Verfahren vor Amtsgericht Aurich Erfolgreicher Einspruch in Prozess um Nötigung in Verkehr
Ein ziviler Polizei-Bulli versuchte nachts auf der B 72 zwischen Aurich und Moordorf einen Audi zu überholen. Doch der beschleunigte. Aus Sicht des 32-jährigen Angeklagten ein Missverständnis.
Aurich - Erfolgreicher Einspruch: Eigentlich sollte ein 32-Jähriger wegen Nötigung im Straßenverkehr und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens 3000 Euro Geldstrafe zahlen – und eine Führerscheinsperre erhalten. So stand es in einem Strafbefehl des Amtsgerichts Aurich.
Doch dagegen legte der junge Familienvater aus dem Landkreis Leer Einspruch ein – und war damit am Donnerstag ziemlich erfolgreich. Denn das Verfahren wurde am Ende gegen Zahlung einer Geldauflage von 1200 Euro an die Verkehrswacht Aurich eingestellt. Die Führerscheinsperre, die die berufliche Existenz des jungen Familienvaters gefährdet hätte, war vom Tisch.
Zivilstreife wollte überholen
Der Fall: Der Mann war im März dieses Jahres nachts auf der Bundesstraße 72/210 zwischen Aurich und Moordorf unterwegs. Hinter ihm setzte ein VW Bulli zum Überholen an. Laut Anklage beschleunigte der 32-Jährige daraufhin, der Bulli brach den Überholvorgang ab. Was der Angeklagte nicht wusste: Der Bulli war ein Zivilfahrzeug der Auricher Polizei.
Laut Anklage soll die Zivilstreife, die auf dem Weg zu einem Unterstützungseinsatz war, ein weiteres Mal versucht haben, zu überholen. Doch wieder soll der 32-Jährige mit seinem Audi beschleunigt haben. Letztlich schaffte es der Polizeibulli auf gleiche Höhe und winkte den Audi-Fahrer mit der Kelle raus.
Teil der Anklage ließ sich nicht halten
Die Staatsanwaltschaft sah in dem Vorfall ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und eine Nötigung. Doch zumindest der erste Vorwurf ließ sich vor Gericht nicht halten.
Verteidiger Joachim Müller (Aurich) erklärte, der Audi des Angeklagten habe mehr als 200 PS. „Wenn er damit durchdrückt, ist er in Null-komma-nix auf 180 und fährt dem Polizeibulli davon.“ Sein Mandant habe vielmehr gedacht, der Polizeibulli habe ein anderes Auto überholen wollen, das direkt hinter ihm fuhr. Er habe beschleunigt, um die Lücke zu vergrößern. „Er wollte eine Gefahr vermeiden“, so Müller.
Angeklagter verließ erleichtert Gerichtssaal
Der Polizist, der den zivilen Bulli der Tatortgruppe fuhr, bestätigte, dass er mit einer Kollegin in jener Nacht auf dem Weg zu einem Einsatz in Moordorf war. Er habe auf 120 bis 130 Stundenkilometer beschleunigt, doch es sei ihm nicht gelungen, den Audi des Angeklagten zu überholen. Schließlich stoppte man den Wagen mit der Kelle.
Richterin Stellmacher hielt den ursprünglichen Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens letztlich für nicht mehr haltbar und regte eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an. So kam es dann auch. Der Angeklagte verließ erleichtert den Gerichtssaal.