Corona-Regeln in Kliniken Jetzt auch OP- statt FFP2-Maske erlaubt

| | 27.05.2022 11:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Für Besucher der Kliniken reichen nun auch solche OP-Masken aus. Foto: Pixabay
Für Besucher der Kliniken reichen nun auch solche OP-Masken aus. Foto: Pixabay
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Monatelang durften die Krankenhäuser in Aurich, Emden und Norden nur mit FFP2-Masken betreten werden. Nun gibt es eine kleine Lockerung. Eine wichtige Zugangsvoraussetzung gilt jedoch weiter.

Aurich/Emden/Norden - Eine kleine Lockerung der Corona-Regeln gibt es jetzt für Besucher in den Kliniken Aurich-Emden-Norden. Zwar muss beim Einlass weiter ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Doch statt einer FFP2-Maske muss ab Montag, 30. Mai, nur noch mindestens eine OP-Maske getragen werden, teilte die Klinik-Trägergesellschaft am Freitag mit. Aber: „Es steht jedem Besucher frei, eine Maske mit höherem Schutzniveau zu wählen. Auch Patienten sollen mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, sofern es ihr Gesundheitszustand zulässt“, heißt es.

In Tageskliniken, Arztpraxen bzw. Ambulanzen und Dialyseeinrichtungen sowie im ambulanten OP gilt laut Verordnung weiter eine generelle FFP2-Maskenpflicht. Für Besucherkinder gelten Sonderregeln. Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres muss keine Maske getragen werden, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres kann anstelle einer medizinischen Maske auch auf Stoffmasken zurückgegriffen werden, ab Vollendung des 14. Lebensjahres greift die Maskenregelung wie für alle Besucher. Weitere Informationen gibt es auf Internetseite www.anevita.de.

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