Aurich/Hannover

Weihnachtszauber: Verordnungsentwurf lässt Abstand von zwei Metern zu

| | 07.10.2021 14:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Festlich soll der Auricher Marktplatz in diesem Jahr wieder erstrahlen. Archivfoto: Romuald Banik
Festlich soll der Auricher Marktplatz in diesem Jahr wieder erstrahlen. Archivfoto: Romuald Banik
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Vor wenigen Tagen herrschte Entsetzen bei den Schaustellern, weil für Weihnachtsmärkte Mindestabstände zwischen Buden von fünf Metern im Gespräch waren. Nun sind die Auricher Veranstalter optimistisch.

Aurich/Hannover - So schlimm, wie befürchtet, kommt es nicht: Das Land Niedersachsen lässt in seiner überarbeiteten Corona-Verordnung, die ab Freitag, 8. Oktober, gelten soll, nicht nur Weihnachtsmärkte generell zu. Es hat auch die zum Coronaschutz erforderlichen Mindestabstände zwischen den Buden auf zwei Meter begrenzt.

Vor wenigen Tagen hatte Entsetzen bei den Schaustellern geherrscht, weil im vorherigen Verordnungsentwurf zunächst von fünf bis 15 Metern die Rede war. Das hätte dazu geführt, dass in vielen Kommunen deutlich weniger Beschicker als sonst auf die Weihnachtsmarkt-Plätze gepasst hätten – auch in Aurich.

Marco Bordasch vom Auricher Verkehrsverein, der auch zum Vorstand des Kaufmännischen Vereins (KV) gehört, zeigte sich auf Nachfrage am Donnerstag sehr erleichtert. Der KV veranstaltet den Weihnachtszauber. Das Schreckgespenst der großen Abstände sei damit offenbar vom Tisch, so Bordasch. Wären die zunächst vorgeschlagenen Vorgaben beibehalten worden, hätte das wohl das Aus für den Weihnachtszauber bedeutet, sagte er.

Nun folgt die Abstimmung über die Details

Nun werde der KV direkt nach Verabschiedung der Verordnung mit dem Krisenstab des Landkreises Kontakt aufnehmen, um die Details zu besprechen. „Ich nehme an, Mitte nächster Woche wissen wir schon mehr“, so Bordasch. Er sei sehr optimistisch, dass nun ein Weihnachtszauber machbar ist. Wie berichtet, soll dieser vom 22. November bis 23. Dezember stattfinden, inklusive Weihnachtspyramide und der Lotterie „Die Goldene 7“.

Nun muss sich der Kaufmännische Verein den Kopf zerbrechen, wie er die Vorgaben der neuen Landesverordnung für Weihnachtsmärkte umsetzt.

Es gilt im Wesentlichen die 3G-Regel, die beim Verzehr und in Fahrgeschäften greift. „Wer auf einem Weihnachtsmarkt nur bummeln und/oder etwas einkaufen möchte, benötigt – ebenso wie im Einzelhandel – keinen Nachweis“, heißt es in der Mitteilung zur neuen Verordnung. Ausgenommen von der 3G-Regel werden Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Erwachsene, die sich nicht impfen lassen dürfen oder wollen, müssen ein aktuelles negatives Ergebnis eines Schnelltests vorzeigen.

Glühwein ist erlaubt

Auch der Ausschank von Alkohol wird nicht begrenzt. Ein entsprechender Vorschlag war im vergangenen Jahr Grund für Diskussion.

Die Einhaltung der 3G-Regel soll kontrolliert werden, indem das Gelände eingezäunt und mit zentralen Zugängen ausgestattet wird oder indem Bändchen oder Stempel als sichtbarer Nachweis ausgegeben werden oder aber indem dezentral an allen Ständen entsprechende Kontrollen erfolgen. Das Land schränkt ein, dass es bei so einer dezentralen Kontrolle beispielsweise nicht möglich sei, dass eine Person für eine Gruppe Glühwein holt. Jeder, der verzehren möchte, muss individuell einen Nachweis erbringen.

Wie KV-Vorsitzender Udo Hippen den ON bereits vor einigen Tagen sagte, ist der Weihnachtszauber ohnehin immer rundum nach außen begrenzt gewesen, sodass es unproblematisch sei, den Zugang an zentralen Eingängen zu regeln.

Wie dies genau passieren soll, wird laut seinem KV-Vorstandskollegen Marco Bordasch noch diskutiert. Der KV will umgehend Kontakt zum Krisenstab des Landkreises aufnehmen, der das Hygienekonzept genehmigen muss.

Besucherzahl soll entsprechend der Kapazität vor Ort begrenzt werden

Darin muss der KV seine Maßnahmen darlegen. So soll laut Verordnung die Zahl der Besucher entsprechend den vor Ort vorhandenen Kapazitäten begrenzt werden. Was das für Aurich bedeutet, muss nun mit dem Landkreis abgestimmt werden, sagte Bordasch. Der KV habe bereits darüber nachgedacht, eine Marke oder ein Bändchen auszugeben. Wenn alle Bändchen unterwegs seien, sei die Maximalzahl der Besucher erreicht. Es gebe auch Lichtschranken, die die Besucher beim Zutritt und beim Verlassen des Marktes erfassen und sich auf anderen Märkten als Zählmechanismus bewährt hätten, sagte der KV-Kassenwart. Auch dazu werde es nun bald in Abstimmung mit dem Landkreis eine Entscheidung geben. „Das sind aber Dinge, die wir leisten können.“

Die Buden sind so aufzustellen, dass größere Menschenansammlungen vermieden werden. Laut Verordnung können die Betreiber durch Einbahnstraßenregelungen oder Plexiglas-Trennscheiben weitere Maßnahmen zum Corona-Schutz ergreifen. So oder so: Für die Kontrolle der Vorgaben entstehen Kosten. „Ich kann mir momentan nicht vorstellen, dass wir Eintritt nehmen“, so Bordasch.

Einige knifflige Fragen zu lösen

Was käme sonst infrage? Dazu hält der Kassenwart des KV sich mit Antworten vorerst zurück. Die Zusatzausgaben müssten dann wohl von den Beschickern, vom KV selbst oder über einen Zuschuss der Stadt aufgefangen werden. Entschieden sei da noch nichts, betont Bordasch.

Die Verordnung schreibt zudem vor, dass Bewirtungsleistungen nicht in allseitig geschlossenen Buden erfolgen dürfen. Das ist auf Weihnachtsmärkten allerdings ohnehin die Ausnahme und wäre in Aurich beispielsweise in den Fässern der Fall. Mund-Nase-Bedeckungen müssen nur in allseitig geschlossenen Räumen getragen werden. Auch für die Mitarbeiter in den Buden gelten Vorschriften. Wenn sie keinen Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung haben, müssen sie mindestens zweimal die Woche einen negativen Testnachweis erbringen.

Der KV wird einige knifflige Fragen lösen müssen. Lässt er nur über feste Zugänge den Zutritt zu, unterbindet er das Bummeln von Personen, die die 3G-Regel nicht erfüllen. Verteilt er an zentraler Stelle Bändchen an 3G-Personen und lässt den Zutritt offen, lässt sich die Maximalzahl der Gäste nur noch über Lichtschranken kontrollieren. „Mitte nächster Woche wissen wir sicher schon mehr“, sagt Bordasch optimistisch.

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