Scheidungskrach in Moordorf Kinder zwischen den Stühlen
Ein angefahrener Ex-Ehemann als vorläufiger Höhepunkt eines Scheidungskrachs zwischen zwei Elternteilen in Südbrookmerland. Nun trafen sich die beiden vor Gericht.
Südbrookmerland - Eltern, die beinahe nur noch über Anwälte miteinander kommunizieren und Streitigkeiten darüber, wer von beiden wann die gemeinsamen Kinder sehen darf, oder sich um sie kümmern muss. Und ein Verkehrsunfall, bei dem sich nicht mehr klären ließ, ob es sich um Fahrlässigkeit, Vorsatz, oder gar um eine Inszenierung gehandelt hat. Die Strafrichterin Stellmacher am Auricher Amtsgericht bekam es am Montag mit einem verzwickten Fall zu tun, der tief in die Situation einer gescheiterten Ehe blicken ließ – und der zeigte, wie schnell Kinder in solchen Fällen zwischen die Fronten geraten können.
Angeklagt war eine 45-jährige Frau aus Südbrookmerland. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, an Pfingsten dieses Jahres ihren Ex-Mann vorsätzlich mit dem Auto angefahren und dabei verletzt zu haben. Juristisch betrachtet wäre dies, sollte es tatsächlich so gewesen sein, eine gefährliche Körperverletzung. Der Vorfall war der Höhepunkt eines Streits darüber, bei welchem der beiden Elternteile die drei gemeinsamen Kinder das Pfingstwochenende verbringen sollten.
Streit um Kinderbetreuung
Die Beschuldigte berichtete in ihrer Aussage von einem Streit. Ihrer Ansicht nach war geplant, dass die Kinder das gesamte Pfingstwochenende, von Sonnabendmittag bis Dienstag bei ihrem Vater verbringen würden. Bestätigt wurde dies durch einen früheren Beschluss des Familiengerichts. Die Frau hatte gemeinsam mit ihrem neuen Lebensgefährten eine Reise geplant. Doch ihr Ex-Mann habe die Kinder nicht so lange bei sich behalten wollen. Er gab an, am Dienstag wieder sein Geschäft in Moordorf öffnen zu müssen. Selbst habe er mit ihr nicht darüber gesprochen und stattdessen eines der Kinder vorgeschickt.
Dann sei er davongefahren, habe aber kurz darauf die Mutter aufgefordert, ihm die Kinder zu seinem Geschäft zu bringen. Dort habe es Streit gegeben. Als sie losfahren wollte, habe er sich vor das Auto geworfen und umgehend zwei Zeugen herbeigerufen. Wie sich später herausstellte, hatte der Mann diese zuvor extra zum Ort des Geschehens bestellt. Die Frau fuhr davon und meldete sich kurz darauf bei der Polizei.
Zeugen vermuten: Es war ein Versehen
Laut Darstellung des Mannes habe er die Kinder zunächst bei der Mutter gelassen, weil er Angst vor deren neuen Lebensgefährten gehabt habe. Er habe seine Ex-Frau daraufhin gebeten, die Kinder ohne den Mann zu seinem Geschäft zu bringen. Dort habe er mit ihr klären wollen, wann er die Kinder zurückbringen würde. Doch sie habe nicht mit sich reden lassen. Es sei zum Streit gekommen und die Frau habe zweimal versucht, ihn anzufahren. Beim ersten Mal habe er sich noch auf der Motorhaube abstützen können, beim zweiten Mal sei er gestürzt. Die Folge war laut ärztlichem Bericht eine Prellung am Knie. Etwa drei Wochen lang habe er Schmerzen gehabt.
Absicht oder nicht? Diese Frage bekamen auch die beiden Männer gestellt, die das mutmaßliche Opfer eigens zu seinem Laden bestellt hatte. Mit Gewissheit sagen konnten sie zwar nichts. Einer von beiden vermutete aber, dass die Frau einfach habe nach Hause fahren wollen. Hinzugerufen worden seien sie, weil der Ladenbesitzer Angst gehabt habe, der neue Lebensgefährte seiner Ex-Frau könne dort auftauchen.
Verfahren wurde eingestellt
Vollends aufklären konnte das Gericht die Angelegenheit nicht. Vorsatz, so viel stand für Richterin Stellmacher fest, sei jedenfalls nicht nachzuweisen. Im Falle einer Verurteilung sei lediglich über fahrlässige Körperverletzung zu sprechen. Doch dazu kam es nicht. Stattdessen wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Die Aussagen der Verfahrensbeteiligten ließen aber tief blicken. So wurde deutlich, dass der Mann gegen seine Ex-Frau ein sogenanntes Annäherungsverbot erwirkt hatte. Offenbar aus Angst, sie könne ihm etwas antun. Maximal auf 50 Meter darf sie sich ihm seitdem nähern. Dass dies durchaus mit Problemen behaftet sein kann, zeigte sich beim Kindergartenabschied und der späteren Einschulung der jüngsten Tochter. Beide Termine fielen in die Betreuungszeit der Kindesmutter. Weil der Mann aber bei beiden Feierlichkeiten aufgetaucht sei, habe sie Probleme gehabt, sich an das Annäherungsverbot zu halten. Der Mann gab wiederum an, die Anwältin seiner Ex-Frau habe mit der Polizei gedroht, sollte er die Einschulungsfeier besuchen.
Leidtragende in der ganzen Angelegenheit, das war von Verfahrensbeteiligten zu hören, sind wohl vor allem die Kinder. Sie mussten unter anderem den Streit, um den es vor Gericht ging, aus nächster Nähe mit ansehen. Ob sich das Verhältnis der Eltern ihnen zuliebe irgendwann normalisiert, bleibt jedoch abzuwarten.