Aurich
Hitlergruß im Mediastore der ON bleibt ohne juristische Folgen
Ein Kunde hatte Anfang Februar im Mediastore der ON in Aurich den Hitlergruß gezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren jetzt eingestellt. Drei Zeugen sind demnach zu wenig.
Aurich - Der Mitarbeiterin des ON-Mediastores in der Kirchstraße Aurich wird der 2. Februar noch eine Weile im Gedächtnis bleiben. Als sie eine Kundin und deren Kind bediente, betrat ein weiterer Kunde den Laden. Als er an die Reihe kam, verabschiedete sich die erste Kundin mit dem Wunsch „Bleiben Sie gesund“. Daraufhin begann der Mann über die Corona-Maßnahmen zu schimpfen und zeigte den Hitlergruß.
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat nach einer Strafanzeige der ON Ermittlungen aufgenommen, diese nun aber eingestellt. Zwar sei das Zeigen des Hitlergrußes unproblematisch als Verwendung eines nationalsozialistischen Kennzeichens zu betrachten und stellt einen Straftatbestand dar.
Strafbar nur, wenn die Tat „öffentlich“ ist
Im Strafgesetzbuch sei jedoch als Bedingung formuliert, dass diese Verwendung öffentlich zu erfolgen habe, heißt es im Schreiben der Staatsanwaltschaft. Definiert ist diese Öffentlichkeit laut Gesetz als Situation, in der „die Art der Verwendung die Wahrnehmbarkeit für einen größeren, durch persönliche, nähere Beziehungen nicht zusammenhängenden Personenkreis ermöglicht“.
Die Definition als „öffentlich“ hängt dabei weniger vom Ort des Geschehens ab, als von der Zahl der tatsächlichen oder potenziellen Zeugen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft fehlt es beim vorliegenden Fall an dieser Öffentlichkeit, auch wenn zwei Erwachsene und ein Kind Zeugen des Geschehens wurden.
Staatsanwaltschaft: Jeder Fall muss für sich abgewogen werden
Was bedeutet also „öffentlich“? Nach Angaben von Staatsanwaltschaftssprecher Jan Wilken ist diese Entscheidung in jedem Fall neu abzuwägen. Im Mediastore der ON sehe die Staatsanwaltschaft diese öffentliche Situation noch nicht als gegeben an.
Das bedeute aber keineswegs, dass man davon ausgehen dürfe, dass die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen vor wenigen Zeugen auf jeden Fall straffrei bleibe, betonte Wilken.
Letzte Woche führte Hitlergruß zu Geldstrafe
Ein Beispiel dafür gab es erst kürzlich am Auricher Amtsgericht. Dort wurde ein 65-Jähriger zu einer Geldstrafe von 2600 Euro verurteilt, weil er zwei Frauen als Nazis beschimpft und nach Überzeugung des Gerichts den Hitlergruß gezeigt hatte. Dies passierte bei einer kleinen Demonstration an einer Kreuzung in Schirum. Auch wenn es nur zwei konkrete Zeuginnen gab, sei an der Stelle nicht ausgeschlossen, dass ein größerer Personenkreis die verbotene Geste sieht, sagte Wilken auf ON-Nachfrage.
Auch in einer anderen Sache kamen Gerichte in jüngster Zeit zu zwei verschiedenen Urteilen. Im September musste sich eine Südbrookmerlanderin vor dem Auricher Amtsgericht verantworten, weil sie eine Collage aus einem Hitler- und einem Merkel-Foto geteilt hatte. Die Frau betonte, dass sie keine rechte Gesinnung habe und nicht um die Strafbarkeit wusste. Das Verfahren wurde eingestellt. Ein Rechtsupweger wurde für die gleiche Handlung im Februar vom Amtsgericht Norden zu einer Geldstrafe verurteilt.