Südbrookmerland
Zu Unrecht beschuldigt
Nach einem Diebstahl hat ein 24-jähriger Moordorfer seinem Bruder die Tat angelastet und den Verdacht von sich abgelenkt. Hintergrund: Er ist kein unbeschriebenes Blatt.
Südbrookmerland - Erst gestohlen und dann den eigenen Bruder wegen dieser Tat beschuldigt: Ein 24-jähriger Moordorfer musste sich am Montag genau deswegen vor Gericht verantworten. Längst nicht zum ersten Mal saß er auf der Anklagebank. Dort räumte er beide Vorwürfe ein. Die falschen Anschuldigungen gegenüber seinem Bruder begründete er mit Angst vor drohenden Konsequenzen. Am Ende ging die Sache für ihn aber noch glimpflich aus.
Am 10. Juni vergangenen Jahres stahl der Angeklagte in Moordorf vier Keilriemen für ein Mähwerk. Die eigene Maschine war kaputtgegangen und sollte mit den Ersatzteilen repariert werden. Der Geschädigte erstattete Anzeige. Wie die Ermittler daraufhin auf den 24-Jährigen kamen, wurde im Prozess am Montag nicht gesagt. Schließlich ging es um diese Sache auch nur am Rande.
Verdacht von sich abgelenkt
Angeklagt war der Mann, weil er gegenüber den Ermittlern angab, den Diebstahl nicht begangen zu haben. Eine Tat abzustreiten, ist zunächst einmal nicht strafbar – auch wenn man in Wirklichkeit der Täter ist. Doch der Beschuldigte ging noch weiter: Statt selbst den Diebstahl zuzugeben, gab er gegenüber der Polizei an, zu wissen, wer die Ersatzteile an sich genommen hatte. Er lenkte den Verdacht auf seinen Bruder. „Das war ein Fehler“, so der Beschuldigte am Montag im Gerichtssaal. Er habe Angst gehabt, eine laufende Bewährung könnte durch den Diebstahl widerrufen werden. Ganz unbegründet war diese Sorge sicher nicht. Neun Eintragungen finden sich bereits in seinem Strafregister. Darunter unter anderem auch einschlägige Taten wie Diebstahl, aber auch Körperverletzungen und Fahren ohne Führerschein.
Durch sein Geständnis sorgte der Angeklagte dafür, dass die Verhandlung innerhalb einer halben Stunde beendet war. Auf die Vernehmung eines der ermittelnden Polizeibeamten, der als Zeuge geladen war, wurde verzichtet. Die Vorstrafen des Angeklagten wogen bei der Urteilsfindung schwer. Mehrfach waren gegen den Mann in der Vergangenheit bereits Bewährungsstrafen verhängt worden. Doch die landläufige Annahme, wonach bei Straffälligkeit unter laufender Bewährung diese sofort widerrufen wird, gilt längst nicht immer. So auch in diesem Fall. Fünf Monate auf Bewährung verhängte das Gericht als Strafe, wobei eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einbezogen wurde.
Mildernde Umstände
Zugute kam dem Beschuldigten, dass er die Vorwürfe sofort eingeräumt hatte. Außerdem gehe man davon aus, dass die Geburt seines Kindes im August vergangenen Jahres zu einer positiven Sozialprognose beiträgt. Dritter Punkt war die Tatsache, dass der Beschuldigte bis Ende vergangenen Jahres seinen schwer kranken Vater zu pflegen hatte.
„Sie wissen ja, es ist eh schon dünnes Eis“, so Richter Schwarzer in Richtung des Angeklagten. Damit bekräftigte er den Hinweis, dass dieser die Bewährungsauflagen einzuhalten habe. Dazu gehört unter anderem eine Zahlung von 1000 Euro an den Verein Rote Nasen e.V., der mit ausgebildeten Clowns für etwas Heiterkeit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sorgt. Weitere drei Jahre darf sich der Verurteilte nun nichts zu Schulden kommen lassen, da er sonst den Widerruf seiner Bewährung riskiert. So zumindest die Theorie. In der Praxis dürfte auch in einem solchen Fall wieder genauer hingeschaut und dann entschieden werden.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.