Brookmerland
Saftige Geldstrafe in Abwesenheit
Ein Leezdorfer erschien am Dienstag nicht vor dem Norder Amtsgericht. Nun bekommt er Post mit einem Strafbefehl.
Norden In Abwesenheit ist am Dienstag ein 22 Jahre alter Leezdorfer vom Amtsgericht Norden zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Die Richterin Karin Lauxtermann und der Vertreter der Staatsanwaltschaft warteten zu Beginn der Verhandlung auf den Angeklagten. Neun Zeugen waren geladen, zwei von ihnen auch bereits vor Ort. Doch der Angeklagte erschien nicht – offenbar, weil er erkrankt war. Dem Gericht lagen jedoch weder eine frühzeitige Benachrichtigung noch eine Krankschreibung, und schon gar kein Attest über die Verhandlungsunfähigkeit vor. Die Zeugen wurden abgeladen, das Gericht erließ einen Strafbefehl aus der mündlichen Verhandlung heraus.
Schaden belief sich auf gut 14.000 Euro
Vorgeworfen wurde dem 22-Jährigen Diebstahl in einem Fall und Unterschlagung in drei Fällen. Die Taten ereigneten sich zwischen November 2020 und Januar 2022. Bei den Unterschlagungen lag die Schadenssumme laut Staatsanwaltschaft in zwei Fällen bei über 1200 Euro, in einem Fall sogar bei über 11.000 Euro. Der durch den Diebstahl verursachte Schaden belief sich auf rund 350 Euro. Insgesamt geht es um eine Schadenssumme von mehr als 14.000 Euro.
Tatangemessen sei eine Geldstrafe von 330 Tagessätzen, so die Forderung der Staatsanwaltschaft. Zudem sei das erlangte Geld einzuziehen. Das Gericht legte auf der Basis von vorherigen Verurteilungen des Leezdorfers die Höhe der Tagessätze auf 50 Euro fest und stimmte ansonsten der Forderung des Staatsanwalts zu. Die Strafe beträgt also 16.500 Euro. Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegen. Dann wird erneut eine mündliche Verhandlung terminiert.