Brookmerland/Aurich
Leezdorfer Vermieter streitet Vorwürfe von Flüchtlingshelfern ab
Während Flüchtlingshelfer von „Abzocke“ und großer Enge sprechen, sagt der Immobilien-Kaufmann, dass von Überbelegung keine Rede sein könne. Der Landkreis Aurich spricht von „kleineren Mängeln“.
Brookmerland/Landkreis Aurich - Schwere Vorwürfe erheben Flüchtlingshelfer gegen den Leezorfer Immobilienanbieter Wilke Saathoff. Dieser wies die Anschuldigen auf ON-Nachfrage zurück. Und auch der Landkreis Aurich, der für die Unterbringung von Flüchtlingen grundsätzlich zuständig ist, spricht nur von „kleineren Mängeln“.
Der Südbrookmerlander Detlev Krüger wurde von einigen Flüchtlingshelfern auf Missstände aufmerksam gemacht und setzte sich als Kreistagsmitglied der FWG mit den Kreisbehörden in Verbindung. Auf ON-Nachfrage berichtet Krüger nicht nur von einer Überbelegung mehrerer Wohnungen von Saathoff, sondern von unzureichender Ausstattung.
Krüger: Ein-Personen-Appartements mit Familie belegt
Er kritisiere Saathoff nicht grundsätzlich, so Krüger. Es sei gut, wenn es Wohnungen gebe, die den Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden könnten. Es seien auch nicht alle Wohnungen in schlechtem Zustand. Es gehe aber um das Wie, so Krüger, der von „Abzocke“ spricht.
Er hat nach eigener Aussage selbst vier Immobilien gesehen. Krüger berichtet von Appartements mit einfacher Ausstattung, die von einem Monteur wunderbar genutzt werden könnten, nun aber mit vier oder fünf Personen belegt seien. „Zum Teil kann man den Kühlschrank nicht öffnen, weil die Wohnung so vollgestopft ist“, so Krüger. Die Geflüchteten seien mit den nötigsten Möbeln, aber ohne Lebensmittel und Kochgeschirr sich selbst überlassen worden. Erst die Flüchtlingshelfer hätten für eine angemessene Mindestausstattung gesorgt.
Krüger: „Es kann doch nicht sein, dass einer so die Hand über das Leben von Menschen hält“
Eine Familie mit einem behinderten Kind sei von den Flüchtlingshelfern inzwischen aus einer Immobilie von Saathoff herausgeholt und woanders untergebracht worden, so Krüger. Es habe für die Geflüchteten keinen Ansprechpartner gegeben, woher sie medizinische Hilfe bekommen. Auch darum hätten sich die Helfer und dann ein Arzt gekümmert. Saathoff habe sich auf Nachfragen, wann die Registrierung der Familie beim Landkreis stattfinde, unkooperativ gezeigt. „Es kann doch nicht sein, dass einer so die Hand über das Leben von Menschen hält“, sagt Krüger.
Krüger kritisiert auch, dass die Geflüchteten von Saathoff keine Vertragsdurchschläge in die Hand bekommen hätten. Sie hätten unterschrieben und geschickterweise Fotos von den Verträgen gemacht. Er habe die Betroffenen gewarnt, die Mietverträge zu unterschreiben, aber es sei Druck aufgebaut worden, so Krüger.
Flüchtlingshelfer berichten von Angst
Die Geflüchteten seien fürs Erste zufrieden, ein Dach über dem Kopf zu haben. Dass aber einige Mieter 130 Euro extra für Möblierung zahlen sollten und Flüchtlingshelfer E-Mails aus Saathoffs Umfeld bekommen hätten, dass sie gemachte Fotos herausgeben sollten, gehe zu weit, so Krüger. Es gebe einige Helfer, denen das durchaus Angst mache.
Saathoff wies die Anschuldigungen auf ON-Nachfrage zurück. Der Landkreis habe sich eine Unterkunft angesehen, aber keine Mängel festgestellt. Der Immobilien-Kaufmann betonte, dass er die Wohnungen unmöbliert vermietet habe. Dennoch sei eine Grundausstattung aus Möbeln vorhanden. „Bislang ist auch noch keine Miete gezahlt worden“, so Saathoff. Berechnet werde diese auf Basis des Sozialhilfesatzes.
Saathoff: Von Überbelegung kann keine Rede sein
Die Flüchtlinge seien durch Kontakte auf ihn aufmerksam geworden, wie genau, wisse er nicht. Er habe sie spät abends, als beim Landkreis niemand mehr zu erreichen gewesen sei, spontan untergebracht. Später seien sie dort ordnungsgemäß registriert worden.
Von Überbelegung könne keine Rede sein. Ein Haus mit 150 Quadratmetern sei aus seiner Sicht ausreichend zur Unterbringung von neun Personen.
„Ich bedaure, dass man in die Unterkünfte hineingeht, Fotos macht und Anschuldigungen erhebt, statt den Menschen zu helfen“, kritisiert Saathoff die Flüchtlingshelfer.
Landkreis hat keine „Unbewohnbarkeit der Wohnung“ festgestellt
Der Immobilienkaufmann hat 2015 schon einmal viele Wohnungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge zur Verfügung gestellt und war auch damals wegen teils unzureichender Ausstattung in der Kritik.
Der Landkreis teilte auf ON-Nachfrage mit, dass „bei einer Begehung einiger Wohnungen zwar kleinere Mängel festgestellt worden (wurden), diese führen aber nicht zu einer Unbewohnbarkeit der Wohnung“. Bisher seien etwa zehn Wohnungen von Saathoff überprüft worden.
Anders als bei der Flüchtlingswelle 2015 kommen nun viele Geflüchtete auf private Initiative hier an. Bis zum 19. April sind nach Landkreis-Angaben 817 Vertriebene registriert worden. Davon seien 232 durch das Land Niedersachsen zugewiesen worden. 585 Vertriebene seien über private Initiativen oder auch eigenständig oder mit Hilfe der Familie eingereist.
Landkreis: Bei selbst abgeschlossenen Verträgen keine Vorgaben zu Standards möglich
Bei von den Geflüchteten selbst geschlossenen Mietverträgen werde bei unangemessen hoher Miete ein Mietminderungsverfahren eingeleitet. Der Leistungsempfänger habe dann etwa sechs Monate Zeit, die Miete auf eine angemessene Höhe zu reduzieren, beispielsweise, indem er die Wohnung wechsle oder mit dem Vermieter verhandele. Der Landkreis Aurich sei bei der Mietreduzierung unter anderem mit Wohnungsangeboten behilflich. „Bis dahin wird die tatsächliche Miete übernommen“, so Landkreissprecher Rainer Müller-Gummels. Eine Gefahr, dass Mieter auf den Kosten sitzen bleiben, besteht demnach nicht.
Da es sich bei selbstabgeschlossenen Mietverhältnissen um privatrechtliche Vertragsbeziehungen handele, könne der Landkreis keine Vorgaben zu Standards machen. Und es könne auch nicht verhindert werden, dass Menschen ohne Wissen der Behörde einen Mietvertrag eigenständig schließen. Es bestehe der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Laut dem Bericht in der Sendung Panorama3 auf dem NDR hat der Landkreis auf Anfrage der Fernsehreporter mitgeteilt, dass er einige der geschlossenen Mietverträge nicht anerkennen werde.