Erneut verurteilt  Freiheit rückt für Familienvater in weite Ferne

| | 12.12.2022 17:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Einbrecher hebelt ein Fenster auf. Foto: Pixabay
Ein Einbrecher hebelt ein Fenster auf. Foto: Pixabay
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Eigentlich war der Termin seiner Freilassung bereits absehbar. Nun wurde ein Moordorfer Familienvater erneut verurteilt.

Südbrookmerland - Eigentlich war der Tag seiner Entlassung aus dem Gefängnis bereits absehbar. Doch nun muss ein 32-jähriger Familienvater aus Südbrookmerland noch eine Weile länger hinter Gittern bleiben. Am Montag wurde er am Auricher Amtsgericht unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu insgesamt zwei Jahren Haft verurteilt. Er war in ein Gartencenter und in einen Rohbau eingestiegen und hatte Maschinen und Kupfer-Dachrinnen gestohlen.

In Handschellen wurde der Beschuldigte am Montag, begleitet von Justizwachleuten, in den Gerichtssaal geführt. Dort bekam er zu hören, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Vier Punkte enthielt die Anklage. Demnach soll er aus einem Victorburer Gartencenter mehrere Maschinen entwendet haben. Aus einem Sonderpostenmarkt in Moordorf soll er die Trinkgeldkasse mit rund 20 Euro Bargeld entwendet haben. Weitere Vorwürfe waren der Einbruch in ein Vereinsheim in Victorbur und der Diebstahl von Kupfer-Dachrinnen aus einem Rohbau in Moordorf.

Den ersten Vorwurf gab der 32-Jährige unumwunden zu. Demnach stieg er am 22. November vergangenen Jahres in das Victorburer Gartencenter ein. Dort versuchte er zunächst, einen Tresor mit Hilfe einer Axt und eines Schraubendrehers zu öffnen, scheiterte aber daran. Leer ging er bei dem Einbruch aber nicht aus. Er nahm eine Reihe von Maschinen, darunter eine Akku-Handkreissäge, einen Bohrschrauber und einen Laubbläser, mit. Gesamtwert der Beute: Rund 1000 Euro. Später verkaufte er die Geräte nach eigenen Angaben für insgesamt 150 Euro an einen Bekannten. „Der wusste, dass das heiße Ware war“, begründete der Angeklagte den vergleichsweise niedrigen Verkaufspreis.

Ebenfalls räumte der Angeklagte ein, gemeinsam mit einem anderen Mann Kupferdachrinnen im Wert von mehr als 1000 Euro gestohlen zu haben. Sie seien gemeinsam in einem Neubaugebiet unterwegs gewesen und hätten sich dort umgesehen. Dabei habe der Mittäter die Dachrinnen entdeckt. Gemeinsam hätten sie die rund sechs Meter langen Rinnen weggetragen und nahe der Moordorfer Kirche zwischengelagert. Am nächsten Tag hätten sie die Rinnen „zusammengedrückt“ und an einen Auricher Schrotthändler verkauft. Insgesamt hätten sie dafür 190 Euro erhalten. „Der konnte gut mit dem“, so der Angeklagte über das Verhältnis zwischen seinem Komplizen und dem Schrotthändler. So sei zu erklären, warum der Unternehmer bei der Anlieferung offenbar nagelneuer Kupferdachrinnen nicht misstrauisch wurde.

Nicht weiter verhandelt wurde am Montag über die beiden anderen Tatvorwürfe. Weder mit dem Einbruch in den Sonderpostenmarkt, noch mit dem Diebstahl aus dem Vereinsheim wollte der Beschuldigte etwas zu tun haben. Dabei hatte die Polizei im Sonderpostenmarkt Schuhabdrücke gefunden, die sich mit denen des Beschuldigten deckten. Solche Schuhe, so hatte er bei der Polizei angegeben, gebe es aber mehrfach. In Hinblick auf die gestandenen Taten wurden die beiden anderen Verfahren eingestellt.

Den Beschuldigten schien das zu freuen. Immer wieder lächelte er daraufhin in den Zuschauerraum, in dem unter anderem seine Frau das Geschehen verfolgte. Als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dann aber in ihrem Schlussvortrag eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren forderte, verging dem Beschuldigten die gute Laune und er begrub sein Gesicht in seinen Händen. Das Gericht folgte dem Antrag weitestgehend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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