Aurich
Immer breitere politische Front gegen Straßenausbaubeiträge in Aurich
Für Anlieger sind Straßenausbaubeiträge ärgerlich. In Aurich beantragt seit 2018 nun die dritte Fraktion die Streichung. Finanziert werden muss der Straßenausbau dennoch. Dazu gibt es einen Vorschlag.
Aurich - In der Stadt Aurich gibt es eine immer breitere politische Front gegen die Straßenausbaubeitragssatzung, die die Anwohner einiger Straßen bei einer Straßenerneuerung oder grundlegenden Sanierung zur Kasse bittet. Und die AWG hatte deren Abschaffung schon 2018 beantragt. Damals äußerte sich die SPD noch skeptisch, weil der Ausbau der Straßen irgendwie bezahlt werden müsse. SPD und CDU forderten gleichermaßen, dass zunächst geprüft werden müsse, welche Alternative es gebe.
Alternativen zur Straßenausbaubeitragssatzung
Kommunen dürfen in Niedersachsen ihre Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen. Für die Gegenfinanzierung der dadurch verlorenen Einnahmen gibt es mehrere Möglichkeiten.
Statt der einmaligen Beteiligung an der Sanierung der konkreten Straße können Kommunen wiederkehrende Beiträge erheben. Diese sind den einmaligen Beiträgen relativ ähnlich, es werden dabei jedoch Beitragsgebiete gebildet, beispielsweise Ortschaften oder Quartiere. Wird eine Straßenerneuerung im jeweiligen Gebiet durchgeführt, erhalten anschließend alle Hausbesitzer des Gebietes einen Beitragsbescheid, unabhängig davon, ob sie direkt an der Straße ein Grundstück haben oder nicht. Die Folge: Eine wesentlich niedrigere Belastung pro Bescheid, dafür allerdings eine häufigere Beitragspflicht.
Die Grundsteuer zur Gegenfinanzierung anzuheben sehen einige Kommunen kritisch. Das ist beispielsweise in einem Papier der Stadt Bad Salzdetfurth aus dem Jahr 2018 nachzulesen. Denn die Steuereinnahmen fließen in den Ergebnishaushalt ein, der die laufenden Kosten der Verwaltung decken muss. Dazu zählen auch Ausgaben, die nicht zu streichen sind, wie beispielsweise die Finanzierung des Personals. „Sollte es zu einem Steuereinbruch kommen, würden die höheren Grundsteuereinnahmen zum Zwecke der Deckung des allgemeinen Haushalts eingesetzt und nicht ihrem ursprünglichen Ziel, der Investition in Straßen, zugeführt“, heißt es in dem Papier. Es gebe keine Möglichkeit, das erhöhte Grundsteueraufkommen legal dauerhaft und rechtssicher den Straßenneubauten zukommen zu lassen. Neben den erwähnten Unsicherheiten könne sich auch ein neu gewählter Rat nicht an die Zusagen des „alten“ Rates gebunden fühlen. Und wäre damit, rechtlich betrachtet, auf der sicheren Seite, da er jedes Jahr über den kommenden Haushaltsplan beschließe.
Zum 1. Januar 2023 soll nun nach Auffassung der FDP-Fraktion die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft werden. Die FDP-Fraktion findet das Finanzierungskonzept ungerecht und drängt auf eine schnelle Lösung. Schon im nächsten Beratungstörn vor der Ratssitzung im Mai soll das Thema auf die Tagesordnung.
Mehrheit für Abschaffung steht im Grunde schon
Im Dezember hat die dreiköpfige Fraktion einen entsprechenden Antrag eingereicht. Nun bekommt sie noch Unterstützung von der 14-köpfigen SPD/GAP-Gruppe, die ebenfalls einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Und schon 2018 hatte die inzwischen fünfköpfige AWG-Fraktion die Abschaffung der Satzung und die Prüfung von Alternativen für die Finanzierung der Straßen gefordert. Damit hätten die drei Ratsgruppen bereits die Mehrheit im Rat. Und sie hätten die Unterstützung der zweiköpfigen Links-Fraktion allen bisherigen Beteuerungen zufolge auch sicher. Auch die CDU spricht sich für eine Abschaffung der Satzung aus, sofern es eine Finanzierungsalternative gibt.
Doch daran hakt es noch. Denn seit 2018 ist noch nicht viel passiert. Als es im vergangenen Sommer um die Sanierung der Sandhorster Allee und des Südeweges ging und besorgte Anwohner in die Sitzung kamen, schlug Arnold Gossel (CDU) vor, die Änderung der Satzung im Zuge der Grundsteuer-Reform anzugehen, die bis 2025 vollzogen sein muss.
Verwaltung soll erzielte Einnahmen und Kosten der Beitragserhebung zusammenstellen
Während AWG und SPD/GAP in ihren Anträgen die Verwaltung auffordern, alternative Finanzierungsmodelle über eine Umlage zu prüfen, hat die FDP weitere Forderungen und einen konkreten Vorschlag. Die Satzung soll zum einen zum Beginn des nächsten Jahres abgeschafft werden, damit eine alternative Finanzierung bereits im kommenden Haushalt abgebildet werden kann. Einsparungen bei den städtischen Ausgaben, eine minimale Veränderung bei den Grundsteuern und etwaige Förderprogramme des Landes sollen zur Gegenfinanzierung geprüft werden, so die FDP.
Alternativen zur Straßenausbaubeitragssatzung
Kommunen dürfen in Niedersachsen ihre Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen. Für die Gegenfinanzierung der dadurch verlorenen Einnahmen gibt es mehrere Möglichkeiten.
Statt der einmaligen Beteiligung an der Sanierung der konkreten Straße können Kommunen wiederkehrende Beiträge erheben. Diese sind den einmaligen Beiträgen relativ ähnlich, es werden dabei jedoch Beitragsgebiete gebildet, beispielsweise Ortschaften oder Quartiere. Wird eine Straßenerneuerung im jeweiligen Gebiet durchgeführt, erhalten anschließend alle Hausbesitzer des Gebietes einen Beitragsbescheid, unabhängig davon, ob sie direkt an der Straße ein Grundstück haben oder nicht. Die Folge: Eine wesentlich niedrigere Belastung pro Bescheid, dafür allerdings eine häufigere Beitragspflicht.
Die Grundsteuer zur Gegenfinanzierung anzuheben sehen einige Kommunen kritisch. Das ist beispielsweise in einem Papier der Stadt Bad Salzdetfurth aus dem Jahr 2018 nachzulesen. Denn die Steuereinnahmen fließen in den Ergebnishaushalt ein, der die laufenden Kosten der Verwaltung decken muss. Dazu zählen auch Ausgaben, die nicht zu streichen sind, wie beispielsweise die Finanzierung des Personals. „Sollte es zu einem Steuereinbruch kommen, würden die höheren Grundsteuereinnahmen zum Zwecke der Deckung des allgemeinen Haushalts eingesetzt und nicht ihrem ursprünglichen Ziel, der Investition in Straßen, zugeführt“, heißt es in dem Papier. Es gebe keine Möglichkeit, das erhöhte Grundsteueraufkommen legal dauerhaft und rechtssicher den Straßenneubauten zukommen zu lassen. Neben den erwähnten Unsicherheiten könne sich auch ein neu gewählter Rat nicht an die Zusagen des „alten“ Rates gebunden fühlen. Und wäre damit, rechtlich betrachtet, auf der sicheren Seite, da er jedes Jahr über den kommenden Haushaltsplan beschließe.
Zur Entscheidungsfindung wird die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht der eingenommenen Beiträge auf Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung der vergangenen fünf Jahre und der in den kommenden zwei Jahren zu erwartenden Beiträge aufzustellen. Zudem soll die Verwaltung darlegen, wie viel es verwaltungsseitig kostet, die Anliegergebühren laut Satzung zu erheben, einzutreiben und gegebenenfalls gerichtlich einzufordern.
FDP: Hohe Beiträge können zu bedrohlicher Verschuldung führen
Ebenso wie AWG, Linke und SPD/GAP hält die FDP die bisherige Satzung für sozial ungerecht. Nicht die Leistungsfähigkeit des Betroffenen stehe im Vordergrund, sondern die Länge und Art der Bebauung des Grundstücks. Hiermit würden soziale Härten geschaffen, die bis hin zum Verlust der Immobilie führen können, so die FDP. Auch die mögliche Stundung dieser Zahlungsverpflichtung umgehe dies nicht, da es gerade für ältere Menschen keine Option sei, sich noch zu verschulden. „Viele haben Jahrzehnte daran gearbeitet, den Lebensabend schuldenfrei verbringen zu können, was ihnen hierdurch genommen wird.“
Dass einige Kommunen die Beiträge erheben und andere nicht, bewertet die FDP ebenfalls als ungerecht und nicht grundgesetzkonform: „Während in einem Ort ruinöse Beiträge gezahlt werden müssen, werden im Nachbarort bei der Straßensanierung die Anwohner nicht beteiligt.“
Anlieger sollen nicht ausbaden, was viele verursachen
Zudem seien selten die Anlieger allein verantwortlich für die Abnutzung der Straßen, sondern müssten an Schleichwegen und Durchgangsstraßen das ausbaden, was andere Nutzer, darunter Schwerlastverkehr, verursachen. In kleinen Sackgassen seien Anliegergebühren vielleicht vertretbar, dies sei jedoch ein höchst seltener Fall.
Zudem hinderten Straßenausbaubeiträge Eigentümer an klimafreundlichen Maßnahmen, weil sie Ersparnisse auffräßen, die sinnvoller in einer energetischen Sanierung von Immobilien investiert werden könnten, so die Auffassung der FDP.
Da sich statistisch gezeigt habe, dass rund ein Drittel der Einnahmen durch die Beitragsbescheide für Verwaltungs- und Gerichtskosten wieder ausgegeben werden, stünden die Einnahmen nicht mal voll zur Verfügung.
SPD/GAP: Änderung ist nicht übers Knie zu brechen, muss aber angeschoben werden
„Straßen und Wege sind Allgemeingut und sollten einheitlich von der Allgemeinheit finanziert werden“, so die FDP: Dafür könne eine minimale Erhöhung der Grundsteuer oder eine Grundsteuer C in Form einer Abgabe auf unbebautes Bauland im Stadtgebiet diskutiert werden.
Die SPD/GAP möchte laut Volker Rudolph (GAP) nicht schon vorgeben, wie eine alternative Finanzierung gestaltet werden könne, sondern die Prüfung der Verwqaltung abwarten. Der Stein müsse allerdings jetzt ins Rollen gebracht werden, so Rudolph. Eine leichte Grundsteueranhebung könne eine Option sein, Aurich liege da im Mittelfeld der umliegenden Kommunen.
Es gehe darum, das System gerechter zu machen, aber auch darum, die Sanierungen sinnvoll zu priorisieren und klare Kriterien für Sanierungen zu formulieren. „Das ist nicht übers Knie zu brechen, muss aber angeschoben werden“, so Rudolph.