Aurich

Teilerfolg gegen Blogger-Behauptung vor Gericht

| | 16.09.2021 09:51 Uhr | 0 Kommentare
Stefan Dunkmann von Aurich TV muss keine Gegendarstellung senden, so die Entscheidung des Gerichts. Aber er darf die strittige Behauptung nicht wiederholen. Foto: Romuald Banik
Stefan Dunkmann von Aurich TV muss keine Gegendarstellung senden, so die Entscheidung des Gerichts. Aber er darf die strittige Behauptung nicht wiederholen. Foto: Romuald Banik
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Am Dienstag schien es für den Antrag des Auricher Ratsherrn Ulrich Kötting gegen Blogger Stefan Dunkmann vor dem Landgericht Aurich nicht gut auszusehen. Am Donnerstag gab die Kammer ihm in Teilen recht.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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