Verfahren in Aurich Mann wegen Meineids beim Kreidestriche-Prozess verurteilt
Im Prozess um falsch eingezeichnete Baumaße ist ein Leeraner in Aurich wegen Meineids verurteilt worden. Warum er trotzdem nicht ins Gefängnis muss.
Aurich - Wegen Meineides verurteilte das Auricher Amtsgericht am Donnerstag einen Mann aus dem Kreis Leer zu zehn Monaten Haft. Weil sich das Verfahren über sieben Jahre hingezogen hat, gelten drei Monate davon als vollstreckt. Ins Gefängnis muss der 48-Jährige vorerst jedoch nicht. Das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla setzte die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Zudem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Nicht zuletzt, weil der Angeklagte seine Schuld nach einigem Hin und Her eingeräumt hatte, stand für das Gericht fest, dass er 2015 im Rahmen einer Zivilverhandlung vor dem Landgericht unter Eid stehend als Zeuge falsche Angaben gemacht hatte.
Haus wegen Schimmel nur in Teilen bewohnbar
Im Mittelpunkt des damaligen Prozesses stand der Bau eines Einfamilienhauses, den der Angeklagte zusammen mit seiner Frau in Angriff genommen hatte. Weil nach Ansicht des Paares beim Einbau von Türen, Fenstern und Rollos zahlreiche Mängel zu beklagen waren, hatte die Frau des Angeklagten Rechnungen der Baufirma in Höhe von knapp 9000 Euro nicht bezahlt.
Bis heute litten der Angeklagte und seine Familie unter der baulichen „Schlechtleistung“ des Unternehmens, wie Verteidiger Andreas Lauven berichtete. Abgesehen von dem enormen finanziellen Schaden sei das Haus wegen Schimmels nur partiell bewohnbar. Der vierjährige Sohn seines Mandanten habe aufgrund des Befalls chronisches Asthma entwickelt.
Baufirma zog vor Gericht
Die Baufirma war damals vor Gericht gezogen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Als Zeuge hatte der 48-Jährige in der Verhandlung unter Eid geschworen, die Baufehler beruhten auf Kreidemarkierungen an den Wänden, die eine Mitarbeiterin des Unternehmens gesetzt habe. Später hatte er sich in zahlreiche Widersprüche verwickelt, die diese Aussage widerlegt hatten; der Baufirma war Recht zugesprochen worden.
Da Richter auf die Wahrhaftigkeit von Zeugenangaben angewiesen sind, um sich ein Bild vom Vorgefallenen machen zu können, hat das Gesetz den Meineid als Verbrechen eingestuft, das mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird. Anders als eine Ordnungswidrigkeit ist eine Lüge vor Gericht mit einer Geldauflage nicht gesühnt. Falsche Urteile aufgrund falscher Informationen könnten massive Auswirkungen auf die Betroffenen haben, erläuterte Gralla das Ziel dieser juristischen Bewertung.
Richter ließ Milde walten
Dass die Entscheidung des Gerichts dennoch unterhalb der Mindeststrafe blieb, begründete der Richter mit der Einschätzung, hier handele es sich um einen minderschweren Fall. Der Angeklagte sei im Zusammenhang mit diesem „völlig schief gelaufenen Bauvorhaben“ emotional stark beeinträchtigt gewesen und habe in dem Verfahren gegen seine Frau zu ihren Gunsten falsche Angaben gemacht, führte er aus.
Das Landgericht habe die Falschaussage erkannt, sodass ein Fehlurteil habe vermieden werden können. Zwar habe er damals unter laufender Bewährung gestanden, aufgrund der extrem langen Verfahrensdauer sei diese mittlerweile jedoch abgelaufen. Der Angeklagte habe bewiesen, dass er sich straffrei halten könne, stellte Gralla fest.