Neuer Arbeitgeber für 2200 Mitarbeiter Klinik-Gesellschaften UEK und Emden sollen fusionieren
Zwar gibt es seit 2015 eine gemeinsame Trägergesellschaft der Krankenhäuser in Aurich, Norden und Emden. Doch parallel gibt es zwei Gesellschaften mit eigenen Strukturen, Bilanzen und Betriebsräten.
Aurich - Die beiden eigenständigen Klinik-Gesellschaften Ubbo-Emmius-Klinik (UEK) gGmbH und Klinikum Emden (KE) gGmbH sollen zusammengeführt werden. Darüber soll der Auricher Kreistag am Donnerstag, 8. Dezember (15 Uhr, Stadthalle), beraten und beschließen. Zwar gibt es seit Mai 2015 eine gemeinsame Trägergesellschaft als Dach-Organisation und Konzern-Mutter für UEK und KE. Doch beide laufen parallel als eigene Gesellschaften – zum Beispiel mit eigener Bilanz und eigenem Betriebsrat.
Vor dem Hintergrund der Zentralklinik-Pläne seien in den vergangenen Jahren bereits Fachabteilungen wie die Kinder- und Geburtsklinik zentralisiert worden, Chefärzte seien zum Teil bereits standortübergreifend verantwortlich. „Dieser Prozess der Zusammenführung der Bestandskliniken muss in den folgenden Jahren verstärkt fortgesetzt und bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik abgeschlossen werden“, heißt es in der Beschlussvorlage.
Neuer Arbeitgeber für 2200 Mitarbeiter
Wie die gemeinsame Klinik-Trägergesellschaft auf ON-Anfrage mitteilte, erhalten mit dem Betriebsübergang rund 2200 Mitarbeiter von UEK gGmbH und Klinikum Emden gGmbH formal einen neuen Arbeitgeber. Die Tarifbindung sei davon nicht betroffen. Die Strukturen der Mitarbeitervertretungen, also etwa der beiden Betriebsräte, sollen „in gemeinsamer Absprache angepasst“ werden. Die genaue Ausgestaltung des Übergangs werde erst nach der Beschlussfassung erarbeitet, heißt es von der Trägergesellschaft.
Laut der Beschlussvorlage für den Kreistag soll die Geschäftsführung der Trägergesellschaft beauftragt werden, die Voraussetzungen für eine Fusion der zwei Krankenhausgesellschaften „unter Beachtung sämtlicher rechtlicher, insbesondere arbeitnehmerrechtlicher, und wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu schaffen“.
Das bedeute, dass nach dem Beschluss alle erforderlichen organisatorischen Fragen zu klären sind. Wenn das bis August 2023 gelinge, könne die Zusammenführung rückwirkend zum Jahresbeginn, also zum 1. Januar 2023, eingetragen werden, heißt es.
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