Aurich
Corona: Infizierte im Kreis Aurich müssen sich selbst melden
Bislang wurden Betroffene vom Gesundheitsamt angerufen. Weil die Behörde stark belastet ist, gibt es nun ein anderes Verfahren.
Aurich Wegen der weiter rasant hochschnellenden Corona-Fallzahlen und der damit steigenden Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt müssen sich Infizierte künftig eigenständig dort melden. Wie die Auricher Kreisverwaltung am Donnerstag mitteilte, rücke man vom bisherigen Erfassungssystem ab und setze stattdessen auf die Eigenverantwortung und Unterstützung der Bürger.
Infizierte werden demnach nun nicht mehr vom Gesundheitsamt angerufen. Stattdessen sollen Menschen, die mit einem PCR-Test positiv getestet wurden und im Kreisgebiet wohnen, sich über die Internetseite des Landkreises Aurich melden. Dort sei ein entsprechendes Formular hinterlegt, heißt es.
Quarantänebescheid per Mail und per Post
Die positiven PCR-Befunde werden laut Landkreis dem Gesundheitsamt weiter durch Ärzte und Labore mitgeteilt. Das Kontaktformular diene daher zur Ergänzung der bereits vorliegenden Daten. Nach einer Plausibilitätsprüfung der gemachten Angaben werde dann vom Gesundheitsamt ein Quarantänebescheid für Infizierte erstellt. Dieser werde vorab per E-Mail und parallel per Post versandt.
Außerdem erhalten die Infizierten Informationen zur weiteren Vorgehensweise, auch in Bezug auf Kontaktpersonen.
Für die Übermittlung der Dokumente sei es notwendig, in dem Kontaktformular eine E-Mail-Adresse anzugeben. Wer über keine eigene Adresse verfügt, sollte die Mailadresse einer Person nutzen, mit der engerer Kontakt besteht, beispielsweise eines Familienmitglieds, heißt es vom Landkreis.
Testbescheinigungen sollten aufbewahrt werden
Der positive PCR-Befund oder auch die positive Schnelltestbescheinigung eines Testzentrums sollten unbedingt aufbewahrt werden, da sie entsprechend der niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber gelten.
Der Landkreis Aurich weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Regelungen der niedersächsischen Absonderungsverordnung hin.
Wer positiv getestet wurde (PCR-Test oder Schnelltest) oder corona-typische Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchs- und/oder Geschmacksverlust) entwickelt, muss sich demnach direkt in häusliche Quarantäne begeben. Das gilt laut Landkreis unabhängig von einer Anordnung des Gesundheitsamts. Danach sei unverzüglich ein PCR-Test beim Hausarzt zu veranlassen.
Freitesten frühestens nach sieben Tagen
Eine Quarantäne dauert grundsätzlich zehn Tage. Ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Dies gilt grundsätzlich auch für enge Kontaktpersonen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht können der Absonderungsverordnung entnommen werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de.