Aurich/Oldenburg

Angriff auf Polizisten: Urteil soll am Dienstag fallen

| | 07.10.2021 20:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Am Dienstag soll das Urteil gegen einen 52-jährigen Auricher fallen, der eine Polizistin schwer verletzt haben soll und sich dafür am ersten Verhandlungstag entschuldigt hat. Symbolfoto: Uli Deck/DPA
Am Dienstag soll das Urteil gegen einen 52-jährigen Auricher fallen, der eine Polizistin schwer verletzt haben soll und sich dafür am ersten Verhandlungstag entschuldigt hat. Symbolfoto: Uli Deck/DPA
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Ein 52-Jähriger aus Aurich hat in Bad Zwischenahn eine Beamtin schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt. Die könnte auf Bewährung angeordnet werden.

Oldenburg/Aurich - In dem Verfahren um einen Angriff gegen zwei Polizeibeamte in Bad Zwischenahn soll am Dienstag ein Urteil fallen. Wie berichtet, steht derzeit ein 52-Jähriger aus Aurich deswegen vor dem Landgericht Oldenburg.

Am Dienstag begann die Verhandlung vor dem Oldenburger Landgericht. Wie Gerichtssprecher Dr. Thiemo Reinecke auf ON-Nachfrage mitteilte, hat sich der Beschuldigte bei den Polizeibeamten entschuldigt. Er soll im August 2020 auf dem Hof des Polizeikommissariats Bad Zwischenahn zwei Polizisten angegriffen und zum Teil erheblich verletzt haben. Der Auricher soll im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft hat daher im sogenannten Sicherungsverfahren die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beantragt.

Sämtliche Zeugen sind gehört

Laut Reinecke wurden am Dienstag bereits sämtliche Zeugen einschließlich der betroffenen Polizeibeamten und auch der psychiatrische Sachverständige gehört. „Der psychiatrische Sachverständige konnte eine Schuldfähigkeit des Beschuldigten bei der Tat nicht ausschließen“, so Reinecke. Dennoch sprach er sich für eine Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus aus, wobei deren Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung haben laut Reinecke bereits plädiert und jeweils eine Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Am Dienstag will die Kammer um 10 Uhr das Urteil verkünden.

Auf ON-Nachfrage erläuterte Reinecke auch, was eine Unterbringung auf Bewährung bedeutet. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches sei grundsätzlich zeitlich unbefristet. Es werde aber in regelmäßigen Abständen von der Strafvollstreckungskammer überprüft, ob die weitere Unterbringung noch erforderlich ist. Die Vollstreckung könne zur Bewährung ausgesetzt werden. „In diesem Fall wird der Betroffene nicht geschlossen untergebracht, sondern ihm werden bestimmte Auflagen auferlegt, an die er sich während der Bewährungszeit halten muss“, so der Gerichtssprecher.

Bei Verstoß könnte Bewährung widerrufen werden

Im Falle eines Verstoßes oder eines Fehlverhaltens könne die Bewährung widerrufen werden, was dann zur zeitlich grundsätzlich unbefristeten geschlossenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus führen würde.

Der 52-Jährige kam zur Tatzeit gerade aus der Karl-Jaspers-Klinik im Bad Zwischenahner Ortsteil Wehnen. Dort war er zuvor mehrfach in Behandlung gewesen. Wie die Polizei seinerzeit mitteilte, sprachen zwei Beamte den Auricher, der sich offensichtlich widerrechtlich Zugang zum Hof der Polizeiwache verschafft hatte, an. Daraufhin griff dieser einen 49-jährigen Beamten unvermittelt und ohne Anlass an. Er soll ihn im Halsbereich gepackt und gegen ein Polizeifahrzeug geschleudert haben. Der Beamte erlitt Prellungen und Schürfwunden. Anschließend stieß der Auricher eine 48-jährige Beamtin zu Boden und trat mehrfach auf sie ein. Die Polizistin erlitt eine Fraktur am Fuß und musste operiert werden. Sie war längere Zeit dienstunfähig. Erst herbeigerufene Kollegen konnten den Auricher überwältigen.

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