Eigentümerin und Jobcenter geprellt Mietbetrüger muss ins Gefängnis
„Ich flehe Sie an“, sagte ein Angeklagter am Dienstag zur Auricher Strafrichterin. Doch die ließ sich nicht erweichen. Besser lief es für die Schwester des Mannes.
Eine Vermieterin einer Ferienwohnung in Moordorf und das Jobcenter hat ein 36-jähriger Auricher um insgesamt fast 2700 Euro geprellt. Weil er bereits zahlreiche Vorstrafen hat, mehrfach in Haft saß und obendrein zum Zeitpunkt der Taten unter laufender Bewährung stand, muss er nun erneut für sechs Monate ins Gefängnis. Besser lief es dagegen für seine Schwester, die laut Anklage an einer der beiden Taten beteiligt war.
Der 36-Jährige musste sich am Dienstag am Auricher Amtsgericht gleich wegen zwei Taten verantworten. Zunächst ging es dabei um die Anmietung einer Ferienwohnung in Moordorf. Die hatte seine Schwester für ihn über einen Südbrookmerlander Dienstleister für die Vermittlung von Ferienwohnungen übernommen. Laut Aussage der beiden hatte man sich darauf geeinigt, das Geld für die Wohnung, 450 Euro, nach Auszug aus der Wohnung zu zahlen. Dies sei mit dem Jobcenter so besprochen. Dort wusste laut Aussage eines Polizeibeamten aber niemand etwas davon. Schließlich wurde für den Beschuldigten bereits eine andere Wohnung bezahlt.
Rolle der Schwester blieb teilweise unklar
An der Pflicht, die Miete für die Wohnung zu bezahlen, änderte aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch ein Streit mit der Vermieterin nichts. Die, so hieß es vor Gericht, hatte den Beschuldigten bereits kurz nach dem Einzug wieder vor die Tür gesetzt. Der Beschuldigte und seine mitangeklagte Schwester gaben in ihren Aussagen an, die Vermieterin habe in der Folge schlecht über die beiden geredet. Beobachter konnten den Eindruck gewinnen, dass sie darin eine Rechtfertigung dafür sahen, dass die Miete nicht gezahlt wurde. Ein Mitarbeiter des Wohnungsvermittlers berichtete zudem, dass die Wohnung „demoliert“ worden sei. Im weiteren Verlauf der Verhandlung war das aber kein Thema mehr.
Einigermaßen unklar blieb die Rolle der Schwester. Sie gab einerseits an, die Wohnung für ihren Bruder angemietet und dort nicht selbst gewohnt zu haben. Nur hin und wieder habe sie dort übernachtet. Andererseits hatte sie die Anmietung der Wohnung mit einem Wasserschaden in der eigenen Wohnung begründet.
Letztlich wurde das Verfahren gegen die Frau aber ohnehin eingestellt – jedoch nicht, weil man von ihrer Unschuld überzeugt war. Vielmehr gingen Gericht und Staatsanwaltschaft davon aus, dass die zu erwartende Strafe zu gering wäre, um etwas an einer Gesamtstrafe zu ändern. Die hätte wegen einer Vorverurteilung gebildet werden müssen. Das neuerliche Verfahren hätte dabei aber nur eine untergeordnete Rolle gespielt.
Der 36-Jährige kam hingegen nicht so glimpflich davon. Auch, weil gegen ihn noch ein weiteres Verfahren lief. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er hat das Jobcenter nicht über seinen Auszug aus einer Wohnung informiert und weiterhin Leistungen dafür bezogen. Dies räumte der Beschuldigte auch ein. Darüber hinaus hatte er offenbar Teile der Miete auch da nicht an den Vermieter gezahlt, als er noch in der Wohnung lebte. Dies begründete der Angeklagte unter anderem damit, dass mit dem Vermieter „nicht zu reden“ sei und es in dem Mehrparteienhaus immer wieder Drogenrazzien gebe.
„Ich flehe Sie an, schicken Sie mich bitte nicht wieder ins Gefängnis“
Ebenfalls angeklagt war der Beschuldigte wegen Urkundenfälschung. Laut Vorwurf soll er den Mietvertrag so geändert haben, dass dieser statt einem befristeten ein unbefristetes Mietverhältnis auswies. So habe das Jobcenter die Miete weiter gezahlt. Weil ein Mitarbeiter des Vermieters vor Gericht jedoch angab, selbst Vermerke im Mietvertrag gemacht zu haben, ließ sich dieser Vorwurf nicht aufklären.
Vor dem Gefängnis rettete das den Beschuldigten aber nicht. Eine Haftstrafe von sechs Monaten hatte die Staatsanwaltschaft beantragt. Das Gericht folgte dieser Forderung. Da half auch das sogenannte letzte Wort des Angeklagten nicht mehr. „Ich flehe Sie an, schicken Sie mich bitte nicht wieder ins Gefängnis“, sagte er. Er wolle für seine Schulden geradestehen. Das könne er aber nicht vom Gefängnis aus. Das Gericht sah sich aber nicht imstande, dieser Bitte zu entsprechen. Auch half ihm nicht, dass er zwischenzeitlich geheiratet und eine Arbeitsstelle angenommen hat.
Rechtskräftig ist das Urteil indes noch nicht. Berufung und Revision sind möglich.