Ermittlungen gegen Wiesmoor-Connection Mittlere fünfstellige Summe, Schmuck und Autos sichergestellt
Nach der Durchsuchung mehrerer Gebäude in Wiesmoor, Aurich und Großefehn laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Die Vernehmungen der Beschuldigten haben begonnen.
Wiesmoor - Auf Hochtouren laufen nach Angaben von Polizeisprecher Marco Ellermann die Ermittlungen der Polizeidirektion Osnabrück und der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen die Verdächtigen der Wiesmoor-Connection. „Die Vernehmungen der Beschuldigten haben bereits begonnen“, so Ellermann. Ob sich die Beschuldigten geständig einlassen, wollte der Sprecher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verraten.
Wie berichtet, werden fünf Hauptverdächtige beschuldigt, mit bewusst falschen Angaben in mindestens 104 Fällen Corona-Soforthilfe und in mindestens 259 Fällen Überbrückungshilfen in Höhe von rund 26 Millionen Euro beantragt zu haben. Darunter sind der Wiesmoorer Unternehmer und Ex-Bürgermeisterkandidat Christian Rademacher-Jelten sowie zwei Ex-Germania-Wiesmoor-Fußballer.
Sicherheitshalber Wertsachen arrestiert
Bei den Durchsuchungen von mehr als 25 Gebäuden in vier Bundesländern, darunter mehr als zehn in Ostfriesland, wurde Ellermann zufolge Bargeld im mittleren fünfstelligen Bereich sichergestellt. Zudem nahmen die Ermittler hochwertige Uhren und Schmuck sowie zwei Autos im Rahmen eines sogenannten Vermögensarrests mit.
Der Vermögensarrest
Die Anordnung des Vermögensarrestes setzt voraus, dass ein Sicherungsbedürfnis gegeben ist. Der Vermögensarrest muss stets der Sicherung der Vollstreckung dienen. Das ist immer nur dann der Fall, wenn die Sorge besteht, eine künftige Vollstreckung werde ohne Anordnung eines Arrestes vereitelt oder wesentlich erschwert. Diese Besorgnis kann sich aus der Person des Betroffenen, das Vor- und Nachtatverhalten, Lebensumständen sowie der Tatbegehung ergeben.
Dieses Rechtsmittel ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, schon ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf das Vermögen der Beschuldigten zuzugreifen. Der Vermögensarrest kann zur Absicherung der Vollstreckung einer späteren Geldstrafe und der Kosten eines Strafverfahrens angeordnet werden, nachdem gegen den Beschuldigten ein Urteil ergangen oder ein Strafbefehl erlassen worden ist.
Einer der Beschuldigten wird in beiden Verfahren überprüft
Im Fall der Wiesmoor-Connection durften die Ermittler bis zu 3,5 Millionen Euro arrestieren. Auf die ON-Nachfrage, warum die Soccerhalle in Wiesmoor, die Zentrum eines großen Firmennetzwerks war, nun zum Verkauf angeboten werden darf und nicht ebenfalls arrestiert wurde, sagte Ellermann, dass zwar nicht nur bewegliches Vermögen arrestierungsfähig sei: „Allerdings kann im Rahmen des Verfahren nur solches Vermögen eingezogen werden, für das die Beschuldigten nachweislich auch Eigentümer sind.“
Der Vermögensarrest
Die Anordnung des Vermögensarrestes setzt voraus, dass ein Sicherungsbedürfnis gegeben ist. Der Vermögensarrest muss stets der Sicherung der Vollstreckung dienen. Das ist immer nur dann der Fall, wenn die Sorge besteht, eine künftige Vollstreckung werde ohne Anordnung eines Arrestes vereitelt oder wesentlich erschwert. Diese Besorgnis kann sich aus der Person des Betroffenen, das Vor- und Nachtatverhalten, Lebensumständen sowie der Tatbegehung ergeben.
Ellermann bestätigte, dass einer der Beschuldigten sowohl im Verfahren wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Subventionsbetrug als auch im Verfahren wegen des Verdachts auf Drogenhandel eine Rolle spielt. Wie berichtet, wurde im Zuge der Durchsuchung durch Zufall auch eine Cannabisplantage in Wiemoor ausgehoben und vier Personen in der Folge festgenommen. Namen nannte Ellermann nicht. Nach ON-Informationen geht es bei dem 56 Jahre alten Festgenommenen aus Wiesmoor um Christian Rademacher-Jelten.