Vorwurf der Steuerhinterziehung Im Berufungsverfahren fehlen weiterhin wichtige Dokumente
Ein Vertrag soll die Unschuld des Wiesmoorer Unternehmensberaters Christian Rademacher-Jelten belegen. Ein Zeuge berichtete zwar von der Vereinbarung – doch sie bleibt verschwunden.
Aurich - Der frühere Wiesmoorer Bürgermeisterkandidat und Unternehmer Christian Rademacher-Jelten steckt in einem langen Kontinuum von Gerichtsverhandlungen. Diese liegen zwar zeitlich weit auseinander. Gleichwohl scheinen sie alle zusammenzuhängen.
Der aktuelle Fall: Am Freitag fand der zweite Verhandlungstag seines Berufungsprozesses gegen ein Urteil vom vergangenen November statt. Das Amtsgericht Aurich hatte ihn damals wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ein Urteil, das der Wiesmoorer nicht akzeptieren will.
Vorwürfe beziehen sich auf die Phase, in der der Wiesmoorer gerade frisch verurteilt war
Vorgeworfen wird ihm etwas, das im zeitlichen Umfeld einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung im Frühjahr 2013 passierte. Damals verurteilte ihn das Auricher Landgericht wegen rund 20 Anklagepunkten aus dem Zeitraum 2001 bis 2008 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Und etwa in dieser Zeit passierten bereits weitere mutmaßliche Steuerhinterziehungen, um die es jetzt bei Gericht geht.
Diese Taten führten laut einem Bericht der Ostfriesen-Zeitung vom ersten Verhandlungstag wiederum zu den Taten, wegen derer sich Rademacher-Jelten wohl bald wird verantworten müssen. In diesem Sommer wurde in Wiesmoor bei einer Durchsuchung eine Drogenplantage entdeckt, mit der die Ermittler den Wiesmoorer und mehrere andere Verdächtigte in Verbindung bringen. Rademacher-Jelten ist aber der Einzige, der deshalb in Untersuchungshaft sitzt. Eine Anklageerhebung dürfte in Kürze erfolgen.
Vorwurf: Rückstellungen gebildet, um Fiskus zu täuschen
Doch zurück zum Vorwurf der Steuerhinterziehung: Das Gericht wirft dem Wiesmoorer Unternehmensberater vor, zusammen mit seinem damaligen Geschäftspartner im Jahr 2014 unrechtmäßig Rückstellungen für sein Unternehmen gebildet zu haben, um damit den Fiskus zu betrügen. Es geht dabei um rund 135.000 Euro. Während sein Geschäftspartner die Taten eingeräumt hat, führte der Anwalt von Rademacher-Jelten schon in der ersten Instanz aus, dass die Rückstellungen korrekt in der Bilanz verbucht seien und dafür dienen sollten, eine drohende Insolvenz abzuwenden.
Die drohte nämlich, weil ein Geschäftspartner aus Oldenburg Schadensersatz von dem Wiesmoorer forderte.
Zeuge bestätigte, dass es eine Schadensersatzzahlung geben sollte
Der Gastronom, der damals in der Oldenburger Innenstadt ein bekanntes Restaurant führte, war am Freitag als Zeuge geladen. Vor Gericht bestätigte er, dass er seit 2008 oder 2009 Geschäftsbeziehungen mit Rademacher-Jelten unterhielt. Er habe sein Restaurant verkaufen wollen, Rademacher-Jelten habe erfolglos nach einem Käufer gesucht, ihn immer wieder vertröstet und am Ende noch dafür gesorgt, dass ein Käufer, den er selbst zwischenzeitlich gefunden hatte, absprang.
Weil sein Restaurant zu der Zeit nicht mehr so gut lief, forderte der heute 74-Jährige Schadensersatz für den entgangenen Verkaufserlös. Darüber sei ein Vertrag aufgesetzt und die Summe mit 500.000 Euro beziffert worden, so der Zeuge. Um genau diese Aussage war es bereits in der ersten Instanz gegangen. Denn das Amtsgericht glaubte dem Wiesmoorer damals nicht, dass die Rückstellungen mit dieser Vereinbarung zusammenhingen.
Vertrag ist nicht auffindbar
Denn der entsprechende Vertrag ist bis heute nicht in den Gerichtsakten. Weder konnte Rademacher-Jelten ihn vorlegen – noch der Gastronom. Er habe ihn damals in Italien gehabt und auf Anforderung des Gerichts im vergangenen Herbst an das Restaurant in Oldenburg gefaxt. Wo das Original und das Fax sind, ließ sich am Freitag nicht klären. Es sei aber richtig, dass es die Vereinbarung gab und Rademacher-Jelten erst Ende 2019 die erste Überweisung in Höhe von 45.000 Euro tätigte, sagte der Zeuge. Insgesamt 87.000 Euro seien überwiesen worden, dann seien die Zahlungen wieder abgebrochen.
Mehr war zunächst nicht rauszubekommen. Nun soll voraussichtlich noch der Sohn des 74-Jährigen schauen, ob er den Vertrag findet. Inzwischen gehört das Restaurant einer GmbH aus Berlin, die über wenige Zwischenstationen verflochten ist mit dem Wiesmoorer Firmennetzwerk von Rademacher-Jelten.
Gegen dieses Firmennetzwerk wird seit einigen Monaten ermittelt, weil es im Verdacht steht, Coronahilfen-Betrug und Abrechnungsbetrug bei Corona-Tests begangen zu haben. Laut Ostfriesen-Zeitung skizzierte der Verteidiger des Wiesmoorers am ersten Prozesstag das Firmengeflecht als eine Folge der Schadensersatzforderungen gegen Rademacher-Jelten. Er habe die KS Consult GmbH – das Herz des Firmengeflechts – in diesem Frühjahr aufgefordert, das Geld an den Oldenburger Gastronomen anzuweisen.
Fortgesetzt wird das Berufungsverfahren am 2. November. Das Schöffengericht wühlt sich bis dahin im Selbstleseverfahren durch einen dicken Ordner mit Geschäftsunterlagen des Angeklagten.