Südbrookmerland/Karlsruhe
Bundesgerichtshof: Urteil wegen Vergewaltigung rechtskräftig
Ein 22-Jähriger aus Moorhusen hatte mit seiner Revision gegen ein Urteil des Auricher Landgerichts keinen Erfolg. Er ist nun wegen Vergewaltigung einer widerstandsunfähigen Jugendlichen vorbestraft.
Südbrookmerland/Karlsruhe - Am 28. Mai hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich einen heute 22 Jahre alten Angeklagten aus Südbrookmerland wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 20-Jährige im November 2019 eine 16-Jährige auf einer Party in Moorhusen vergewaltigt hat. Das Opfer war nach Überzeugung des Gerichts widerstandsunfähig, weil es zum Tatzeitpunkt bewusstlos war. Das Landgericht verhängte eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gegen den Moorhuser, ausgesetzt zur Bewährung.
Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig. Wie Landgerichtssprecher Stefan Büürma mitteilte, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Oktober die Revision des Angeklagten als unbegründet zurückgewiesen.
Der junge Mann hatte im Prozess in Aurich eine Aussage gemacht, die Tat aber nicht zugegeben, sondern von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gesprochen. Zeugenaussagen belegten aber, dass das Mädchen kurz vor der Tat nicht mehr ansprechbar war. Dem Gericht lagen zudem in Telefonaten und Whatsapp-Nachrichten des Moorhusers weitere belastende Hinweise vor.