Fördergeld für Germania  Ungereimtheiten beim Umbau des Wiesmoorer Vereinsheims aufgearbeitet

| | 15.07.2022 09:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der neue Vorstand hat die Unterlagen zum Umbau der Dusch- und Umkleideräume an die Fördergeber eingereicht. Trotz Verstößen darf der Verien einen der Zuschüsse behalten. Foto: Gerd-Arnold Ubben
Der neue Vorstand hat die Unterlagen zum Umbau der Dusch- und Umkleideräume an die Fördergeber eingereicht. Trotz Verstößen darf der Verien einen der Zuschüsse behalten. Foto: Gerd-Arnold Ubben
Artikel teilen:

An den LSB muss der Verein Geld zurückzahlen, nicht aber an die Stadt Wiesmoor. Sie würdigt, dass ihr Zuschuss tatsächlich verbaut wurde – obwohl der Ex-Geschäftsführer Schmu trieb.

Wiesmoor - Mit einem blauen Auge kommt der VfB Germania Wiesmoor davon: Zwar muss der Fußballverein die Fördersumme von 30.000 Euro an den Landessportbund (LSB) zurückzahlen. Die Stadt Wiesmoor verzichtet jedoch auf die Rückforderung des von ihr gewährten Zuschusses.

Wie berichtet, hatte der frühere VfB-Geschäftsführer Christian Rademacher-Jelten im Jahr 2017 Förderanträge bei der Stadt und beim LSB gestellt. Das Geld sollte in die Sanierung und Erweiterung der sanitären Anlagen des Vereins fließen. Inzwischen hat der LSB vor dem Auricher Landgericht erwirkt, dass der Verein seinen Zuschuss vollständig zurückzahlen muss.

Stadt erkennt Verwendungsnachweis nicht an

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor ist Ende Juni zu einem anderen Schluss gekommen. Wie Bürgermeister Sven Lübbers auf der Internetseite der Stadt mitteilt, sei der erforderliche Verwendungsnachweis, „seinerzeit vorgelegt durch den ehemaligen Geschäftsführer“, abschließend geprüft worden, nachdem Nachfragen vom neuen Vorstand beantwortet und Unterlagen nachgereicht worden waren.

„Die Stadt Wiesmoor konnte den Verwendungsnachweis nach eingehender Prüfung nicht anerkennen“, so Lübbers. Grund dafür seien zum Teil nicht nachvollziehbare Rechnungstellungen bei der Umsetzung der Maßnahme. „Trotz konstruktiver Mitarbeit des neuen Vorstandes des VfB Germania Wiesmoor konnten hierbei nicht alle Unklarheiten ausgeräumt werden“, so der Bürgermeister.

Stadt: Trotz ungenügendem Nachweis ist Geld zweckgemäß verbaut

Der Verein kann den Zuschuss dennoch behalten. „Da es sich beim Stadion des VfB Germania Wiesmoor um eine städtische Liegenschaft handelt, wurde seitens der Stadt Wiesmoor eine fachliche Bewertung der Baumaßnahme inklusive einer Bauabnahme sowie einer Kostenermittlung nach DIN 276 vorgenommen“, heißt es in der Stellungnahme des Bürgermeisters. Die angegebenen Summen seien tatschlich verbaut worden. „Gewürdigt wird hierbei insbesondere, dass der Verein tatsächlich, ohne hierfür eine Verpflichtung gehabt zu haben, in eine städtische Liegenschaft investiert hat“, so Lübbers.

Der Germania-Vorstand hat eine Stellungnahme auf der Vereinshomepage veröffentlicht. Auch der Verein verweist darauf, dass der gewährte städtische Zuschuss tatsächlich vollständig in die Baumaßnahme geflossen sei. „Für die Modernisierung der über 30 Jahre alten Dusch- und Umkleideräume wurden mehr als 100.000 Euro in die Liegenschaft der Stadt Wiesmoor investiert“, heißt es.

Ex-Geschäftsführer beauftragte eigene Firma

Und weiter: „Allerdings sparte die Stadt Wiesmoor in diesem Schreiben auch nicht mit Kritik an den, durch den ehemaligen Geschäftsführer verursachten Fehlleistungen und Versäumnissen bei der Abwicklung dieser Baumaßnahme. Für diese Versäumnisse im Prüfungsverfahren hat sich der aktuell geschäftsführende Vorstand persönlich beim Bürgermeister der Stadt Wiesmoor entschuldigt.“

Den im Raum stehenden Vorwurf, dass Christian Rademacher-Jelten die Baumaßnahme hauptverantwortlich über die Firma Dr. Rademacher/Jelten & Sinning GmbH aus Wiesmoor abwickelte, bestätigte der VfB-Vorstand. Rademacher-Jelten fungierte selbst als Geschäftsführer der Firma und vergab den Auftrag somit an sich selber.

Der Verein betrachte die Angelegenheit nach dem Beschluss des Verwaltungsausschusses als abgeschlossen. Mit dem LSB habe der Vorstand sich bereits auf die Rückzahlungsmodalitäten für die Fördersumme plus zusätzlich entstandener Nebenkosten geeinigt.

Ähnliche Artikel