Brookmerland
Unsichere Geldquelle für Straßenausbau
Seit die Straßenausbaubeitragssatzung 2021 wegfiel, sind der Samtgemeinde 80.000 Euro entgangen, die sie sonst Anliegern berechnet hätte. Und die Steuererhebung zur Gegenfinanzierung hat einen Haken.
Brookmerland - Seit Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung zum 1. Januar 2021 sind im Brookmerland Straßenbaumaßnahmen durchgeführt worden, für die die Samtgemeinde früher 80.000 Euro aus Anliegerbeiträgen hätte einnehmen können. Das teilte Bauamtsleiter Jochen Behrends auf ON-Nachfrage mit.
Um die Gegenfinanzierung der auf Antrag der Fraktionen BfB, Grüne, BWG, SEB und CDU abgeschafften Satzung zu gewährleisten, soll in diesem Jahr die Samtgemeindeumlage erhöht werden – und in der Folge sollen ab 2023 die Hebesätze für die Grundsteuern A und B und die Gewerbesteuer angehoben werden.
Rund 900.000 Euro kämen eigentlich zusammen
Laut Behrends wurden in den fünf Jahren vor Abschaffung der Ausbaubeitragssatzung Straßenbaumaßnahmen durchgeführt, die mit Anliegerbeiträgen in Höhe von 530.000 Euro teilfinanziert wurden.
Im kürzlich vom Samtgemeinderat beschlossenen Doppelhaushalt 2022/2023 sind Mittel für Straßenausbaumaßnahmen in Höhe von 1,8 Millionen Euro eingeplant. „Je nach Anliegerbeitragssatz wären diese Maßnahmen mit bis 900.000 Euro teilfinanziert worden“, so Behrends. Das Investitionsvolumen ist jetzt also deutlich höher als in den genannten Vorjahren.
Risiko bei Steuererhöhungen
Dieses Geld muss nun anderweitig aufgebracht werden. Die damalige Ratsmehrheit hatte, als sie für die Abschaffung der Satzung stimmte, vorgeschlagen, dass dies über die Steuererhebung gegenfinanziert werden soll. Doch es ist komplizierter: Die Samtgemeinde ist für den Straßenausbau zuständig, die Steuern nehmen aber die Mitgliedsgemeinden ein.
Die Samtgemeindeumlage, die die Gemeinden nach ihrer vom Land berechneten Steuerkraft abführen, wird deshalb ab diesem Jahr um vier Prozent erhöht. Die Gemeinden wiederum müssen diese Zusatzausgabe durch Steuererhöhungen decken.
Auch wenn dies jetzt nach und nach von den Gemeinderäten beschlossen wird, ist das Vorgehen allerdings nicht ohne Risiko.
Steuergeld kann nicht für Straßenbau reserviert werden
Denn die Steuern werden auf Gemeindeebene eingenommen und müssen dann mittels der Samtgemeindeumlage erst mal in den „Topf“ für Straßenbau umgeschichtet werden. Doch Steuern sind haushaltsrechtlich nicht zweckgebunden und können nicht zur Finanzierung von bestimmten Aufgaben „reserviert“ werden.
Zunächst muss der Ergebnishaushalt, also die laufenden Ausgaben der Samtgemeinde, davon finanziert werden. Derzeit kommt die Samtgemeinde an der Stelle mit ihrem Geld hin. In knappen Haushaltsjahren könnte es jedoch auch schnell knapp werden mit dem Straßenbau, weil das Geld für anderes draufgeht. Zudem muss sich ein neuer Rat nach einer Wahl nicht an die Finanzierungspläne des vorherigen Rates halten.
Mehreinnahmen sind fürs Erste Baumaßnahmen „zugeordnet“
Behrends sieht derzeit noch keine Gefahr: Der verabschiedete Haushaltsentwurf der Samtgemeinde sehe die Investitionen im Straßenbau vor, „so dass hier der mittelbare Zusammenhang zwischen Investitionen im Straßenbau und der Erhöhung der Samtgemeindeumlage hergestellt werden kann“.
Die Samtgemeinde werde wie üblich über die Verwendung der Mittel im Rahmen der Bauausschusssitzungen berichten.
Städte- und Gemeindebund findet Ausbaubeiträge sinnvoll
Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund ist laut seinem Präsidenten Dr. Marco Trips der Auffassung, dass Kommunen an ihrer Straßenausbaubeitragssatzung festhalten sollten. „Einige Kommunen haben die Satzung freiwillig abgeschafft, aber das sind meistens die, die sich das finanziell leisten können“, so Trips. Das wiederum erhöhe den Druck auf andere Kommunen, nachzuziehen.
Seit einigen Jahren gebe es die Möglichkeit für Bürger, die einmaligen Ausbaubeiträge abzustottern, wenn die Zahlung eines Einmalbetrages sie überfordern würde. Das hält Trips für eine sinnvolle Lösung. Im Brookmerland ist dies jedoch ohnehin Vergangenheit.
Zwei Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung
Alternativ könnten Kommunen die Grund- und Gewerbesteuern erhöhen. Das müsse dann meist gleich ein ordentlicher Sprung sein, sagte Trips. Und dies Geld sei nicht zweckgebunden und müsse erstmal zur Deckung des Haushalts eingesetzt werden.
Eine dritte Möglichkeit der Finanzierung sind wiederkehrende Beiträge. Dabei werden Bezirke gebildet. Sobald eine Straße in einem Bezirk ausgebaut wird, wird der Beitrag auf alle dortigen Haushalte umgelegt. Die Haushalte werden folglich häufiger, aber mit geringeren Beträgen zur Kasse gebeten.
Da Straßenschäden meist nicht nur durch die direkten Anlieger, sondern auch durch die Autofahrer der Umgebung mit verursacht werden, erscheint dieses Prinzip gerecht. Laut Trips haben in Niedersachsen allerdings erst zwei Kommen dieses Modell eingeführt – und werden beklagt, weil Bürger der Einteilung der Bezirke widersprechen.