Marienhafe

2G-Regel stellt Marienhafer Kaufleute vor Probleme

| | 10.12.2021 19:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In Bayern, wie hier im Bild, gilt bereits seit einigen Tagen die 2G-Regel im Einzelhandel. Dafür müssen am Eingang Impfnachweise kontrolliert werden. Foto: DPA
In Bayern, wie hier im Bild, gilt bereits seit einigen Tagen die 2G-Regel im Einzelhandel. Dafür müssen am Eingang Impfnachweise kontrolliert werden. Foto: DPA
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Ab Montag gilt auch für den Einzelhandel in Marienhafe die 2G-Regel. Doch bei genauerer Betrachtung gibt es etwa für die Geschäfte in der Rosenstraße ganz unterschiedliche Vorgaben.

Marienhafe - Wirklich genervt sei er mittlerweile, sagt Johann Ennenga. Der Geschäftsführer des gleichnamigen Textilhauses an der Marienhafer Rosenstraße soll ab Montag die 2G-Regel umsetzen. „Das können wir personell eigentlich gar nicht“, sagt Ennenga auf ON-Anfrage. Den die Impf- oder Genesenennachweise müssten wohl eigentlich am Eingang des Geschäfts kontrolliert werden. Wie das genau ablaufen soll, wusste Ennenga am Freitag noch nicht.

Als „peinlich“ für den Gesetzgeber bezeichnet Ennenga die Kurzfristigkeit der ständig neuen Verordnungen des Landes Niedersachsen. Eigentlich sollten die aktuellen 2G-Vorschriften für den Einzelhandel am Freitag beschlossen werden und am Sonnabend in Kraft treten. Doch wegen eines Gerichtsurteils gilt die neue Verordnung nun erst ab Montag. „Nun müssen wir von Sonntag auf Montag etwas aus dem Boden stampfen. Man wirft uns immer wieder Knüppel zwischen die Beine“, ärgert sich Ennenga.

„Die Kunden sind verunsichert“

Er fürchtet zudem erneute Umsatzeinbußen, nachdem er bereits im vergangenen Jahr einen Teil des Weihnachtsgeschäfts durch den zweiten Lockdown verloren hatte. „Die Kunden sind so verunsichert. Die wissen gar nicht mehr, was sie dürfen. Wir kriegen ständig Anrufe von Leuten, die nachfragen“, berichtet der Kaufmann. Ein Weihnachtsgeschäft wie vor zehn Jahren gebe es ohnehin nicht mehr. Und auch die Werte aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 erreiche man derzeit nicht.

Glück hat dagegen Petra Küll von der „Bücherkiste“ in Marienhafe. Der Buchhandel ist als Teil der sogenannten Grundversorgung von der 2G-Regel ausgenommen. Darüber ist Küll heilfroh. „Ein zweites Mal das Weihnachtsgeschäft verlieren, das hätte ich nicht geschafft.“ Auch sie sagt, dass ihr mit ihrem kleinen Geschäft die Umsetzung der 2G-Kontrolle kaum möglich wäre. „Das ist personell nicht machbar.“

Einige profitieren von Ausnahmen

Ebenfalls von einer der nicht wenigen Ausnahmen profitiert Ernst Moltz mit seinem Optiker- und Hörgerätegeschäft. Bei ihm gilt die 2G-Regel auch nicht, weil das Geschäft ebenfalls zur „Grundversorgung“ zählt. Doch Moltz ist zugleich 2. Vorsitzender der Interessengemeinschaft (IG) der Kaufleute im Brookmerland. Die ständig wechselnden Regeln seien „schon sehr konfus“, so Moltz. Auch bei ihm riefen ständig Kunden an, um sich zu erkundigen, welche Vorgaben denn aktuell zu beachten seien.

Moltz gibt direkt ein Beispiel: Vorletzte Woche galt in seinem Laden noch 2G-Plus –aber nur für diejenigen, die einen Sehtest machen wollten. Denn dies sei eine „körpernahe Dienstleistung“ gewesen, so Moltz. Wer nur eine neue Brille kaufen wollte, für den galten keine Regelungen. Diese strenge Vorgabe habe man am Umsatz schon gemerkt, so Moltz. Doch die 2G-Plus-Regel wurde dann wieder zurückgenommen.

Für viele Kaufleute, nicht nur im Brookmerland, bedeuten die neuen Regeln ab Montag also erhebliche Herausforderungen. „Wir werden wirbeln müssen,“ ist Johann Ennenga sicher.

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