Urteil zu Corona-Impfungen Eine Corona-Impfpflicht, die Patienten schadet

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Ein Kommentar von Stephan Schmidt
| 02.07.2022 10:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Plakat mit der Aufschrift „Keine Impfpflicht für Pflegekräfte“. Gegen eine Zwangsimpfung protestierten tausende Pflegekräfte bei verschiedenen Kundgebungen im Land. Foto: DPA
Plakat mit der Aufschrift „Keine Impfpflicht für Pflegekräfte“. Gegen eine Zwangsimpfung protestierten tausende Pflegekräfte bei verschiedenen Kundgebungen im Land. Foto: DPA
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Die 132 Zwangsgeld-Drohungen an nicht geimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen im Kreis Aurich sind rechtswidrig. Aber auch die Alternativen schaden den Patienten. Ein Kommentar von Stephan Schmidt

Eine Zwangsgeld-Drohung flatterte im Landkreis Aurich 132 Mitarbeitern im Gesundheitswesen ins Haus. Sie hatten ihrem Arbeitgeber keinen Impfnachweis vorgelegt. Ihnen wurde angedroht, ein saftiges Bußgeld zahlen zu müssen, sollten sie der Aufforderung nicht nachkommen. Das war widerrechtlich, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg urteilte. Das Zwangsgeld sei wegen der „vom Gesetzgeber geschützten Freiwilligkeit der Impfentscheidung“ rechtswidrig.

Aufatmen also bei den nicht geimpften Mitarbeitern? Keineswegs. Das Gericht empfiehlt stattdessen Betretungs- und Arbeitsverbote – also härtere Sanktionen. So bleibt den betroffenen Mitarbeitern nach der Logik des Gerichts immerhin die freie Wahl: Impfung oder Arbeitslosigkeit. Das Recht auf Selbstbestimmung gerät zur Farce.

Ein hartnäckiger Mythos

Immer wieder wurde in der Pandemie appelliert: Hört auf die Wissenschaftler. Doch an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zeigt sich: Das wird nur getan, wenn es der eigenen Argumentation nutzt. Der Mythos des Fremdschutzes durch eine Corona-Impfung hält sich nicht nur in der Politik hartnäckig. Auch in den Gerichten wird die seit Monaten widerlegte Behauptung, man könne andere durch eine Impfung vor Ansteckung schützen, unkritisch übernommen.

Der Virologe Hendrik Streeck, Mitglied im Expertengremium der Bundesregierung, fasste den Stand der Dinge Ende April so zusammen: „Jeder erlebt doch, dass sich Geimpfte und Geboosterte infizieren können und dass es keinen Fremdschutz durch die Impfung gibt“, sagte er der Fuldaer Zeitung. Dass es einen direkten Fremdschutz gebe, „dass jemand, der geimpft ist, den anderen nicht infizieren kann“ sei „schlichtweg falsch“. Daran hat sich seither nichts geändert. Und doch wird den Mitarbeitern im Gesundheitswesen eine Pflicht auferlegt, die für andere Bundesbürger nicht gilt – und das ohne hinreichende wissenschaftliche Grundlage.

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Es ist richtig, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft und viele andere Verbände seit Monaten die Aussetzung der Pflicht fordern. Denn sie schafft neben Frust konkrete Probleme. Patienten und zu Pflegende werden durch die Impfpflicht nicht geschützt – ihnen wird durch entstehende Personalengpässe geschadet. Der Landkreis aber wird weiter drohen. Jetzt wohl mit Betretungs- und Berufsverboten.