Brookmerland
Betrug bei Sachkundenachweis: Marienhafer vor Gericht
Weil er sich als zertifizierter Hundetrainer ausgab und Halterinnen täuschte, stand ein Marienhafer vor Gericht. Dass er eine Haftstrafe bekam, lag aber nicht nur an seinem fehlenden Zertifikat.
Marienhafe/Norden - Eigentlich ging es am Dienstag am Norder Amtsgericht um eher kleine Summen. Doch der Betrug an zwei Hundehalterinnen brachte einem Marienhafer eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten ein.
Der Marienhafer hatte sich der Anklage zufolge als zertifizierter Hundetrainer ausgegeben. Die beiden geschädigten Frauen brauchten jeweils einen Sachkundenachweis, den sie bei ihren Gemeinden einreichen mussten. Diese Nachweise sind bei Ersthaltern seit 2013 vorgeschrieben und können nur von zertifizierten Personen ausgestellt werden. Der Marienhafer erweckte den Anschein, als sei er entsprechend befugt.
Erste Hundehalterin bekam Geld zurück
Eine 56-Jährige aus Upgant-Schott machte bei dem Angeklagten für ihren Hund den „Führerschein“ mit theoretischer und praktischer Prüfung, bekam eine unterschriebene Urkunde von ihm – und erfuhr von der Gemeinde, dass diese nicht gültig sei.
Das Verhalten des Angeklagten habe sie sehr enttäuscht, sagte die Hundehalterin im Zeugenstand. Dennoch habe sie auf eine Strafanzeige verzichtet. Er habe ihr die gezahlten 100 Euro aber erstattet und Benzingeld obendrauf gelegt. Und er habe sich entschuldigt. Die Prüfung habe sie ohne Nachschulung an anderer Stelle abgelegt: „Es war also nicht alles umsonst“, so die Zeugin.
Chatprotokolle zeigen zunehmende Verärgerung
Die zweite Zeugin war verhindert und konnte nicht gehört werden. Richterin Karin Lauxtermann verlas aber Chatprotokolle zwischen ihr und dem Angeklagten, die erkennen ließen, dass die Hundehalterin dringend auf eine Bescheinigung vom Angeklagten wartete, um sie ihrer Gemeinde als Sachkundenachweis vorzulegen. Es drohe eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro, schrieb sie ihm im vergangenen Sommer verzweifelt.
Der Angeklagte versprach im Chat mehrfach, dass er das Dokument schicken werde. Zunächst per Post, dann per E-Mail, dann wollte er es vorbeibringen. Doch verschickt wurde nur ein Foto einer nicht unterzeichneten Urkunde.
Kein Brookmerlander auf der Liste geführt
Laut dem Gericht teilte auch in diesem Fall die Gemeinde der Hundehalterin mit, dass der Hundetrainer nicht zertifiziert sei. Dieser suchte Ausflüchte im Chat und schrieb, dass er nur noch nicht auf der Liste stehe, dies aber bald folgen werde. Der vom Gericht verlesene Chat zog sich über Wochen. Am Ende zeigte die Hundehalterin sich sehr enttäuscht und drohte mit einer Anzeige.
Die erstattete sie auch. Die Polizei kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte weder auf der 22 Seiten langen, stets recht aktuellen Liste des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit steht, noch kurz davor steht. Auf der Liste ist derzeit kein einziger zertifizierter Trainer aus dem Brookmerland gelistet.
Beweisantrag wurde abgelehnt
Der Angeklagte räumte die Täuschung ein und entschuldigte sich. 80 Euro, die die zweite Zeugin ihm als Prüfungsgebühren gezahlt hatte, wollte er ihr eigentlich in bar vor Gericht zurückgeben.
Seine Anwältin Renate Dittrich bestand darauf, die zweite Zeugin noch zu hören, da klargestellt werden müsse, welchen Schaden die Frau erlitten habe und was der Angeklagte zugesagt habe. Sie stellte einen entsprechenden Antrag. Lauxtermann wies diesen jedoch ab. Chat und Geständnis reichten zu Beurteilung der Sache aus, befand die Richterin.
Am Ende waren es die vielen Vorstrafen und die Bewährung
Dittrich plädierte auf Freispruch in zwei Fällen, weil der Angeklagte finanzielle Wiedergutmachung geleistet, sich entschuldigt und keine der beiden Hundehalterinnen tatsächlich geschädigt habe.
Das Gericht folgte jedoch der Staatsanwaltschaft, die sechs Monate Haft auf Bewährung forderte. Der Angeklagte sei vielfach einschlägig wegen Betruges vorbestraft, habe zum Tatzeitpunkt unter Bewährung gestanden und zeige eine schnelle Rückfallneigung, so Lauxtermann in ihrem Urteil. Erst am Montag hatte sie mit dem Angeklagten wegen seiner Bewährungsauflagen zu tun gehabt.