Prozess wegen Steuerhinterziehung  Wiesmoorer kann seine Strafe reduzieren

| | 02.11.2022 20:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Auricher Landgericht ging es am Mittwoch um versuchte Steuerhinterziehung. Foto: Romuald Banik
Vor dem Auricher Landgericht ging es am Mittwoch um versuchte Steuerhinterziehung. Foto: Romuald Banik
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Das Landgericht Aurich hat am Mittwoch die Verurteilung Christian Rademacher-Jeltens wegen versuchter Steuerhinterziehung im Jahr 2014 bestätigt. Aber die Strafe fällt nun etwas geringer aus.

Aurich - Einen Erfolg in seinem Berufungsprozess hat am Mittwoch Christian Rademacher-Jelten vor dem Auricher Landgericht erzielt. Das Gericht verringerte das Urteil des Amtsgerichts vom vergangenen November von einer zweijährigen Haftstrafe auf eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten. Drei Monate gelten als schon verbüßt. Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten damals Rademacher-Jelten und die Staatsanwaltschaft gleichermaßen Berufung eingelegt.

Obwohl die Strafe in dieser Höhe grundsätzlich bewährungsfähig wäre, setzte das Schöffengericht sie nun nicht zur Bewährung aus. Da der Angeklagte zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand, kommt nach Ansicht des Gerichts keine Bewährungsstrafe infrage. Der Wiesmoorer Unternehmer war angeklagt, mit seinem damaligen Geschäftspartner im Jahr 2014 unrechtmäßig Rückstellungen in sechsstelliger Höhe für sein Unternehmen gebildet zu haben, um damit den Fiskus zu betrügen. Während sein Geschäftspartner am Amtsgericht die Taten eingeräumt hat, führte der Anwalt von Rademacher-Jelten schon in der ersten Instanz aus, dass die Rückstellungen korrekt in der Bilanz verbucht seien und dazu dienen sollten, eine drohende Insolvenz abzuwenden.

Verteidiger sprach von schwerer Zeit

Der Verteidiger hatte am ersten Tag gesagt, dass sein Mandant in den Jahren um 2014 wegen der beginnenden schweren Erkrankung seiner Frau eine sehr schwere Zeit hatte. Deshalb habe er seine Geschäfte vernachlässigt, was zu Schadensersatzforderungen etlicher Geschäftspartner geführt habe. Und dafür seien die Rückstellungen in der Bilanz eingetragen und 2016 zum Teil auch steuerlich erklärt worden.

Zur Verdeutlichung der Situation hatte der Anwalt die Tochter des Angeklagten als Zeugin bestellt. Sie beschrieb, wie das Leben der Familie sich damals verändert hatte. Zu den geschäftlichen Aktivitäten ihres Vaters konnte sie aber nichts Konkretes sagen – außer, dass er sie damals sehr plötzlich stark einschränken musste. Dass er 2013 auch vor Gericht stand, habe er der Familie verschwiegen. Sie habe erst im vergangenen Jahr davon erfahren, so die 26-Jährige. Sie sei von Münster im Juni nach Wiesmoor zurückgekehrt, um die Pflege der Mutter zu übernehmen, die Rademacher-Jelten seit Antritt der U-Haft wegen des Verdachts auf Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel nicht mehr leisten könne.

Staatsanwältin forderte zweieinhalb Jahre Haft

Die Staatsanwältin sah die Schuld des Angeklagten durch das Berufungsverfahren eher noch verstärkt. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Sie strich heraus, dass vieles aus der Begründung des Angeklagten für die Rückstellungen unplausibel erscheine. Warum Schadensersatzforderungen aus dem Jahr 2012, die 2014 in einem Vertrag fixiert worden sein sollen, erst in den Jahren 2019 und 2020 gezahlt wurden – und dann noch an den Sohn des eigentlichen Vertragspartners, „erschließt sich mir nicht“.

Dass sowohl der Angeklagte als auch der Gastronom aus Oldenburg den Vertrag über die Schadensersatzforderung in Höhe von 500.000 Euro nicht mehr auffinden können, sei ebenfalls erstaunlich. „Bei so einer Summe würde jeder Gläubiger mit Sicherheit das Original an einem Ort aufbewahren, wo er davon ausgehen kann, dass es nicht verloren geht“, so die Staatsanwältin.

Verteidiger: Geschäftsgebaren mag seltsam erscheinen, ist aber nicht strafbar

Sie fragte zudem, warum der Oldenburger den Schadensersatz wohl nicht eingeklagt habe. Und obwohl er damals unter Bewährung gestanden habe, habe der Angeklagte mit den Steuerhinterziehungen weitergemacht und sogar in den Jahren 2020 bis 2022 weiter Straftaten begangen. Diese letzte Aussage brachte Verteidiger Dr. Bernd Wagner auf die Palme, denn der vorliegende Fall sei nur mit dem Wissen von damals zu bewerten und nicht mit Vorverurteilungen von heute. Er verspüre als Anwalt Schmerzen, wenn er sich solche Aussagen anhören müsse, so der Hamburger. Sodann begann er eine Rede im Stile des Rhetorikers Cicero und warf viele Fragen auf, die auch aus seiner Sicht aber wenig Relevanz hatten.

Was er jedoch betonte, war, dass das Geschäftsgebaren der Beteiligten ungewöhnlich erscheinen möge, es aber nicht strafbar sei. Wenn der Schadensersatzvertrag nicht auffindbar sei, könne das an Durchsuchungen liegen, bei denen sowohl bei dem Oldenburger Gastronom als auch bei Rademacher-Jelten Unterlagen beschlagnahmt wurden.

Sein Mandant habe 2014 eine Rückstellung buchen lassen. Zwischen Bilanz und Steuererklärung sei aber zu unterscheiden. Dem Staat sei kein Schaden entstanden. „Es wird ein falsches Bild gezeichnet vom Angeklagten als bösem Steuerhinterzieher“, so Weber. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rademacher-Jelten in zwei Fällen versucht hat, Steuern zu hinterziehen. Allerdings sei dies kein besonders schwerer Fall, weshalb das Strafmaß reduziert wurde.

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