Prozess vor Amtsgericht Aurich Bußgeld für Anwalt und Maskenrebell aufgehoben
Für Hayo Moroni war es ein kleiner juristischer Erfolg. Ein Bescheid des Landkreises Aurich gegen den früheren Kreistagspolitiker ist unwirksam. Doch die Sache geht voraussichtlich bald weiter.
Aurich - Juristischer Teil-Erfolg für den Norderneyer Rechtsanwalt und früheren Kreistagsabgeordneten der Freien Wähler, Hayo Moroni: Das Amtsgericht Aurich hat am Mittwoch ein Bußgeldverfahren gegen den 71-Jährigen wegen eines Formfehlers eingestellt.
Hintergrund: Laut Bußgeldbescheid des Landkreises Aurich hatte sich Moroni während einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Aurich am 10. Februar 2021 geweigert, eine Corona-Schutzmaske zu tragen. Er soll demnach die Maske erst aufgesetzt haben, als Wachtmeister dazugerufen wurden, heißt es im Bußgeldbescheid. Deshalb sollte Moroni 100 Euro Bußgeld zahlen.
Moroni: „Ich kann die Sache nicht zuordnen“
Dagegen wehrte sich der Anwalt nun vor Gericht. „Es gab am 10. Februar 2021 keine Gerichtsverhandlung mit mir“, gab der Norderneyer zu Protokoll. Er habe Anfang 2021 mehrere Gerichtsverhandlung gehabt. „Ich kann diese Sache nicht zuordnen.“ Der Bußgeldbescheid sei daher unwirksam.
Ein Vertreter des Kreis-Ordnungsamts musste einräumen, dass das Datum auf dem Bußgeldbescheid tatsächlich falsch war. Zwar datiere die Anzeige auf den 10. Februar 2021. Doch die Gerichtsverhandlung sei bereits am 29. Januar 2021 gewesen. Der Landkreis-Vertreter kündigte aber zugleich an, dass die Behörde voraussichtlich einen neuen Bußgeldbescheid gegen Moroni, dann mit dem richtigen Datum, verhängen werde. Denn verjährt sei die Ordnungswidrigkeit nicht.
Ex-Kreispolitiker nannte Maske „Unterdrückungsinstrument“
Zur Erinnerung: Anwalt Moroni, der 2020 den aus der SPD ausgeschlossenen Politiker Jochen Beekhuis in der Chataffäre verteidigte, hatte 2021 tatsächlich mehrfach wegen Verstößen gegen Corona-Beschränkungen in Aurich vor Gericht gestanden.
„Die Maske ist für mich ein Unterdrückungsinstrument“, schimpft der Rechtsanwalt in einer Sitzung Anfang Mai. Seinerzeit musste er sich verantworten, weil er im November 2020 ohne Maske in der Norderneyer Fußgängerzone unterwegs gewesen war. „Die Urlaubsgäste waren weg. Es war kein Mensch unterwegs, es gab keine akute Gefahr. Meine Freiheitsrechte werde ich verteidigen“, sagte Moroni seinerzeit den ON. Er handele nach dem alten friesischen Wahlspruch: „Lever dood as slaav“ (Lieber tot als Sklave). Er fühle sich wie in einem Polizeistaat.
Juristische Niederlage vor Oberlandesgericht
In einem weiteren Prozess im Juli 2021 schimpfte Moroni über den „Lappen im Gesicht“ und weigerte sich erneut, im Gerichtssaal eine Maske zu tragen, wofür er vom Richter ein Ordnungsgeld von 150 Euro aufgebrummt bekam. Dazu kamen 100 Euro Geldbuße wegen des Vorfalls auf Norderney.
Gegen die Entscheidung legte Moroni Rechtsmittel vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein. Diese wies das OLG jedoch im Januar dieses Jahres zurück. Es stellte fest, dass gegen die Verfassungsgemäßheit der Rechtsgrundlagen der Corona-Verordnung keine Bedenken bestehen.
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