeklagten übel mitgespielt habe. Eine Zeugin, die etwas zu seinem Gemütszustand kurz vor einer der Taten aussagen sollte, hatte sich krank gemeldet.
Entgiftung ja, Therapie noch nicht
Der psychiatrische Sachverständige Dr. Egbert Held brachte etwas Licht ins Dunkel. Während der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Ralf Giese mehrfach hervorhob, dass der Brookmerlander sich gleich nach seiner Überführung einer Alkohol-Entgiftung unterzogen und nun einen stationären Therapieplatz in Aussicht habe, zeigte sich Held eher entsetzt, dass noch keine Alkoholentwöhnung und Psychotherapie eingeleitet wurden. Man könne von Glück sagen, wenn es noch keinen Rückfall gegeben habe, so der Fachmann.
Der Angeklagte habe ihm berichtet, dass er seit seiner Jugend Alkohol trinke und auch schon seit seinem 19. Lebensjahr Abhängigkeitsanzeichen verspüre. Unter Alkoholeinfluss verändere sich den Schilderungen zufolge seine Persönlichkeit stark, der Alkohol wirke enthemmend und sei eine Art Katalysator dafür, dass andere Probleme ans Licht treten. Eine Entgiftung reiche da nicht aus, es müsse auch eine wohl einjährige Entwöhnungstherapie folgen, so Held.
Gutachter: Probleme mit den Emotionen
Noch länger werde die Therapie dauern, die der Angeklagte für eine Persönlichkeitsstörung brauche. Er habe depressive Neigungen und allergrößte Schwierigkeiten, seine Emotionen wahrzunehmen, sie zu äußern und ihnen standzuhalten.
Das zeige sich auch in Stalking-Verhalten, das der Angeklagte schon mehrfach an den Tag gelegt habe. Seine Freundinnen oder Frauen, an denen er Interesse hatte, habe er schon nächtelang im Verborgenen beobachtet, um zu kontrollieren, was diese machen.
Gutachter hält lange Therapie für erforderlich
Der Angeklagte habe zudem Selbstmordgedanken gehabt und teils zur Selbstverletzung gegriffen, so der Gutachter. Unter Alkohol sei dieses autoaggressive Verhalten dann in destruktives Verhalten nach außen umgeschlagen. Dies ziele nicht bewusst auf andere Personen, sondern sei Ausbruch innerpsychischer Prozesse. Ursache sei eine narzisstische Krise. „Es gibt emotionale Zustände, wo er regelrecht haltlos ist.“
Held kam zu dem Schluss, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt herabgesetzt war, auch wenn er beispielsweise durch das Weggehen vom Tatort auch rational vorgegangen sei. Gerade bei Brandstiftungen gebe es eine hohe Wiederholungsgefahr, weshalb eine Therapie zwingend erforderlich sei. „Er erscheint so nett und gepflegt, aber Vorsicht“, sagte der Psychiater. Ohne gründliche Therapierung könne es jederzeit wieder zu solchen Aussetzern kommen.
Zeugen und DNA-Spuren führten zum 28-Jährigen
Die Polizei hatte den Angeklagten schon vor dem letzten Feuer im Blick, weil er sich an den Brandorten auffällig verhalten haben soll. Das sagte ein Ermittler im Zeugenstand. Wegen einer Handverletzung hatte er am letzten Tatort auch DNA-Spuren hinterlassen. Auch hatten sich Zeugen gemeldet, die den 28-Jährigen, kurz bevor der Bismarckshof in Flammen stand, hektisch aus der Richtung im Auto hatten fahren sehen.
Die Staatsanwaltschaft erkannte das Geständnis und die verminderte Schuldfähigkeit an und plädierte auf zweieinhalb Jahre Haft.
Therapien als Auflage
Der Verteidiger forderte vehement eine bewährungsfähige Strafe von zwei Jahren. Wichtig sei es, dass der Angeklagte die Möglichkeit zu einer Therapie bekomme.
Und so kam es: Das Schöffengericht verhängte eine zweijährige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mit einer dreijährigen Bewährungszeit. Der 28-Jährige muss monatlich nachweisen, dass er keinen Alkohol trinkt und auch Nachweise über eine Sucht- und Psychotherapie erbringen. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.