Geplantes Großprojekt in Uthwerdum  Beschwerde gegen Zentralklinik ist Thema im Kreistag

| | 12.09.2022 13:04 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wird auf der „grünen Wiese“ geplant: die Zentralklinik in Uthwerdum (Südbrookmerland): Grafik: Trägergesellschaft
Wird auf der „grünen Wiese“ geplant: die Zentralklinik in Uthwerdum (Südbrookmerland): Grafik: Trägergesellschaft
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Immer wieder führen Kritiker gegen das Projekt an, es verstoße gegen Vorgaben der Raumordnung. Sie meinen, Kliniken gehörten in die Städte. Doch die Auricher Kreisverwaltung sieht das anders.

Aurich - Über eine Beschwerde gegen die Pläne für die Zentralklinik in Südbrookmerland soll am Donnerstag (15 Uhr, Stadthalle Aurich) der Auricher Kreistag entscheiden. Die Kreisverwaltung schlägt vor, die Beschwerde abzulehnen. Das geht aus einer Beschlussvorlage hervor.

Demnach hatte der Beschwerdeführer einen Satz aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Aurich bemängelt. Darin heißt es: „Standorte für Einrichtungen des Gesundheitswesens sollen die Zentralen Orte sein.“ Der Beschwerdeführer hatte angeregt, diese Festlegung nachzubessern, „da diese seiner Ansicht nach als verbindliches Ziel der Raumordnung hätte formuliert sein müssen“.

Beschwerdeführer sieht übergeordnete Regelungen

Aus Sicht des Mannes gebe es verbindliche Vorschriften auf übergeordneter Ebene, die durch die Formulierung im Raumordnungsprogramm „ausgehebelt oder abgeschwächt“ würden. Nach seiner Ansicht gebe es im Landesraumordnungsprogramm (LROP) bereits Regelungen, die Gesundheits-Einrichtungen den „Zentralen Orten“ zuweisen.

Diese Annahme sei jedoch falsch, schreibt die Auricher Kreisverwaltung. Weder LROP noch RROP würden Gesundheitseinrichtungen außerhalb von „Zentralen Orten“ oder Mittelzentren ausschließen. Und: „Die Ansiedlung eines Klinikstandorts außerhalb eines Mittelzentrums führt auch nicht zwangsläufig dazu, dass die Mittelzentren ihre zentralörtliche Funktion nicht mehr wahrnehmen können.“ Es sei auch nicht ersichtlich, dass ein Mittelzentrum (wie Aurich, Norden oder Emden) stets über einen Krankenhaus-Standort verfügen müssten, so die Kreisverwaltung.

Auricher Kreisverwaltung sieht „keine Planungsschranke“

Es gebe also „keine strikte Planungsschranke“ für Gesundheitseinrichtungen außerhalb der Zentren. Solche „Angebote des gehobenen Bedarfs“ seien „zwar für Mittelzentren charakteristisch, allerdings nicht zwingend und ausschließlich dieser Zentralitätsstufe zugewiesen“, heißt es aus dem Auricher Kreishaus.

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Diese Rechtsauffassung teile auch das zuständige niedersächsische Landwirtschaftsministerium. Der Landkreis Aurich habe auf Antrag der Gemeinde Südbrookmerland offiziell die Vereinbarkeit der dortigen Bauleitplanung für die Zentralklinik in Uthwerdum mit der Raumordnung feststellen lassen. Dem habe das Ministerium in Hannover zugestimmt, heißt es.