Gerichtsprozess in Norden Hundetrainer musste sich zum zweiten Mal verantworten
Ein Marienhafer hatte seinen Kunden nicht mitgeteilt, dass ihm die Lizenz zur Abnahme des Sachkundenachweises fehlt. Das nahmen ihm einige übel. Nun muss er zahlen.
Marienhafe/Norden - Es war schon das zweite Mal, dass ein Hundetrainer aus Marienhafe vor dem Norder Amtsgericht stand, weil er seinen Kunden gegenüber nicht erwähnt hatte, dass er keine Lizenzen zur Prüfungsabnahme hatte. Mitte April war er bereits zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden – bisher nicht rechtskräftig. In den beiden damals angeklagten Fällen hatte er Zertifikate für den Sachkundenachweis ausgestellt, die die Behörden aber nicht anerkannten.
Diesmal war die Sache nicht so eindeutig. Sachkundenachweise hatte der inzwischen nach Hinte verzogene Marienhafer nicht ausgestellt. Und zumindest die beiden am Dienstag gehörten Zeugen waren auch nicht so dringend auf einen Nachweis angewiesen. Betrogen fühlten sie sich dennoch – und erstatteten Anzeige.
Zeuge: Angeklagter ist ein extrem guter Trainer
Ein 28-Jähriger aus Großheide sagte im Zeugenstand, den theoretischen Sachkundenachweis habe er schon vor dem ersten Training gehabt. Der 39-Jährige sei ein extrem guter Hundetrainer. Anfangs sei es nur um die Vorbereitung auf die praktische Prüfung bei einem anderen Prüfer gegangen. Später habe der Angeklagte gesagt, er könne den Sachkundenachweis nun auch selbst abnehmen. Das passierte in Norddeich. 40 Euro wechselten damals den Besitzer. Doch der Nachweis sei nichts wert, deshalb habe er Anzeige erstattet, so der Zeuge. Finanziell ist ein Ausgleich schon passiert: Der Angeklagte hatte ihm schon auf dem Gerichtsflur 40 Euro übergeben, um die Prüfungsgebühr zurückzuzahlen.
Die zweite Zeugin war nicht so zufrieden mit der Leistung des Hundetrainers. Zum einen habe es sie enttäuscht, dass er ihr Abrechnungen und ein Hundegeschirr schuldig geblieben sei, berichtete sie. Zum anderen sei sie im Nachhinein aber auch nicht mit dem Training zufrieden. Das habe einfach nichts gebracht, so die Frau aus Marienhafe.
Angeklagter erklärte sein Handeln
Zeitweise habe es bei ihrem Lebensgefährten Zweifel an der Arbeit des Angeklagten gegeben. Auf Nachfrage habe der Marienhafer aber gesagt, er habe alle nötigen Nachweise. Wie viel Geld sie wann an ihn gezahlt hat, konnte die Zeugin nicht rekonstruieren. Sie bestätigte aber, dass sie gut 90 Euro schon vom Angeklagten zurückbekommen habe.
Eine dritte Zeugin erschien nicht. Sie hatte den Angeklagten nicht nur angezeigt, sondern auch zivilrechtlich verklagt. Er hatte am Dienstag 80 Euro dabei, die er ihr für die Prüfungsgebühr zurückzahlen wollte. Dabei ist auch eine Einladung zu einem Welpentreffen, denn die Zeugin habe trotz ihrer offenbaren Unzufriedenheit noch einen Welpen bei ihm gekauft.
Staatsanwaltschaft: Angeklagter darf von Betrug nicht profitieren
Der 39-Jährige meldete sich im Gerichtssaal häufig zu Wort, um Dinge zeitlich zu sortieren. Er stellte auch Fragen an die Zeugen. Dem Gericht sagte er, dass er eine depressive Phase gehabt hätte im Zeitraum der Taten. Weil ihm damals Haft drohte, habe er irgendwann gedacht, dass es nun auch egal sei, wenn er ohne Zertifikat die Prüfung abnehme. Er habe in einem tiefen Loch gesteckt. Inzwischen habe er eine Partnerin und sei deutlich stabiler geworden. Er habe einen Termin für eine Behandlung. Ihm gehe es darum, die Dinge nun in Ordnung zu bringen.
Sein Anwalt betonte, dass vor Abschluss der Trainingsvereinbarungen vom Angeklagten nicht behauptet worden sei, dass er eine Lizenz habe. Er habe zu Beginn also wie vereinbart seine Leistung erbracht und erst später den Kunden die Prüfung angeboten. Der ab dann entstandene Schaden sei deutlich geringer, als das, was die Staatsanwaltschaft als Gesamtschaden zusammengerechnet hatte.
Verfahren wurde vorläufig eingestellt
Die Staatsanwaltschaft sah den Betrug dennoch als erwiesen an. Die Gebühr für die Prüfung müsse definitiv in beiden Fällen zurückgezahlt werden. Zudem dürfe der Angeklagte keinen Gewinn aus dem Betrug ziehen, so der Ankläger. Der 39-Jährige wurde vor die Wahl gestellt, ob er es auf eine Erhöhung der Haftstrafe ankommen lässt oder eine Geldauflage zahlt. Er stimmte zu, 1875 Euro – die Summe, die er für die Trainings eingenommen hatte – binnen sechs Monaten an die Staatskasse zu zahlen.
Das Verfahren wurde von Richterin Karin Lauxtermann vorläufig eingestellt. Sie ermahnte den Angeklagten jedoch, künftig deutlich auf die fehlende Prüfungsberechtigung hinzuweisen. Am besten schriftlich in der Trainingsvereinbarung.