Ex-Brookmerlander vor Gericht Einige Anschuldigungen entfielen, andere kamen hinzu
Ein 63-Jähriger ging gegen ein Urteil des Norder Gerichts wegen Körperverletzung und Missbrauchs in Berufung. Ein Teil der Vorwürfe wird erst später verhandelt, dafür ging es nun um Kinderpornografie.
Brookmerland/Aurich - Seine Strafe konnte ein ehemaliger Brookmerlander vor dem Auricher Landgericht am Mittwoch durch eine Berufung verkürzen – zumindest vorerst, denn einige Taten werden nun gesondert verhandelt.
Angeklagt war ein 63-Jähriger wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen seinen Sohn und sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter. Das Amtsgericht Norden hatte den ehemaligen Brookmerlander im vergangenen November für drei Taten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwaltschaft war das zu wenig, dem 63-Jährigen zu viel. Beide legten Berufung ein.
Vorwürfe wegen Missbrauchs konnten noch nicht verhandelt werden
Im Berufungsgericht gab es am Mittwochmorgen allerdings erst mal ein paar Komplikationen auszuräumen. Der mutmaßliche sexuelle Missbrauch hatte sich nämlich im Ausland ereignet. Vereinfacht gesagt: Da der Angeklagte aus Benelux stammt, sei die deutsche Justiz nur zuständig, wenn die dortigen Ermittlungsbehörden den Fall nicht selbst bearbeiten wollen, so Richterin Dorothee Bröker. Dieser Teil des Verfahrens wurde also abgetrennt und soll nach der Klärung dieser Frage verhandelt werden.
Folglich ging es noch um den Vorwurf der Misshandlung des Sohnes. Der inzwischen erwachsene Sohn hatte seinen Vater 2018 angezeigt, nachdem dieser ihn im Badezimmer gegriffen und runtergedrückt hatte. Dabei habe der Vater ihm einen Daumen ins Auge gedrückt und ihm starke Schmerzen verursacht. Einige Tage lang habe sein Auge getränt und seine Sehkraft sei eingeschränkt gewesen, berichtete der Sohn.
Zeuge: Erziehung war von Gewalt geprägt
Dies sei nicht der einzige Zwischenfall gewesen. Schon seit der Kindheit sei die Erziehung der beiden ältesten Söhne der Familie von Geringschätzung und Gewalt geprägt gewesen, so der Zeuge. Schläge auf den Hinterkopf seien oft vorgekommen. Der Vater habe die Kinder über Jahre verschiedentlich getreten und geschubst und sie gegen eine sehr raue Wand gepresst.
Nur, weil seine Mutter ihn bat, nicht auszuziehen, sei er noch eine Weile zu Hause geblieben, habe dann aber erkannt, dass sein Vater sich nicht ändern werde und ihn angezeigt, so der Sohn. Einige Monate später, als sich das Verhältnis etwas entspannt hatte, habe er die Anzeige zurückziehen wollen. Aber inzwischen sei ihm klar, dass sein Vater sein Verhalten nicht bedauere, sagte der Sohn im Zeugenstand.
Verteidiger zweifelte an Aussagen
Er schilderte die Szene, die zur Augenreizung führte, im Detail. Auch seine Mutter sagte als Zeugin aus. Die Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner bestätigte sie. Aber sie schilderte mehrere Details anders, was Verteidiger Arno Saathoff zu der Feststellung brachte, „dass hier irgendjemand lügt“. Er forderte in Sachen Körperverletzung Freispruch für seinen Mandanten.
Während die Vorwürfe um sexuellen Missbrauch an der Tochter nicht verhandelt wurden, spielte noch ein weiteres Urteil des Amtsgerichtes Norden eine Rolle. Im August 2021 hatte es den Angeklagten wegen Besitzes mehrerer Tausend kinder- und jugendpornografischer Fotos zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Das war dem Staatsanwalt zu wenig.
Er forderte für die Taten eine Strafe von insgesamt einem Jahr und vier Monaten. Das Gericht blieb darunter. Für die Körperverletzung wurden acht Monate angesetzt, für den Besitz der Fotos statt der ursprünglichen Geldstrafe nun sechs Monate. Am Ende lautet das Urteil ein Jahr Haft auf Bewährung.