Fockenbollwerkstraße in Aurich  Bau-Panne ist in juristischer Klärung

| | 03.11.2022 20:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In der Fockenbollwerkstraße wird mit voller Kraft gearbeitet. Foto: Romuald Banik
In der Fockenbollwerkstraße wird mit voller Kraft gearbeitet. Foto: Romuald Banik
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Erst im Bau fiel bei der wichtigen Auricher Verkehrsader ein Fehler in der Planung auf. Nun geht es nicht nur um Schadensbegrenzung, sondern auch um die Verantwortung.

Aurich - Für die möglichst schnelle Sanierung der Fockenbollwerkstraße üben die Stadt Aurich, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und das beauftragte Planungsbüro derzeit ganz betont den Schulterschluss. Auf der Baustelle soll alles in enger Kooperation so umgeplant werden, dass es zu möglichst geringen Verzögerungen kommt, heißt es von den Beteiligten. Im Hintergrund läuft jedoch bereits die juristische Klärung, wer dafür verantwortlich ist, dass erst im laufenden Bau auffiel, dass der Regenwasserkanal erneuert werden muss.

Laut Stadtjuristin Laura Rothe sieht die Stadt den Fehler beim Planungsbüro. Dieses sei beauftragt und müsse entsprechend eine fehlerfreie Planung machen. Nun gehe es aber vor allem darum, zunächst die Baustelle voranzutreiben. Gleichwohl werde die Angelegenheit auf jeden Fall juristisch aufgearbeitet, so Rothe.

Planungsbüro will konstruktiv am Fortgang der Baustelle arbeiten

Das Planungsbüro wollte sich zur Aufarbeitung nicht weiter äußern. „Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir gemeinsam mit der Stadt, dem NLStBV und der Baufirma die Planungen und Arbeiten konstruktiv fortführen“, hieß es von dort.

Im Bereich zur Einmündung der Wallingshausener Straße ist ein Kreisel geplant. Foto: Romuald Banik
Im Bereich zur Einmündung der Wallingshausener Straße ist ein Kreisel geplant. Foto: Romuald Banik

Die ON hatten kürzlich berichtet, dass der Leiter der NLStBV, Frank Buchholz, auf explizite Nachfrage der ON gesagt habe, dass seine Behörde sowohl das städtische Tiefbauamt als auch die Stadtentwässerung über die möglichen Probleme informiert habe. Seine damalige Aussage ist laut Buchholz jedoch nicht zutreffend wiedergegeben. Sämtliche Pläne der Stadt, die das Ingenieurbüro erstellt habe, seien seiner Behörde zur Prüfung vorgelegt worden. „Mein Haus hat die Stadt nicht konkret schriftlich über die Überdeckung informiert“, so Buchholz.

Buchholz: Tiefbauamt sind keine Versäumnisse vorzuhalten

Denn Auftraggeber für den Ingenieurvertrag sei offiziell die Stadt. Seine Behörde finanziere mit. Die Überdeckungshöhe des Kanals gehe aus den Plänen hervor, „und jede Stelle war für die Prüfung ihres Verantwortungsbereiches eigenverantwortlich zuständig. Seitens der Stadtentwässerung kam immer die Aussage, dass der Kanal auf der Nordseite so bleiben könne. Daraufhin wurden in der Ausschreibung entsprechende Positionen für den Bereich des Straßenbaus vorgesehen, die auf das neue Überdeckungsmaß speziell Rücksicht nehmen“, so Buchholz.

Stadteinwärts ist die Fockenbollwerkstraße weiterhin passierbar. Foto: Romuald Banik
Stadteinwärts ist die Fockenbollwerkstraße weiterhin passierbar. Foto: Romuald Banik

Das Tiefbauamt der Stadt habe immer mit äußerster Sorgfalt die Planung vorangebracht. „Somit sind dem Tiefbauamt der Stadt aus meiner Sicht keinerlei Versäumnisse vorzuhalten. Im Gegenteil“, so Buchholz.

Was im Streit um die Verantwortung und mögliche Mehrkosten alles eine Rolle spielt, ist noch nicht öffentlich bekannt. Rothe zufolge vertritt die Stadt in einigen Fragen eine andere Rechtsauffassung als die NLStBV.

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