Oldenburg/Aurich
Angriff auf Polizisten: Bewährung für Auricher
Im August 2020 hatte ein 52-jähriger Auricher zwei Beamte in Bad Zwischenahn attackiert und verletzt. Laut Gutachter leidet er unter einer psychischen Erkrankung. Vor Gericht zeigte der Mann sich einsichtig.
Oldenburg/Aurich - Nach dem Angriff eines 52-jährigen Aurichers auf zwei Polizeibeamte in Bad Zwischenahn hat das Landgericht Oldenburg am Dienstag ein Urteil gesprochen.
Wie das Gericht auf ON-Anfrage mitteilte, ordnete die 3. Strafkammer mit der Vorsitzenden Richterin Dr. Melanie Bitter zwar die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an – allerdings auf Bewährung. Damit folgte die Kammer den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Nach Angaben des Sachverständigen Dr. Egbert Held (UEK Norden) habe sich die Lage des 52-Jährigen, der unter einer schweren psychischen Erkrankung leidet, stabilisiert. Er habe außerdem aus eigenem Antrieb die Behandlung wieder aufgenommen.
Strenge Bewährungsauflagen
Gleichwohl gelten für seine Bewährung strenge Auflagen, wie das Gericht betonte. So soll unter anderem die Medikamenteneinnahme regelmäßig kontrolliert werden. Insgesamt habe sich der Beschuldigte im Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg sehr kooperativ und einsichtig gezeigt, hieß es. Der Auricher hatte sich auch bei den Polizeibeamten entschuldigt.
Er hatte diese im August vergangenen Jahres auf dem Hof des Polizeikommissariats Bad Zwischenahn angegriffen und zum Teil erheblich verletzt.
Einen 49-jährigen Beamten griff er am Hals und schleuderte ihn gegen ein Polizeifahrzeug. Anschließend stieß der Auricher eine 48-jährige Beamtin zu Boden und trat mehrfach auf sie ein. Die Polizistin erlitt eine Fraktur am Fuß und musste operiert werden. Sie war längere Zeit dienstunfähig. Erst herbeigerufene Kollegen konnten den Auricher überwältigen.
Gutachter hielt Bewährung für vertretbar
Bereits vergangene Woche wurden vor dem Landgericht Oldenburg sämtliche Zeugen einschließlich der betroffenen Polizeibeamten und der psychiatrische Sachverständige Dr. Held gehört. Er ging mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Mann die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Er sprach sich für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus, wobei deren Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Verstößt der Beschuldigte in seiner Bewährungszeit gegen die strengen Auflagen, würde dies zur zeitlich grundsätzlich unbefristeten geschlossenen Unterbringung in der Psychiatrie führen.