Südbrookmerland/Aurich

Münkeboe: Überraschende Haftstrafe für Stalldieb

| | 24.02.2022 17:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Unter anderem wurde der Geschädigten ein 1600 Euro teurer Ledersattel aus dem Reitstall in Münkeboe gestohlen. Foto: Jan Woitas/DPA
Unter anderem wurde der Geschädigten ein 1600 Euro teurer Ledersattel aus dem Reitstall in Münkeboe gestohlen. Foto: Jan Woitas/DPA
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Weil er mit seiner Partnerin in Münkeboe Reitzubehör gestohlen hat, muss ein 30-jähriger Auricher ins Gefängnis. Dabei hatten sein Verteidiger und die Staatsanwältin etwas anderes gefordert.

Südbrookmerland/Aurich - Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe, die Verteidigung Freispruch und nun geht es vermutlich ins Gefängnis: Ein Urteil am Auricher Amtsgericht sorgte am Donnerstag für eine Überraschung. Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall wurde ein 30-jähriger Auricher zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Seine 20-jährige Lebensgefährtin wurde verwarnt. Die Tat spielt in der Südbrookmerlander Reiterszene.

Wie berichtet, wurde dem Paar vorgeworfen, in Münkeboe Reitutensilien aus einem Stall gestohlen und teilweise für die eigenen Pferde verwendet zu haben. Von einem etwa 1600 Euro teuren Sattel fehlt nach wie vor jede Spur. Anders ist das bei einer Trense, Handschuhen einer Fliegenmaske und weiteren Gegenständen. Diese wurden in einem von den Beschuldigten mitgenutzten Reitstall in Münkeboe wiedergefunden und sichergestellt. Der Angeklagte, der vom Auricher Anwalt Joachim Müller verteidigt wurde, bestritt über diesen die Tat und äußerte sich ansonsten nicht zu dem Vorfall. Seine Partnerin wollte ebenfalls nichts zu den Vorwürfen sagen.

Drei Termine waren nötig

Das Urteil in dem Verfahren fiel erst im dritten Anlauf. Bei einem ersten Termin waren keine Zeugen geladen und wegen des Schweigens der Beschuldigten musste vertagt werden. Bei einem weiteren Termin war eine Zeugin erkrankt.

Die sagte am Donnerstag aus. Bei einem gemeinsamen Ausritt mit der Angeklagten habe sie den gestohlenen Sattel erkannt, von dem sie durch einen Zeitungsbericht erfahren habe. Sie habe daraufhin die Besitzerin kontaktiert. Als die eintraf, war der Sattel nicht mehr da. Wohl aber anderes Reitzubehör, das die Besitzerin zweifelsfrei erkannt habe.

Gemeinsam mit den Aussagen der Besitzerin und einer weiteren Zeugin aus dem vorangegangenen Termin genügte das der Staatsanwaltschaft, um von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt zu sein. Rechtsanwalt Joachim Müller, der den 30-Jährigen, nicht aber dessen Lebensgefährtin verteidigte, war anderer Meinung. Es ließe sich nicht mit Gewissheit sagen, dass sein Mandant an der Tat beteiligt gewesen sei. Es sei ebenso denkbar, dass dessen Lebensgefährtin ohne sein Wissen alleine gehandelt habe.

Von gemeinschaftlicher Tat überzeugt

Jugendrichter Breuker war hingegen von der gemeinschaftlichen Tat überzeugt. Anders als zuvor die Staatsanwaltschaft hielt er eine Bewährungsstrafe nicht für ausreichend und verdonnerte den 30-Jährigen zu einer viermonatigen Haftstrafe. Auch weil dieser gerade einmal zwei Monate vor der Tat eine Bewährungsstrafe hinter sich gebracht hatte und ein langes Vorstrafenregister hat. Unter anderem wurde er wegen Eigentumsdelikten und des Besitzes Kinder- und Jugendpornografischer Inhalte verurteilt.

Anhand der Reaktionen des Verurteilten und seines Verteidigers ist aber davon auszugehen, dass man sich mit dem neuen Urteil nicht einverstanden erklären und in Berufung gehen wird. Weniger klar ist das bei der 20-Jährigen. Sie wurde vom Gericht verwarnt und muss weiterhin mit einer Betreuerin zusammenarbeiten. Um Letzteres hatte sie selbst gebeten.

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