Prozess in Norden  Rechtsupwegerin kassiert saftige Strafe für Fahren ohne Lappen

| | 27.07.2022 22:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wer ein Fahrverbot verbüßt, muss den Führerschein im Vorfeld abgeben. Foto: DPA
Wer ein Fahrverbot verbüßt, muss den Führerschein im Vorfeld abgeben. Foto: DPA
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Eine Frau aus Rechtsupweg stand am Mittwoch vor dem Amtsgericht Norden. In ihrer Zeit mit Fahrverbot hatte sie eine wichtige Sache nicht beachtet.

Rechtsupweg - Es war eine vertrackte Konstellation: Eine 41-jährige Frau aus Rechtsupweg war im vergangenen Dezember in Marienhafe unterwegs und wurde von der Polizei angehalten. Die befand: Die Frau hatte zu der Zeit keine Fahrerlaubnis. Die Rechtsupwegerin hingegen war davon ausgegangen, dass ihr Fahrverbot schon abgegolten war.

Am Dienstag musste die 41-Jährige sich vor dem Norder Amtsgericht verantworten. Dort gab sie freimütig zu, dass sie am 3. Dezember auf der Witzel-tom-Brook-Straße und der Rosenstraße mit dem Auto gefahren war. Sie schilderte aber auch die Vorgeschichte. Im Mai 2021 war sie zu einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Direkt danach habe sie mit der Staatsanwaltschaft besprochen, dass sie das Fahrverbot unmittelbar antritt. Demnach wäre der Zeitraum im August vorbei gewesen.

Führerschein war unauffindbar

Im Oktober habe sie dann ein Schreiben bekommen, dass sie ihren Führerschein abgeben müsse. Das habe sie aber nicht machen können, weil ihre Fahrerlaubnis nicht mehr auffindbar sei. Das sei dann auch offiziell festgestellt worden und man habe ihr geraten, gleich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Das habe sie wegen eines bevorstehenden Umzuges nach Emden dann in Aurich aber nicht mehr gemacht und dies auch so den Behörden mitgeteilt, berichtete die Frau, die inzwischen in Emden wohnt.

Erst dort habe sie sich um einen neuen Führerschein bemüht und sei davon ausgegangen, dass sie ihr Fahrverbot ordnungsgemäß absolviert habe. Von all ihren behördlichen Ansprechpartnern habe auch keiner etwas anderes gesagt. „Ich hab das einfach nicht besser gewusst, aber ich weiß: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, so die Angeklagte.

Fahrlässig statt vorsätzlich

Das sahen auch der Staatsanwalt und Richterin Karin Lauxtermann so. Lauxtermann erläuterte, dass das Fahrverbot erst dann als angetreten gelte, wenn der Führerschein bei den Behörden liege. Das sei im Schreiben zum Fahrverbot auch klar formuliert. Dass der Führerschein nicht auffindbar sei, hätte die Angeklagte früher bekanntgeben müssen – oder eben von einem entsprechend später beginnenden Fahrverbot ausgehen müssen. Sie erkannte aber an, dass die Angeklagte nicht vorsätzlich führerscheinlos gefahren sei, sondern dies fahrlässig getan habe.

Der Staatsanwalt würdigte das Geständnis, sah eine einschlägige Vorstrafe der Rechtsupwegerin aber als belastend an. Er forderte eine Geldstrafe für fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis in Höhe von 1500 Euro.

Richterin: „Es muss schon wehtun“

Lauxtermann ging noch darüber hinaus und verurteilte die 41-Jährige, die derzeit noch bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, zu einer Geldstrafe von 3200 Euro und vier weiteren Monaten Fahrverbot. Zudem muss sie die Gerichtskosten tragen. „Es muss schon wehtun“, so die Richterin – gerade im Hinblick auf die Vorstrafe der Angeklagten: „Und sie wissen jetzt, wie es läuft.“

Die Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

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