Südbrookmerland
Messerattacke in Moordorf: Täter muss ins Gefängnis
Ein 45-jähriger Mann aus Moordorf muss ins Gefängnis, weil er im Sommer 2019 einen Auricher niedergestochen hatte. Vor Gericht erzielte er jedoch einen Teilerfolg.
Moordorf/Aurich - Ebenso unsäglich wie unwahr ist der oft zitierte Beiname Moordorfs als „Land der fliegenden Messer“. Straftaten, bei denen Messer eine Rolle spielen, kommen in Moordorf nachweislich nicht seltener oder häufiger vor als anderswo in der Region. Nach einer Gewalttat im Juli 2019 wurde der Ort aber wieder einmal damit konfrontiert. Seinerzeit rammte ein heute 45 Jahre alter Moordorfer aus Eifersucht einem 33-jährigen Auricher ein Steakmesser in den Bauch. Nachdem er dafür bereits im vergangenen Jahr zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war, landete der Fall am Donnerstag erneut vor Gericht. Dort errang der Beschuldigte einen Teilerfolg.
Gegen das Urteil des Auricher Amtsgerichts hatte der 45-Jährige Berufung eingelegt. Das Gericht hatte seinerzeit festgestellt, dass der Beschuldigte mit dem Opfer in einen Streit geraten war. Bei einem gemeinsamen Treffen, bei dem offenbar auch reichlich Alkohol floss, hatte der Auricher versucht, die Lebensgefährtin des Moordorfers zu küssen, als dieser gerade zum Rauchen auf der Terrasse war. Es kam zum Streit, in dessen Folge der 33-Jährige zunächst von dem 45-Jährigen mit der Faust niedergeschlagen wurde. Kurz darauf griff der 45-Jährige zu einem Steakmesser und drohte seinem Kontrahenten damit. Mit Hilfe der Freundin des Beschuldigten gelang es zunächst, den 33-Jährigen aus der Wohnung zu bringen.
Abfinden wollte sich dieser damit aber offenbar nicht. Laut Urteil wollte er zurück in die Wohnung, um einige Gegenstände zu holen, die ihm gehörten. Daraufhin öffnete der immer noch mit dem Steakmesser bewaffnete Angeklagte die Tür und stach zu.
Verletzter randaliert im Krankenhaus
Das Messer landete im Oberbauch des Opfers und sorgte dort für erhebliche Verletzungen. Unter anderem wurde die Leber des Mannes getroffen. „Wer nur ein bisschen medizinisches Verständnis hat, weiß, dass eine Leberverletzung tödlich enden kann“, so Richterin Bröker. Sie hatte gleich zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag Zweifel geäußert, ob die Tat überhaupt beim richtigen Gericht angeklagt worden war. Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft sah in der Tat eine gefährliche Körperverletzung. Andere Beteiligte hielten hingegen auch ein versuchtes Tötungsdelikt für möglich.
Durch eine Notoperation konnte das Leben des Niedergestochenen gerettet werden. Wenige Tage nach der Operation sorgte der Mann im Krankenhaus für Aufruhr, als er randalierte und sich im Arztzimmer verschanzte und damit drohte, sich das Leben zu nehmen. Ein Einsatz von Polizei und Feuerwehr lief an, bevor sich der Mann davon überzeugen ließ, von seinem Plan Abstand zu nehmen. Kurz darauf wurde er in eine andere Klinik verlegt, bevor er diese auf eigenen Wunsch verließ.
Prozess endet schneller als erwartet
Obwohl neun Zeugen zum Prozess am Landgericht geladen waren, ging dieser schon nach knapp eineinhalb Stunden zu Ende. Das lag vor allem an einer Einschätzung, die das Gericht zu Beginn nach Aktenlage abgab. Richterin Bröker ließ durchblicken, dass sie das Urteil des Amtsgerichts Aurich nach allem, was sie bislang über den Fall wisse, für tat- und schuldangemessen halte. Der Angeklagte beschränkte seine Berufung daraufhin auf das Strafmaß und legte damit indirekt ein Geständnis ab. Was das Amtsgericht Aurich in seinem Urteil festgestellt hatte, erkannte er damit an.
In der Folge ging es nur noch darum, wie der Mann für die Tat bestraft wird. Zugute kam ihm dabei, dass er sich im Gerichtssaal per Handschlag bei seinem Opfer entschuldigte – wenn auch erst nach deutlichen Hinweisen des Gerichts, seines Verteidigers und der Vertreterin der Nebenklage. Mit den Worten „jeder macht mal Fehler“, nahm das Opfer die Entschuldigung an.
Opfer leidet noch immer an Folgen der Tat
Zu leiden hat der Mann nach eigenen Angaben noch immer unter seinen Verletzungen. So fielen ihm das Reden und das Heben schwerer Gegenstände bis heute schwer. Auch das galt es für das Gericht zu berücksichtigen.
Letztlich erzielte der Angeklagte mit seiner Berufung aber zumindest einen Teilerfolg. Statt drei Jahren und drei Monaten muss er nun noch für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe, wie sie die Verteidigung gefordert hatte, kam für das Gericht nicht in Betracht. Dafür hätte die Gesamtstrafe maximal zwei Jahre betragen dürfen.
Theoretisch kann der Beschuldigte gegen das Urteil erneut Rechtsmittel einlegen. Aber auch in einem solchen Fall würde es nur um die Höhe der Strafe gehen. Am Schuldspruch des Gerichts ist nach der Anerkennung des amtsgerichtlichen Urteils nicht mehr zu rütteln.