Aurich
An die Urne dürfen alle – auch Menschen mit rechtlichem Betreuer


Wahlvorstände sind darauf eingestellt, dass einige Wähler einen Betreuer mit in die Kabine nehmen, um ihre Stimme abzugeben. Symbolfoto: DPA
Seit 2019 sind grundsätzlich alle Erwachsenen wahlberechtigt. Die Werkstätten für behinderte Menschen stellen fest: Viele unserer Beschäftigten und Bewohner haben angekündigt, wählen gehen zu wollen.
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