Südbrookmerland

Erneute Bewährungsstrafe nach Messerangriff

| | 05.10.2021 14:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Prozess fand am Auricher Amtsgericht statt. Foto: Romuald Banik
Der Prozess fand am Auricher Amtsgericht statt. Foto: Romuald Banik
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Die Bewohnerin einer Gemeinschaftsunterkunft in Moordorf hat einen Mitarbeiter mit einem Messer verletzt. Ins Gefängnis muss sie aber, trotz vieler Vorstrafen, nicht – auch dank seiner Aussage.

Moordorf - Ein Angriff mit einem Messer auf einen Mitarbeiter der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in Moordorf beschäftigte am Dienstag das Auricher Amtsgericht. Der Vorwurf: Eine 27-jährige Bewohnerin soll im Januar dieses Jahres mit einem Messer auf den 39-jährigen Mitarbeiter losgegangen sein und ihn dabei verletzt haben. Der und eine weitere Zeugin nahmen die Beschuldigte in ihren Aussagen jedoch in Schutz. Verurteilt wurde sie trotzdem.

Hintergrund des Vorfalls waren Streitigkeiten über eine Wohnung. Die Verantwortlichen der Unterkunft bereiteten sich seinerzeit auf die mittlerweile vollzogene Schließung der Unterkunft vor. Die letzten verbliebenen Bewohner sollten sich neue Wohnungen suchen und erhielten dabei Unterstützung. Beim Wohnungsangebot an die Beschuldigte habe es ein Hin und her gegeben. Erst habe sie die Wohnung nicht gewollt, dann doch. Zwischenzeitlich hatte aber eine andere Familie den Zuschlag bekommen, wie die Angeklagte und der Zeuge übereinstimmend aussagten. Darüber sei sie erbost gewesen und es kam zum Streit.

Wasserkocher und Tasse geworfen

Zunächst habe sie einen Wasserkocher und eine Tasse geworfen. Das Gericht ging später davon aus, dass die Gegenstände nicht zielgerichtet gegen den Mitarbeiter geworfen worden waren. Im Zuge eines Handgemenges griff die Frau dann nach einem Messer. Sie habe Angst gehabt, dass der Mann sie schlagen würde. Verletzen wollen habe sie ihn nicht. „Ich wollte ihm nur Angst machen“, gab sie über einen Dolmetscher an.

Zu einer Verletzung kam es trotzdem. Bemerkt hatte der Mann sie allerdings erst später, wie er in seiner Vernehmung sagte. Es habe sich um einen kleinen Schnitt am Oberarm gehandelt. Zudem habe er einen Kratzer an der Hand davongetragen, der vermutlich durch die langen Fingernägel der Frau entstanden sei.

Die Kollegin des Mannes, die die Einrichtung zeitweise geleitet hatte, konnte sich in ihrer Aussage nicht mehr an sonderlich viele Details erinnern. Selbst der Anlass des Streits sei ihr entfallen, auch an ein Messer konnte sie sich nicht erinnern. Sie, wie auch der Geschädigte, betonten aber gleich mehrfach, eigentlich ein gutes Verhältnis zu der Frau zu haben. Sie habe sich eigentlich immer an die geltenden Regeln in der Gemeinschaftunterkunft gehalten. Der Mann habe zudem zeitweise auf ihre Kinder aufgepasst, wenn sie mit ihrem Partner Erledigungen zu machen hatte. Die Familie habe sich kurz nach dem Vorfall bei den beiden entschuldigt.

Erneute Bewährungsstrafe

Pflichtverteidiger Lutz Winkler brachte im Verlauf der Verhandlung eine Verfahrenseinstellung unter Auflagen ins Gespräch. Das war mit der Staatsanwaltschaft jedoch nicht zu machen. Zwar gebe der geschilderte Hergang der Tat dies her. Nicht aber die zahlreichen Vorstrafen. Satte 17 Einträge stehen im Bundeszentralregister. Gleich mehrfach stand die Frau unter Bewährung – auch am Tattag. Von Körperverletzungen oder ähnlichen Delikten war darunter aber nichts zu finden.

Wohl vor allem deshalb muss die Frau auch nach dem neuen Urteil nicht ins Gefängnis. Drei Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung lautete das Urteil. Darüber hinaus muss sie 300 Euro an das Kinderhospiz Löwenherz zahlen. Dank der Aussagen der Zeugen und des Bewährungshelfers der Frau bescheinigte ihr das Gericht eine positive Sozialprognose. Und weil Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig.

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