Aurich

Impfpflicht: 40 Klinik-Mitarbeitern drohen Konsequenzen

| | 15.03.2022 18:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Aufgezogene Impfspritzen im Impfzentrum des Landkreises Aurich im Energie-Erlebnis-Zentrum in Sandhorst. Foto: Romuald Banik
Aufgezogene Impfspritzen im Impfzentrum des Landkreises Aurich im Energie-Erlebnis-Zentrum in Sandhorst. Foto: Romuald Banik
Artikel teilen:

Zwar ist die Impfquote in den Krankenhäusern Aurich-Emden-Norden mit gut 98 Prozent sehr hoch. Doch mehr als drei Dutzend Mitarbeitern drohen nun bald Konsequenzen. Ab Mittwoch gelten neue Vorgaben.

Aurich - Ab Mittwoch, 16. März, tritt bundesweit die Corona-Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen in Kraft. In den drei Kliniken Aurich, Emden und Norden waren nach Angaben der Trägergesellschaft am Dienstag 40 von 2400 Mitarbeitern als ungeimpft registriert – das sind rund 1,7 Prozent. Die Impfquote liegt damit bei 98,3 Prozent. Doch den Ungeimpften drohen jetzt Folgen: von Zwangs- und Bußgeldern bis hin zu Betretungs- und Arbeitsverboten. Zuvor gibt es jedoch Anhörungen der Betroffenen. Arbeitsverbote treten also nicht sofort in Kraft. Zudem gibt es die Möglichkeit für Widersprüche und Klagen. Der niedersächsische Landkreistag rechnet laut NDR damit, dass viele Fälle vor Gericht gehen werden. Die Ungeimpften verteilen sich nach Angaben von Klinik-Sprecherin Annika Weigelt über viele Abteilungen und Dienstbereiche. In der Dienstplanung werde ein möglicher Ausfall ungeimpfter Mitarbeiter vorsorglich eingeplant, heißt es.

Ab heute müssen Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Dienste, Behinderteneinrichtungen und Arztpraxen ihre ungeimpften Mitarbeiter innerhalb von zwei Wochen, also bis 31. März, dem Gesundheitsamt melden. Wie die Auricher Kreisverwaltung mitteilte, dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nur noch tätig sein, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind – oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Aurich am Montag erlassen. Wie die Kreisverwaltung auf ON-Nachfrage mitteilte, hat das Gesundheitsamt Mitarbeiter für die Umsetzung abgestellt. Man stehe im Austausch mit dem niedersächsischen Sozialministerium und den anderen Gesundheitsämtern.

Awo-Heim Aurich muss sieben Ungeimpfte melden

Zumindest die von den ON befragten ambulanten Pflegedienste sehen sich gut gerüstet für die ab heute geltende Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen. „Bei uns sind alle geimpft. Ich brauche mir darüber keine Gedanken zu machen“, sagt Dorothee Bünte vom gleichnamigen Pflegedienst auf ON-Anfrage. Auch beim Pflegedienst Bruns sind alle Mitarbeiter geimpft, wie Pflegedienstleiterin Silvia Dirks verrät. Carola Fischer, Leiterin des Awo-Altenheims in Aurich, muss am Mittwoch sieben ungeimpfte Mitarbeiter beim Gesundheitsamt melden. Dieses muss dann prüfen, ob ein medizinischer Grund vorliegt beziehungsweise ein entsprechendes Attest. In der Hauswirtschaft und in leitenden Positionen sei es möglich, Ungeimpfte „patientenfern“ einzusetzen. „Aber in der Pflege kann ich meine Fachkräfte nicht einfach rausziehen“, sagt Fischer. In einem Wohnbereich seien gleich drei Vollzeitkräfte ungeimpft, hinzu käme eine weitere Dreiviertelstelle. Angesichts des Pflegenotstands wären diese Mitarbeiter nicht leicht aufzufangen, sollten sie tatsächlich nicht weiter arbeiten dürfen. „Ich finde es falsch, dass nur das Personal zum Impfen verpflichtet wird“, sagt Fischer. Sie plädiert weiterhin für eine allgemeine Impfpflicht.

In der Seniorenresidenz Moordorf hört eine ungeimpfte Küchenkraft von sich aus auf. „Alle anderen sind geimpft“, sagt Leiterin Carina Wiese. Insgesamt sehe die Impfquote bei der Janssen-Gruppe, der die Residenz angehört, sehr gut aus. Wie seit langem angekündigt und vom Bundestag beschlossen, tritt ab Mittwoch bundesweit die Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen in Kraft. Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Dienste, Behinderteneinrichtungen und Arztpraxen müssen ihre ungeimpften Mitarbeiter innerhalb von zwei Wochen, also bis 31. März, dem Gesundheitsamt melden. Wie die Auricher Kreisverwaltung mitteilte, dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nur noch tätig sein, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind – oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Aurich am Montag erlassen. Auch wenn Zweifel an der Echtheit des Nachweises bestehen, muss eine Meldung erfolgen.

Ungeimpfte sollen „patientenfern“ arbeiten

Ein Online-Meldeportal des Landes, das auch der Landkreis nutzt, soll ab dem heutigen Mittwoch, 16. März, freigeschaltet werden. Eine telefonische oder postalische Übermittlung ist nicht zulässig.

Die gemeldeten Ungeimpften werden dann zunächst vom Gesundheitsamt aufgefordert, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Gleichzeitig wird den Einrichtungen empfohlen, die Betroffenen vorübergehend „patientenfern“ einzusetzen.

Wird daraufhin kein Impfnachweis vorgelegt, kann nach Ermessen des Gesundheitsamts eine Anhörung mit einer Zwangsgeldandrohung folgen. Das Zwangsgeld beläuft sich auf 1500 Euro bei einer Vollzeittätigkeit. In der Folge kann, wieder nach Anhörung und Androhung, ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Wird auch dann noch kein Impfnachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen.

Der Deutsche Landkreistag hatte jedoch kürzlich daraufhingewiesen, dass bei den Abwägungen der Gesundheitsämter auch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung beachtet werden müsse. Wenn diese gefährdet sei, könne es sein, dass von Betretungsverboten abgesehen werden müsse, so der Landkreistag. Wer sich gegen Corona impfen lassen möchte, kann sich weiter unter www.impfportal-niedersachsen.de einen Termin im Impfzentrum EEZ machen.

Ähnliche Artikel