Südbrookmerland
Einbruch war nicht nachzuweisen
Am Auricher Amtsgericht sind zwei Südbrookmerlander vom Vorwurf des Einbruchs freigesprochen worden. Das gesamte Verfahren strotzte dabei vor Kuriositäten.
Südbrookmerland/Aurich Der Begriff „kurios“ trifft wohl am besten den Verlauf eines Strafverfahrens um einen angeblichen Einbruch in der Gemeinde Südbrookmerland. Ein Prozess, der zum Teil ohne Angeklagte stattfand, Zeugen, die nicht auffindbar waren und ein Geschädigter, der den Einbruch erst ein halbes Jahr später anzeigte, weil er sich nicht zur Polizei traute. Am Ende gab es einen Freispruch – und vermutlich eine dicke Rechnung für die Staatskasse.
Im Prozess ging es um einen Einbruch, der sich in den ersten Novembertagen 2020 in Moordorf ereignet haben sollte. Angeklagt waren eine 25-jährige Frau aus Südbrookmerland und ein 22-jähriger Auricher, der zum Tatzeitpunkt ebenfalls in Südbrookmerland gelebt hatte. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die beiden, in einem Mehrparteienhaus in Moordorf, in dem sie selbst lebten, in die Wohnung eines Nachbarn eingestiegen zu sein und von dort unter anderem Kleidungsstücke, eine Matratze und andere Gegenstände gestohlen zu haben.
Von der Schwester belastet
Wie berichtet, war die Angeklagte bei der Polizei von ihrer Schwester belastet worden, die das aber am ersten Verhandlungstag bestritt. Die Staatsanwaltschaft ließ deshalb den Polizeibeamten vorladen, der die Aussage seinerzeit aufgenommen hatte. Der war sich sicher, dass die junge Frau ihre Schwester wegen des Einbruchs „verpfiffen“ hatte. Das sei schon früher der Fall gewesen, wenn es beispielsweise um Betäubungsmittel gegangen sei. In der Regel hätten sich ihre Aussagen immer als wahr erwiesen. Die Angeklagte bekam von der Aussage des Polizisten allerdings nichts mit. Nachdem sie am ersten Verhandlungstag noch auf der Anklagebank platzgenommen hatte, blieb sie der Verhandlung am Dienstag fern. Verteidiger Lutz Winkler stimmte aber zu, ohne die Frau weiterzuverhandeln, um die Sache zu Ende zu bringen.
Ebenfalls nicht erschienen war der angeblich Geschädigte. Der hatte die Tat aus dem Gefängnis heraus angezeigt – Monate nachdem sie sich ereignet haben soll. Früher, so Richterin Maren Hohensee, hätte er auch nicht zur Polizei gehen können, weil er selbst auf der Flucht war. Aus einem Gefängnis nach Aurich gebracht wurde darüber hinaus ein Zeuge, der im angeblichen Tatzeitraum ebenfalls in dem Mehrfamilienhaus gewohnt hatte. Zur Sache konnte er aber wenig beitragen, sodass er schon nach wenigen Minuten zurück in die Gerichtszelle und wenig später wieder ins Gefängnis gebracht wurde.
Wegbleiben wohl ohne Folgen
Letztlich sprach das Gericht die beiden Angeklagten frei. Entsprechende Anträge hatten zuvor die Staatsanwaltschaft und die beiden Verteidiger gestellt. Ein Einbruch sei beiden nicht nachzuweisen gewesen. Dass sie bei der Verhandlung unentschuldigt fehlte, scheint für die Angeklagte Südbrookmerlanderin zudem folgenlos zu bleiben. Während bei Zeugen in solchen Fällen in der Regel Ordnungsgelder verhängt werden, war davon im Fall der Beschuldigten zumindest während der Verhandlung nichts zu hören.
Die Kosten des gesamten Verfahrens, einschließlich des Transports des inhaftierten Zeugen muss nun die Staatskasse tragen. So schreibt es das Gesetz vor. Der Fall, auf dem laut Richterin Hohensee „kein Segen“ lag, ist damit abgeschlossen.