Tierschutz in Südbrookmerland Katzen werden kostenlos kastriert

| | 14.11.2022 14:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Eine Katze mit einer gefangenen Maus. Foto: Julian Stratenschulte/DPA
Eine Katze mit einer gefangenen Maus. Foto: Julian Stratenschulte/DPA
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Tierschützer und Veterinäre haben eine kostenlose Kastrationsaktion für verwilderte Katzen in Südbrookmerland gestartet. Wie das Ganze abläuft und welche Tiere operiert werden.

Südbrookmerland - Im Zeitraum vom 7. bis zum 21. November findet erneut eine Aktion für kostenlose Kastrationen verwilderter Hauskatzen statt. Das teilt die Südbrookmerlander Gemeindeverwaltung mit. Teilnehmen können Tierschutzvereine, Tierheime und Privatpersonen, die ehrenamtlich Futterstellen verwilderter Katzen betreuen.

Voraussetzung für eine Kastration ist laut Mitteilung, dass die Tiere obdachlos und mindestens 17 Wochen alt sind. Sind die Katzen gekennzeichnet und registriert, könne der Besitzer schnell ermittelt werden. In diesem Fall würden die Tiere nicht kastriert.

Kastrationspflicht gilt

Die Aktion wird durch einen Zusammenschluss verschiedener Organisationen ermöglicht. So wirken beispielsweise die Tierärztekammer Niedersachsen, der Deutsche Tierschutzbund und die Tierschutzorganisation Tasso mit. Dank des Engagements könnten die Kastration, die Kennzeichnung und Registrierung von rund 2000 wildlebenden Hauskatzen und -katern ermöglicht werden.

Seit 2019 gilt für die Gemeinde Südbrookmerland eine Kastrationspflicht für Katzen. Demnach müssen Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese auch kastrieren und mittels Mikrochips kennzeichnen lassen. Verstöße können zu einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro führen.

Bestimmte Regeln

Für eine Kastration gelten laut der Mitteilung bestimmte Vorgaben und Regeln, die eingehalten werden müssen. So müssten zunächst die Katzen bei der jeweiligen Tierarztpraxis angemeldet werden. Dort gibt es auch Informationen darüber, ob noch Geld im Förderfond der Aktion zur Verfügung steht. Anschließend erhalte man einen OP-Termin und müsse die Katze einfangen. In der Praxis müssen sich die Interessierten dann ausweisen. Mitarbeitende von Tierheimen und Tierschutzvereine müssen gesonderte Formulare vorlegen.

Ebenfalls verlangt werde eine Bestätigung darüber, dass es sich beim Tier um eine bei der Gemeinde gemeldete Fundkatze handelt. Nach der Operation seien die Teilnehmer der Aktion verpflichtet, sich selbst um die Katze zu kümmern, bis diese wieder gesund genug für eine Freilassung ist. Hat eine Vermittlung Aussicht auf Erfolg, soll dieser Weg gewählt werden. Um die Abrechnung der Kosten für die OP und die Registrierung kümmert sich die Tierarztpraxis.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Gemeinde unter www.suedbrookmerland.de.

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